[{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki39\/2022\/01\/03\/geschafts-oder-firmenwert-wikipedia\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki39\/2022\/01\/03\/geschafts-oder-firmenwert-wikipedia\/","headline":"Gesch\u00e4fts- oder Firmenwert \u2013 Wikipedia","name":"Gesch\u00e4fts- oder Firmenwert \u2013 Wikipedia","description":"Der Gesch\u00e4fts- oder Firmenwert (\u201eGoodwill\u201c) ist im Rechnungswesen die Bezeichnung f\u00fcr einen immateriellen Verm\u00f6gensposten im Unternehmen, der durch entgeltlichen Erwerb","datePublished":"2022-01-03","dateModified":"2022-01-03","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki39\/author\/lordneo\/#Person","name":"lordneo","url":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki39\/author\/lordneo\/","image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/44a4cee54c4c053e967fe3e7d054edd4?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/44a4cee54c4c053e967fe3e7d054edd4?s=96&d=mm&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"Enzyklop\u00e4die","logo":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki4\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/download.jpg","url":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki4\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/download.jpg","width":600,"height":60}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/upload.wikimedia.org\/wikipedia\/commons\/thumb\/e\/e2\/Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg\/20px-Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg.png","url":"https:\/\/upload.wikimedia.org\/wikipedia\/commons\/thumb\/e\/e2\/Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg\/20px-Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg.png","height":"20","width":"20"},"url":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki39\/2022\/01\/03\/geschafts-oder-firmenwert-wikipedia\/","wordCount":3235,"articleBody":"Der Gesch\u00e4fts- oder Firmenwert (\u201eGoodwill\u201c) ist im Rechnungswesen die Bezeichnung f\u00fcr einen immateriellen Verm\u00f6gensposten im Unternehmen, der durch entgeltlichen Erwerb von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen entsteht (derivativer Gesch\u00e4fts- oder Firmenwert) oder als selbst geschaffener Firmenwert eine H\u00f6herbewertung des eigenen Unternehmens darstellt (origin\u00e4rer Gesch\u00e4fts- oder Firmenwert). Der Firmenwert ist eine abstrakte, gedankliche Konstruktion, mit der die L\u00fccke zwischen ertragsabh\u00e4ngiger und substanzabh\u00e4ngiger Bewertung \u00fcberbr\u00fcckt werden soll.[1] Insgesamt ist damit der Firmenwert definiert als Differenz zwischen dem Gesamtunternehmenswert und der Summe der Zeitwerte aller Aktiva und Passiva.[2] Seine H\u00f6he wird durch nicht oder nur schwer quantifizierbare Faktoren bestimmt (Gewinnaussichten, Kundenpotenzial, Qualit\u00e4t des Managements, Branchenbedeutung usw.), die eine objektivierbare bilanzielle Erfassung erschweren. Handelsrechtlich wird im Rahmen des Vollst\u00e4ndigkeitsprinzips verlangt (\u00a7\u00a0246 Abs.\u00a01 Satz\u00a01 und\u00a02 HGB), dass der rechtliche oder wirtschaftliche Inhaber eines Verm\u00f6gensgegenstandes diesen auch in seine Bilanz aufzunehmen hat. Damit r\u00fcckt auch der Firmenwert in den Vordergrund und erlangt bilanzielle Bedeutung durch das Aktivierungsgebot des \u00a7\u00a0246 Abs.