[{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki31\/2021\/12\/27\/eidgenossische-abstimmung-uber-die-umsetzung-der-eu-waffenrichtlinie-im-schweizer-waffenrecht-wikipedia\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki31\/2021\/12\/27\/eidgenossische-abstimmung-uber-die-umsetzung-der-eu-waffenrichtlinie-im-schweizer-waffenrecht-wikipedia\/","headline":"Eidgen\u00f6ssische Abstimmung \u00fcber die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht \u2013 Wikipedia","name":"Eidgen\u00f6ssische Abstimmung \u00fcber die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht \u2013 Wikipedia","description":"before-content-x4 Sturmgewehr 90: Aufgrund von EU-Richtlinien soll unter anderem die Gr\u00f6sse der Magazine eingeschr\u00e4nkt werden. 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Auch m\u00fcssen Teile der Waffen mit Nummern gekennzeichnet werden. In der EU gelten solche Waffen als verbotene Kriegswaffen, in der Schweiz sind sie auf 300-Meter-Bahnen der Sch\u00fctzenvereine h\u00e4ufig anzutreffen. In der Schweiz ein allt\u00e4glicher Anblick: Soldat mit Sturmgewehr in der \u00d6ffentlichkeit.Die Abstimmung \u00fcber die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht (formell: “Bundesbeschluss vom 28.09.2018 \u00fcber die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die \u00dcbernahme der Richtlinie [EU] 2017\/853 zur \u00c4nderung der EU-Waffenrichtlinie [Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands]”) war eine Volksabstimmung des Schweizer Stimmvolks, die am 19. Mai 2019 stattfand. Dabei wurde abgestimmt, ob die vom Schweizer Parlament (Nationalrat und St\u00e4nderat) am 28. September 2018 verabschiedeten \u00c4nderungen des Schweizer Waffengesetzes in Kraft treten. (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});after-content-x4Gegen die geplanten \u00c4nderungen hatte die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) schweizweit 125’000 Unterschriften gesammelt. Erforderlich w\u00e4ren 50’000 Unterschriften gewesen.[1] Formell wurde der Antrag auf Referendum am 17. Januar 2019 von der IGS bei der Bundeskanzlei eingereicht.[2] Bei der Abstimmung am 19. Mai 2019 wurden die vom Bundesrat und dem Parlament vorgeschlagenen \u00c4nderungen schliesslich deutlich angenommen. (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});after-content-x4Am 13. Februar 2011 stimmte das Schweizer Stimmvolk \u00fcber eine Versch\u00e4rfung des Schweizer Waffenrechts aus dem Jahre 2008 ab. Die Eidgen\u00f6ssische Volksinitiative \u00abF\u00fcr den Schutz vor Waffengewalt\u00bb wurde vom Stimmvolk abgelehnt.Nach dem Pariser Anschl\u00e4gen 2015 beschloss die Europ\u00e4ische Union die Revision und Versch\u00e4rfung des europ\u00e4ischen Waffenrechts und gab die \u00abEU-Waffenrichtlinie 2017 (EU) 2017\/853\u00bb heraus, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 30. Juni 2019 in nationale Gesetze umgesetzt werden mussten. Zwar ist die Schweiz kein Mitglied der EU, doch hat sie sich aufgrund des Assoziierungsabkommens mit der EU vom 26. Oktober 2004 verpflichtet, \u00c4nderungen im Waffenrecht zu \u00fcbernehmen. Dementsprechend hat sie per Bundesbeschluss vom 28. September 2018 eine \u00c4nderung des Schweizer Waffenrechts angek\u00fcndigt.[3] Als Frist f\u00fcr ein Referendum legte der Bundesrat den 17. Januar 2019 fest. Die IGS reichte daraufhin fristgerecht das Referendum bei der Bundeskanzlei ein.F\u00fcr eine \u00c4nderung des Schweizer Waffenrechts sprachen sich alle grossen Parteien der Schweiz aus, mit Ausnahme der SVP und zwei Kantonalsektionen der Jungfreisinnigen. Bundesrat, Nationalrat und St\u00e4nderat positionierten sich f\u00fcr die Gesetzes\u00e4nderung. Auch Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband sprachen sich f\u00fcr die \u00c4nderungen aus. F\u00fcr ein \u00abNein\u00bb positionierten sich neben den Initiatoren auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG).