Berlin gegen EC Publications, Inc.

Amerikanischer Rechtsfall

Berlin gegen EC Publications, Inc.
Gericht Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den zweiten Bezirk
Vollständiger Fallname Irving Berlin, et al. gegen EC Publications, Inc., et al
Argumentiert 10. Januar 1964
Beschlossen 23. März 1964
Zitat(e) 329 F.2d 541 (2. Cir. 1964).
Richter sitzend Joseph Edward Lumbard, Irving Kaufman, Thurgood Marshall
Mehrheitlich Kaufman, zusammen mit Lumbard, Marshall

Berlin gegen EC Publications, Inc., 329 F.2d 541 (2. Cir. 1964),[1] war ein wichtiger US-Urheberrechtsfall, der 1964 vom US-Berufungsgericht für den zweiten Bezirk entschieden wurde und das Recht betraf, eine bekannte Melodie zu parodieren.

Verrückt hatte 1961 eine Sonderausgabe mit dem Titel Mehr Müll von Mad Nr. 4, das ein Liederbuch mit 57 Parodietexten zu bestehenden populären Liedern enthielt, wie zum Beispiel Irving Berlins “A Pretty Girl is Like a Melody” (Verrückt’s Version war die Hypochonder “Louella Schwartz beschreibt ihre Krankheit”[2]). In jedem Fall wurden die Leser darauf hingewiesen, dass die Texte des Magazins “zu den Titeln der Originalkompositionen” gesungen werden könnten. Nach der Veröffentlichung des Magazins verklagten mehrere Musikkonzerne EC Publications, Inc. (den Herausgeber von Verrückt Magazin) über 25 der 57 Parodien. Der Anzug verlangte einen Dollar pro Song für jede Ausgabe von Mehr Müll von Mad Nr. 4, die veröffentlicht worden war, in Höhe von insgesamt 25 Millionen US-Dollar an angeblichem Schaden. Das Cover des Specials hatte den versehentlich vorausschauenden Klappentext “Für Solo- oder Gruppenteilnahme (gefolgt von Festnahme)” getragen.

Berlin war der genannte Kläger, aber die Klage wurde nicht nur von Irving Berlin Inc., sondern auch von den Musikverlagen Chappell, TB Harms und Leo Feist erhoben. Im Zentrum des Streits standen mehrere Berliner Kompositionen, aber die Klage zitierte auch Lieder von Jerome Kern, Cole Porter, Richard Rodgers, Lorenz Hart und Oscar Hammerstein II.

Das Gericht entschied für Verrückt Herausgeber EC, der einen Präzedenzfall (die sog. “Verrückt Zeitschriftenausnahme”) schützende Parodie (aber damals noch keine Satire). Das Gericht entschied zu Gunsten von EC über alle bis auf zwei der Parodien – “There’s No Business Like No Business” und “Always” – deren Texte als kreisend angesehen wurden um die Schlagworte “business” und “always” und damit zu eng an den Originalen angelehnt. Für diese beiden Lieder verweigerte das Gericht beiden Parteien eine summarische Entlastung. Die anderen 23 Parodien, wie “Louella Schwartz…”, “The First Time I Saw Maris” und “The Horse That I’m Betting” wurden als ausreichend differenziert beurteilt, um als “fair use” zu gelten.

Die Kläger legten Berufung beim Second Circuit ein, der in Verrückt’s Gunst für alle 25 Lieder, nicht nur die 23, die vom Gericht freigesprochen wurden. In seiner Entscheidung schrieb der Richter des Bezirksgerichts Irving Kaufman:

Während die Kläger entschieden darauf bestanden haben, dass die Beklagten die Originalsongs als Vehikel für die Parodien verwendet haben, und allgemein behauptet haben, dass die behaupteten Verstöße “wesentlichen und nicht wiedergutzumachenden Schaden verursacht haben”, haben sie nicht mit irgendwelchen Angaben gemacht Grad der Besonderheit die Art und Weise, in der die Verletzung zugefügt worden sein könnte. Es gibt keine Anschuldigung, die mit “Passing-off” vergleichbar ist; die Klägerinnen haben aus triftigen Gründen nicht geltend gemacht, dass das Musikkäuferpublikum Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen den Werken der Kläger und der Beklagten hätte haben können. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass Parodien der Beklagten die Nachfrage nach Originalen der Kläger befriedigen oder auch nur teilweise erfüllen könnten; Ganz stichhaltig wird nicht behauptet, dass “Louella Schwartz Describes Her Malady” ein akzeptabler Ersatz für einen potentiellen Mäzen von “A Pretty Girl Is Like a Melody” sein könnte. …Wir glauben auf jeden Fall, dass die Parodietexte, die in diesem Appell enthalten sind, unter strengster Anwendung der “Substanz”-Anforderung zulässig wären. Die thematischen, inhaltlichen und stilistischen Unterschiede zwischen den Originaltexten und den angeblichen Rechtsverletzungen könnten kaum größer sein. In den allermeisten Fällen hat das Reimschema der Parodien keinerlei Bezug zu dem der Originale. Während gelegentlich kurze Phrasen der Originaltexte in die Parodien eingefügt wurden, würde diese Praxis notwendig erscheinen, wenn die Bemühungen der Angeklagten darin bestanden, die Originale “zurückzurufen oder heraufzubeschwören”. die humorvolle Wirkung, die erreicht wird, wenn eine vertraute Zeile in einen völlig unpassenden Rahmen eingefügt wird, traditionell ein Werkzeug von Parodisten, kommt kaum einer “substanziellen” Einstellung gleich, wenn man diesen Maßstab nicht hölzern anwendet. Auch die Tatsache, dass die Parodien der Beklagten im gleichen Takt wie die Kompositionen der Kläger verfasst wurden, erscheint für die Anerkennung des Originals unvermeidlich, aber eine solche Begründung ist nicht einmal erforderlich; wir bezweifeln, dass selbst ein so bedeutender Komponist wie der Kläger Irving Berlin Eigentumsrechte an jambischen Pentametern geltend machen darf.[3]

Die Musikfirmen beantragten eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der USA, der die Erteilung von Certiorari ablehnte und so das Urteil des Bezirksgerichts bestätigte.[4][5]

Nach dem Urteil, Verrückt veröffentlichte im Laufe der Jahrzehnte viele Hunderte von Songparodien, darunter Taschenbuchsammlungen. 2009 erschien Frank Jacobs, der produktivste Reimparodist des Magazins, im sechsten Kapitel der PBS-Dokumentation Bring sie zum Lachen: Das lustige Geschäft von Amerika singt “Blue Cross”, seine Parodie auf Berlins “Blue Skies” (und Krankenversicherung), die in der ursprünglichen Sammlung von 1961 erschienen war.

Parodien von Mit MAD . mitsingen[edit]

Geschrieben von Irving Berlin:

Geschrieben von Jerome Kern:

Geschrieben von Cole Porter:

Geschrieben von Richard Rodgers, mit Lorenz Hart oder Oscar Hammerstein II:

Die Kläger hielten die Veröffentlichungsrechte an 30 der 57 Lieder, die von . parodiert worden waren Verrückt. Abgesehen von den sechs Parodien, die in den Urteilen der beiden Richter ausdrücklich zitiert werden – “Das erste Mal, dass ich Maris sah”, “Louella Schwartz beschreibt ihre Krankheit”, “Ich schlage dich hart auf die Haut”, “Blaues Kreuz”, “Immer” , und “There’s No Business Like Show Business” – es ist unklar, welche 19 der verbleibenden 24 Songs der Kläger strittig waren.

Frank Jacobs schrieb 23 der Parodien, deren Themen von der Kernphysik über die Automatisierung bis hin zu den Philadelphia Phillies reichten. Larry Siegel schrieb weitere 23 über Themen von überfüllten Klassenzimmern über die Nixon-Kennedy-Debatte 1960 bis hin zu Büchern über Hitler. Die restlichen 11 Song-Parodien wurden “The Editors” zugeschrieben. Alle umstrittenen Parodien von Jacobs wurden später in die Buchsammlung 2015 aufgenommen Die besten Autoren von MAD: Frank Jacobs.

Siehe auch[edit]

Verweise[edit]