\u00a01 Satz\u00a04 HGB, das seit dem BilMoG vom Mai 2009 gilt und den Firmenwert unwiderlegbar als Verm\u00f6gensgegenstand fingiert. Bei diesem Aktivierungsgebot macht das Gesetz allerdings einen Unterschied zwischen dem origin\u00e4ren und dem derivativen Firmenwert. Gleichzeitig will das Vollst\u00e4ndigkeitsprinzip jedoch im Rahmen des Gl\u00e4ubigerschutzes auch sicherstellen, dass lediglich diejenigen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde bilanziert werden, die den Gl\u00e4ubigern als Schuldendeckungspotenzial dienen k\u00f6nnen.[3]Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich ist zwischen dem origin\u00e4ren und derivativen Firmenwert zu unterscheiden.Origin\u00e4rer Firmenwert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim origin\u00e4ren Firmenwert handelt es sich um vom bilanzierenden Unternehmen selbst erstellte immaterielle Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde wie eine durch die Bewertung des eigenen Unternehmens ermittelte H\u00f6herbewertung, die sich nicht aus dem bilanziellen Reinverm\u00f6gen ergibt und bislang noch nicht im Rahmen einer Transaktion abgegolten wurde[4] oder selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder \u00e4hnliches. Diese oder andere Positionen, bei denen eine Abgrenzung der Herstellungskosten von den auf den Firmenwert entfallenden Aufwendungen nicht zweifelsfrei m\u00f6glich ist, unterliegen nach \u00a7\u00a0248 Abs.\u00a02 HGB einem generellen Aktivierungsverbot. Solange der selbst geschaffene Firmenwert noch nicht durch eine objektiv feststellbare Gegenleistung in Form effektiver Anschaffungskosten konkretisiert und damit am Markt best\u00e4tigt worden ist, darf er nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht bilanziert werden; konkretisiert im Sinne der Rechtsprechung wird der origin\u00e4re Firmenwert erst durch die Ver\u00e4u\u00dferung des betroffenen Einzelunternehmens.[5] Die handelsrechtliche Aktivierungsf\u00e4higkeit beschr\u00e4nkt sich lediglich auf solche selbst erstellten immateriellen Werte, die die Kriterien eines Verm\u00f6gensgegenstandes erf\u00fcllen. Werden die Verm\u00f6gensgegenstandseigenschaften erf\u00fcllt, besteht f\u00fcr den origin\u00e4ren Firmenwert ein Aktivierungswahlrecht, es sei denn, es handelt sich um Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immateriellen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde des Anlageverm\u00f6gens, die nicht entgeltlich erworben wurden (\u00a7\u00a0248 Abs.\u00a02 Satz\u00a02 HGB). Damit bezieht sich das Aktivierungswahlrecht insbesondere auf Entwicklungskosten. Es h\u00e4ngt davon ab, ob hierf\u00fcr die handelsrechtlichen Kriterien eines Verm\u00f6gensgegenstands erf\u00fcllt sind.Das f\u00fcr den origin\u00e4ren Firmenwert geltende generelle Aktivierungsverbot bleibt auch nach dem BilMoG 2009 weiter bestehen. Werden jedoch selbst geschaffene immaterielle Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde des Anlageverm\u00f6gens aktiviert, sind sie automatisch mit einer Aussch\u00fcttungssperre nach \u00a7\u00a0268 Nr.\u00a08 HGB belegt. \u00a7\u00a0246 Abs.