[4]Bef\u00fcrworter der \u00c4nderung des Waffenrechts bef\u00fcrchteten, dass bei einem \u00abNein\u00bb zum Zustandekommen der \u00c4nderungen die Europ\u00e4ische Union wichtige Vertr\u00e4ge \u2013 wie das Schengener Abkommen und die Dublin-Vereinbarungen \u2013 h\u00e4tten k\u00fcndigen k\u00f6nnen. Dadurch h\u00e4tte die Schweiz in Europa alleine dagestanden und der freie Verkehr und Handel h\u00e4tte gef\u00e4hrdet werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat habe einen guten Kompromiss vereinbaren k\u00f6nnen: Zwar w\u00fcrden die in der Schweiz weitverbreiteten Sturmgewehre als \u00abverbotene Waffen\u00bb per Waffengesetz deklariert, doch bedeutete diese Deklaration nicht automatisch, dass diese tats\u00e4chlich \u00abverboten\u00bb werden w\u00fcrden. In der Regel m\u00fcsste kein Besitzer eines Sturmgewehrs dieses zur\u00fcckgeben, sondern m\u00fcsste nach einer \u00dcbergangszeit von f\u00fcnf Jahren eine \u00abWaffenausnahmebewilligung\u00bb beantragen, um diese Waffe weiterhin besitzen zu d\u00fcrfen. Wie von der EU vorgesehen, m\u00fcsste er einen Bedarf nachweisen, indem er belegt, dass er Mitglied eines Sch\u00fctzenvereins ist oder regelm\u00e4ssig mit der Waffe auf einem Schiessstand trainiert. Die meisten Sturmgewehre in Privatbesitz w\u00e4ren sowieso nicht von der \u00c4nderung des Waffengesetzes betroffen, da es sich um Waffen handelt, die das Milit\u00e4r seinen Soldaten als Privatbesitz \u00fcbergeben h\u00e4tte und diese nicht unter die Regelungen der EU fielen. Die Kennzeichnungsfrist und Registrierung von Waffen und Waffenteilen (Magazine, L\u00e4ufe usw.) m\u00fcssten innerhalb von drei Jahren vorgenommen werden. Das sei in anderen Europ\u00e4ischen L\u00e4ndern schon lange Vorschrift. Sturmgewehre mit Magazinen von weniger als 11 Patronen bzw. Pistolen mit Magazinen von weniger als 21 Patronen w\u00fcrden nicht als \u00abverbotene Waffen\u00bb deklariert werden. Die jahrhundertealte Tradition von Waffenbesitz in Privathaushalten (zirka 45\u00a0% der Haushalte der Schweiz verf\u00fcgen \u00fcber eine oder mehrere Waffen) sei nicht bedroht; zudem sei das Schweizer Milizsystem von der \u00c4nderung des Waffenrechts nicht betroffen. Mitglieder k\u00f6nnten ihre Ordonnanzwaffen weiterhin zu Hause aufbewahren.[5] (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});after-content-x4F\u00fcr die Gegner ist die \u00c4nderung des Waffengesetzes ein Angriff gegen die \u00abFreiheitsrechte\u00bb der Schweiz. Schweizer B\u00fcrger \u2013 und die meisten in der Schweiz lebenden Ausl\u00e4nder \u2013 h\u00e4tten ein Recht auf den Besitz eines Sturmgewehrs. Die \u00c4nderung des Waffengesetzes mache aus diesem Recht ein Privileg, \u00fcber welches nicht demokratisch gew\u00e4hlte Beamte entschieden. Die \u00abVolksbewaffnung\u00bb h\u00e4tte das Schweizer Staatswesen erst erm\u00f6glicht. Deswegen starteten sie die Kampagne \u00abNein zum Entwaffnungsdiktat der EU\u00bb. Auch sei die Registrierung der Waffen und Waffenteile, sowie der Nachweis eines Bedarfs, ein b\u00fcrokratisches Ungeheuer, welches nichts br\u00e4chte. Die Attentate von Paris seien nicht mit legalen Waffen ausgef\u00fchrt worden, sagen die Gegner. Die Europ\u00e4ische Union h\u00e4tte kein Interesse gehabt, wegen einer demokratisch legitimierten Ablehnung der \u00c4nderungen die bestehenden Vertr\u00e4ge mit der Schweiz aufzuk\u00fcndigen. Die EU h\u00e4tte vielmehr ein Eigeninteresse gehabt, dass die Vertr\u00e4ge mit der Schweiz weiterhin G\u00fcltigkeit behielten. Die vom Bundesrat vorschlagene Anpassung des Waffenrechts wurde in der Abstimmung am 19. Mai 2019 mit deutlicher Mehrheit angenommen.