\u00a01 Satz\u00a04 HGB und \u00a7\u00a0253 Abs.\u00a05 Satz\u00a02 HGB fingieren lediglich den derivativen Firmenwert als Verm\u00f6gensgegenstand, nicht jedoch den origin\u00e4ren; das Aktivierungswahlrecht nach 255 Abs.\u00a04 HGB a.F. ist entfallen. Diese auf den derivativen Firmenwert beschr\u00e4nkte Fiktion f\u00fchrt dazu, dass bei Wahrnehmung des Aktivierungswahlrechts f\u00fcr einen origin\u00e4ren Firmenwert die Eigenschaften eines Verm\u00f6gensgegenstandes nachgewiesen werden m\u00fcssen.Derivativer Firmenwert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim derivativen Firmenwert ist dieser gesonderte Nachweis nicht erforderlich, weil das Gesetz unwiderlegbar vermutet, dass die Eigenschaften eines Verm\u00f6gensgegenstandes erf\u00fcllt sind. Liegt der Kaufpreis f\u00fcr ein entgeltlich erworbenes Unternehmen \u00fcber dessen Reinverm\u00f6gen (Verm\u00f6gen abz\u00fcglich Schulden), so ist die positive Differenz als derivativer Firmenwert zu aktivieren. Voraussetzung f\u00fcr einen derivativen Firmenwert ist mithin das Bestehen eines Unterschiedsbetrags, um den die f\u00fcr die \u00dcbernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung \u00fcber dem Wert der einzelnen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde abz\u00fcglich Schulden liegen muss.[6] Ist dieser Unterschiedsbetrag negativ, handelt es sich um einen so genannten \u201eBad will\u201c.Der Goodwill entspricht dem Betrag, den ein K\u00e4ufer als Ganzes unter Ber\u00fccksichtigung zuk\u00fcnftiger Ertragserwartungen \u00fcber den Wert aller materiellen und immateriellen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde nach Abzug der Schulden zu zahlen bereit ist. Der \u201eBadwill\u201c ist im Rechnungswesen ein negativer Gesch\u00e4fts- oder Firmenwert. Er entsteht im Rahmen der Kapitalkonsolidierung, wenn bei einem Unternehmenskauf der Kaufpreis f\u00fcr die Beteiligung unter dem Wert des Reinverm\u00f6gens liegt. Der \u201eBadwill\u201c als \u201enegativer Unterschiedsbetrag\u201c ist als negative Ertragsaussicht oder als \u201elucky buy\u201c zu erkl\u00e4ren und nach \u00a7\u00a0301 Abs.\u00a03 Satz\u00a01 HGB als R\u00fcckstellung zu passivieren (\u201eUnterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung\u201c). Er mindert also unter sonst gleichbleibenden Bedingungen das Reinverm\u00f6gen des erwerbenden Unternehmens. Diese R\u00fcckstellung darf nur aufgel\u00f6st werden, wenn entweder die erwartete ung\u00fcnstige Ertragsentwicklung eingetreten ist oder am Bilanzstichtag feststeht, dass der \u201eBadwill\u201c einem realisierten Gewinn entspricht (\u00a7\u00a0309 Abs.\u00a02 HGB). W\u00e4hrend das HGB von einer Passivierungspflicht ausgeht, ist in IFRS 3.34 ff. ein Ansatzverbot festgelegt. Nach erneuter \u00dcberpr\u00fcfung (\u201ereassessment\u201c) ist der negative Unterschiedsbetrag als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.[7]\u201eLucky buy\u201c (oder \u201ebargain purchase\u201c nach IFRS 3.56) werden in der Finanzwelt jene g\u00fcnstigen Unternehmenserwerbe genannt, bei denen der Kaufpreis unterhalb der Erwartungsschwelle des Erwerbers liegt oder sich sp\u00e4ter herausstellt, dass der gezahlte Kaufpreis niedriger als der Zeitwert ist. Eine negative Ertragsaussicht liegt vor, wenn das zu erwerbende Unternehmen (das \u201etarget\u201c) aufgrund externer oder interner Entwicklungen von verschlechterten Gewinnaussichten oder gar Verlusten ausgeht.F\u00fcr den derivativen Firmenwert besteht eine generelle Aktivierungspflicht; das Gesetz erhebt ihn im Wege der unwiderlegbaren Vermutung zum Verm\u00f6gensgegenstand (\u00a7\u00a0246 Abs.\u00a01 Satz\u00a04 HGB). Damit verhindert das Gesetz im konkreten Einzelfall eine Diskussion, ob ein bestimmter derivativer Firmenwert alle Voraussetzungen eines Verm\u00f6gensgegenstandes erf\u00fcllt oder nicht. Hierdurch sollen m\u00f6gliche Zweifel ausger\u00e4umt und Rechtssicherheit geschaffen werden. Ausnahmeregelungen, wie sie beim origin\u00e4ren Firmenwert bestehen, gibt es beim derivativen Firmenwert nicht. Die handelsrechtliche Aktivierungspflicht deckt sich mit der steuerlichen in \u00a7\u00a07 Abs.\u00a01 Satz\u00a03 EStG.[8] Das bisherige Aktivierungswahlrecht nach \u00a7\u00a0255 Abs.\u00a04 Satz\u00a02 und\u00a03 HGB a.F. ist konsequenterweise entfallen.Der so erworbene derivative Firmenwert ist zu aktivieren (\u00a7\u00a0246 Abs.\u00a01 Satz\u00a04 HGB) und planm\u00e4\u00dfig abzuschreiben (\u00a7\u00a0253 Abs. 3 HGB). Der derivative Firmenwert gilt als abnutzbares Anlagegut (\u00a7\u00a0246 Abs.\u00a01 Satz\u00a04 HGB). F\u00fcr ihn besteht eine steuerrechtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren (\u00a7\u00a07 Abs.\u00a01 Satz\u00a03 EStG). Gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0285 Nr. 13 HGB ist eine Erl\u00e4uterung des Zeitraums, \u00fcber den ein entgeltlich erworbener Gesch\u00e4fts- oder Firmenwert abgeschrieben wird, anzugeben. Sofern der Zeitraum nicht verl\u00e4sslich gesch\u00e4tzt werden kann, ist der Gesch\u00e4fts- oder Firmenwert \u00fcber einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben (\u00a7\u00a0253 Abs. 3 Satz 4 HGB).\u00a0Eine EU-weite Branchenumfrage des EU-Rechnungslegungsgremiums Efrag ergab, dass zwei Drittel der Befragten eine stetige Abschreibung des Goodwills w\u00fcnschen. Diese Methode erlaubt den Unternehmen, den Goodwill \u00fcber mehrere Jahre aus der Bilanz zu tilgen, oder wie im Titel der entsprechenden Publikation ausgedr\u00fcckt die in der Bilanz tickende Zeitbombe Goodwill zu entsch\u00e4rfen.[9]Wenn der Buchwert einer Konzerntochter bei der Konzernmutter nicht dem Bilanzwert des Eigenkapitals entspricht, entsteht ein Konsolidierungsausgleichsposten. Dieser Unterschiedsbetrag ist mit einem derivativen Firmenwert vergleichbar, wird jedoch auf der Passivseite nach dem Eigenkapital ausgewiesen.[10] Sondervorschriften bestehen nach \u00a7\u00a0309 Abs.\u00a01 Satz\u00a01 HGB f\u00fcr seine Abschreibung.Auch nach anderen internationalen Rechnungslegungsregeln ist der derivative Goodwill in der Handelsbilanz zwingend zu aktivieren. Das gilt beispielsweise f\u00fcr US-GAAP und f\u00fcr IFRS. Allerdings gilt auch nach IFRS f\u00fcr den selbstgeschaffenen Firmenwert (origin\u00e4ren GoFW) ein explizites Aktivierungsverbot (IAS 38.48). Gleiches gilt nach US GAAP (FAS 142.10). Da es sich beim derivativen Unternehmenswert um einen Verm\u00f6genswert ohne abzusch\u00e4tzende Lebensdauer handelt, wird er nicht planm\u00e4\u00dfig