\ufeffNein (1 0\/2 St\u00e4nde)\ufeffJa (19 6\/2 St\u00e4nde)\u00c4nderung des Waffenrechts \u2013 vorl\u00e4ufige amtliche Endergebnisse[6]KantonJa (%)Nein (%)Beteiligung (%)Aargau!Kanton Aargau\u00a0Aargau59,440,642,1Appenzell Ausserrhoden!Kanton Appenzell Ausserrhoden\u00a0Appenzell\u00a0Ausserrhoden64,335,743,2Appenzell Innerrhoden!Kanton Appenzell Innerrhoden\u00a0Appenzell\u00a0Innerrhoden52,947,136,7Basel-Landschaft!Kanton Basel-Landschaft\u00a0Basel-Landschaft62,437,641,8Basel-Stadt!Kanton Basel-Stadt\u00a0Basel-Stadt75,025,053,0Bern!Kanton Bern\u00a0Bern61,238,843,8Freiburg!Kanton Freiburg\u00a0Freiburg62,038,040,9Genf!Kanton Genf\u00a0Genf72,827,245,3Glarus!Kanton Glarus\u00a0Glarus55,644,436,7Graubunden!Kanton Graub\u00fcnden\u00a0Graub\u00fcnden55,744,349,0Jura!Kanton Jura\u00a0Jura61,938,138,9Luzern!Kanton Luzern\u00a0Luzern65,934,145,7Neuenburg!Kanton Neuenburg\u00a0Neuenburg72,627,439,3Nidwalden!Kanton Nidwalden\u00a0Nidwalden53,446,648,6Obwalden!Kanton Obwalden\u00a0Obwalden51,748,347,6Schaffhausen!Kanton Schaffhausen\u00a0Schaffhausen59,041,063,8Schwyz!Kanton Schwyz\u00a0Schwyz51,648,447,0Solothurn!Kanton Solothurn\u00a0Solothurn58,841,242,9St Gallen!Kanton St. Gallen\u00a0St.\u00a0Gallen64,036,042,0Tessin!Kanton Tessin\u00a0Tessin45,554,546,3Thurgau!Kanton Thurgau\u00a0Thurgau59,140,940,0Uri!Kanton Uri\u00a0Uri56,543,539,0Waadt!Kanton Waadt\u00a0Waadt71,628,444,5Wallis!Kanton Wallis\u00a0Wallis57,142,944,6Zug!Kanton Zug\u00a0Zug67,033,047,5Zurich!Kanton Z\u00fcrich\u00a0Z\u00fcrich70,629,442,7 \u00dc\u00dc\u00dcSchweizerische Eidgenossenschaft63,736,343,3\u2191 \u00abSchweizer Waffenrecht geht die EU nichts an\u00bb. In: 20min.ch. 17.\u00a0Januar 2019, abgerufen am 13.\u00a0April 2019.\u00a0\u2191 Aktuell: Teilrevision Waffenrecht. Bundespolizei Schweiz fedpol, abgerufen am 12.\u00a0April 2019.\u00a0\u2191 Bundesbeschluss\u00fcber die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die \u00dcbernahme der Richtlinie (EU) 2017\/853 zur \u00c4nderung der EU-Waffenrichtlinie. (PDF) federal-gazette, abgerufen am 12.\u00a0April 2019.\u00a0\u2191 Die Vorlage zum Waffenrecht auf einen Blick \u2013 Am 19. Mai stimmt der Souver\u00e4n \u00fcber die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht ab. Die Gegner wollen das Ende des Schweizer Schiesswesens verhindern, die Bef\u00fcrworter das Ende der Schengen-Mitgliedschaft. Neue Z\u00fcrcher Zeitung, abgerufen am 12.\u00a0April 2019.\u00a0\u2191 Teilrevision Waffenrecht: Was \u00e4ndert, was \u00e4ndert nicht? Bundesamt Polizei fedpol, abgerufen am 12.\u00a0April 2019.\u00a0\u2191 Volksabstimmung vom 19. Mai 2019: Vorlage Nr. 628: Vorl\u00e4ufige amtliche Endergebnisse. Schweizerische Bundeskanzlei, abgerufen am 19.\u00a0Mai 2019.\u00a0 (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});after-content-x4"},{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki31\/#breadcrumbitem","name":"Enzyklop\u00e4die"}},{"@type":"ListItem","position":2,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki31\/2021\/12\/27\/eidgenossische-abstimmung-uber-die-umsetzung-der-eu-waffenrichtlinie-im-schweizer-waffenrecht-wikipedia\/#breadcrumbitem","name":"Eidgen\u00f6ssische Abstimmung \u00fcber die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht \u2013 Wikipedia"}}]}]