abgeschrieben (Impairment-only-Ansatz). Anstelle der Abschreibung erfolgt ein j\u00e4hrlicher Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) nach IAS 36.In wirtschaftlich g\u00fcnstigen Zeiten, bei hoher Bewertung der eigenen Aktien oder leicht verf\u00fcgbarem Fremdkapital zu niedrigen Zinsen werden Firmen\u00fcbernahmen auch zu \u00fcberh\u00f6hten Preisen get\u00e4tigt. Dadurch kann ein hoher Goodwill als derivativer Firmenwert entstehen, welcher nur unter sehr optimistischen Annahmen zu begr\u00fcnden ist.Im Einzelfall mag ein hoher derivativer Firmenwert gerechtfertigt sein, weil z. B. bedeutende Synergiepotentiale ausgesch\u00f6pft oder wichtige Innovationen zugekauft werden. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist jedoch kaum verst\u00e4ndlich, dass in Zeiten gro\u00dfer Firmen\u00fcbernahmen und Fusionen den insgesamt neu in den B\u00fcchern erscheinenden zus\u00e4tzlichen derivativen Firmenwerten entsprechend hohe echte Mehrwerte gegen\u00fcber stehen.Bei der Rechnungslegung in den Jahren nach einer Firmen\u00fcbernahme sind seit Revision der Regeln von IFRS 3 (IAS 36) im Jahre 2004 keine planm\u00e4\u00dfigen, periodischen Abschreibungen dieses Goodwills mehr erlaubt. Es besteht jedoch eine Pflicht zur j\u00e4hrlichen Werthaltigkeitspr\u00fcfung (\u201ereassessment\u201c). Dabei hat die Unternehmungsleitung einen erheblichen Spielraum bez\u00fcglich Annahmen \u00fcber den zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsverlauf und den anzuwendenden Abzinsungssatz. Sich aufdr\u00e4ngende Abschreibungen werden manchmal bewusst hinausgez\u00f6gert, weil die Gesch\u00e4ftsleitung sich bez\u00fcglich der durchgef\u00fchrten Firmen\u00fcbernahmen keine Bl\u00f6\u00dfe geben will. Die in einem Zeitungsartikel zu diesem Thema[11] erw\u00e4hnte Studie der Universit\u00e4t St. Gallen spricht von einer sehr z\u00f6gerlichen Abschreibungspraxis. Diese f\u00fchrt w\u00e4hrend insgesamt normalem Gesch\u00e4ftsgang zu h\u00f6heren Gewinnausweisen der betreffenden Unternehmen und zu einem prozyklischen Einfluss auf das Ergebnis. Ein Revisionsexperte bezeichnet die gegenw\u00e4rtige Praxis der Werthaltigkeitstests nach IFRS als nicht nachhaltig. Es ist sogar von Goodwill-Blasen[12] oder einer resultierenden Zeitbombe die Rede.[13] Falls andererseits Firmen mit relativ hohem Goodwill in offensichtliche Schwierigkeiten geraten und\/oder eine neue Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung die Leitung \u00fcbernimmt, werden oft hohe Abschreibungen vorgenommen, um die Bilanz zu bereinigen, so dass das Unternehmensergebnis umso negativer ausf\u00e4llt. Deshalb sind durch den Einfluss der Goodwill-Rechnungslegung nach IFRS die Ertr\u00e4ge zyklischer geworden.In der Schweiz haben vor allem einige mittelgro\u00dfe Firmen, aber auch die Swatch Group und Georg Fischer AG, ihre Rechnungslegung von IFRS auf das schweizerische Swiss GAAP FER umgestellt. Neben dem geringeren Aufwand gibt es den Vorteil, dass auch w\u00e4hrend gutem Gesch\u00e4ftsgang Abschreibungen des derivativen Firmenwertes m\u00f6glich sind (Zitat: \u201eDen Goodwill loswerden\u201c).[14]Vorsichtige Aktienanalysten ziehen den gesamten ausgewiesenen Goodwill vom Eigenkapital ab, um eine bessere Vorstellung \u00fcber die Substanz einer Firma zu erhalten.Beispiele von milliardenschweren Abschreibungen des derivativen Firmenwertes nach Firmen\u00fcbernahmen sind:Im Bankensektor bei Unicredito, der gr\u00f6\u00dften italienischen Bankengruppe, im Umfang von 9,3 Mrd. Euro f\u00fcr das Jahr 2013,[15] bei Monte dei Paschi di Siena, der \u00e4ltesten Bank der Welt, von 5,8 Mrd. Euro in den Jahren 2011 und 2012.[16] Auch in der Schweiz musste die Credit Suisse wegen des \u00fcberteuerten Kaufs der US-Investmentbank DLJ eine Goodwill-Abschreibung von 3,8 Mrd. Schweizer Franken im Jahr 2015 vornehmen.[17] Erst durch den Einstieg eines neuen CEOs gegen Ende 2015 kam es zu dieser \u00fcberf\u00e4lligen Bereinigung.Im Telekombetreibersektor bei Telecom Italia im Zeitraum von 2011 bis erstem Halbjahr 2013 im Umfang von 14 Mrd. Euro;[18] bei der Deutschen Telekom wegen der Fusion von T-Mobile USA mit PCS von 7,4 Mrd. Euro 2013;[19] bei der Swisscom nach dem Kauf der italienischen Fastweb 2007 von 1,3 Mrd. CHF 2011.[20]\u2191 G\u00fcnter W\u00f6he: Einf\u00fchrung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 1990, S. 801\u2191 Wolfram Scheffler: Besteuerung von Unternehmen II, Steuerbilanz Band 2, 2010, S. 101\u2191 BT-Drs. 16\/10067 vom 30. Juli 2008, S. 47\u2191 Patrick Velte: Intangible Assets und Goodwill, 2008, S. 196\u2191 BFH-Urteil vom 16. Mai 2002, Az. III R 45\/98, BStBl. 2003 II, S. 10; Volltext.\u2191 BT-Drs. 16\/10067 vom 30. Juli 2008, S. 48\u2191 Martin Thurner: Die Bilanzierung des Goodwills nach IAS\/AFRS und HGB, 2007, S. 29\u2191 BT-Drs. 16\/10067, S. 35\u2191 Christoph G. Schmutz, Tickende Zeitbombe Goodwill schrittweise entsch\u00e4rfen. In: Neue Z\u00fcrcher Zeitung, 12. Februar 2015, S. 30\u2191 BT-Drs. 16\/10067, S. 82\u2191 Susanne Ziegert: Viel hei\u00dfe Luft in den Bilanzen der DAX-Unternehmen. In: NZZ am Sonntag, 7. April 2013, S. 37\u2191 Peter Leibfried: Der Marktwert wird h\u00e4ufiger hinterfragt. In: Handelszeitung, Nr. 41, 8. Oktober 2015, S. 39\u2191 Laura Frommberg: Zeitbombe. In: Handelszeitung, Nr. 6, 11. Februar 2016, S. 6\u2191 Christoph G. Schmutz, Weniger Transparenz und trotzdem keine Dunkelkammer. In: Neue Z\u00fcrcher Zeitung, 20. Dezember 2013, S. 30\u2191 Nikos Tzermias: Flurbereinigung bei Unicredit. In: Neue Z\u00fcrcher Zeitung, 12. M\u00e4rz 2014, S. 30\u2191 Christoph G. Schmutz: Die Sp\u00e4tfolgen einer \u00fcberteuerten \u00dcbernahme. In: Neue Z\u00fcrcher Zeitung, 7. Februar 2013, S. 33\u2191 Ermes Gallarotti: Die Credit Suisse mit einem Milliardenverlust., Neue Z\u00fcrcher Zeitung vom 3. Februar 2016\u2191 Nikos Tzermias: Telecom Italia droht Ramschstatus. In: Neue Z\u00fcrcher Zeitung, 3. August 2013, S. 28\u2191 Claudia Aebersold: Deutsche Telekom mit hohem Buchverlust. In: Neue Z\u00fcrcher Zeitung, 9. November 2012, S. 32\u2191 Matthias M\u00fcller: Fastweb wird zum Milliardengrab. In: Neue Z\u00fcrcher Zeitung, 15. Dezember 2011, S. 25"},{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki39\/#breadcrumbitem","name":"Enzyklop\u00e4die"}},{"@type":"ListItem","position":2,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki39\/2022\/01\/03\/geschafts-oder-firmenwert-wikipedia\/#breadcrumbitem","name":"Gesch\u00e4fts- oder Firmenwert \u2013 Wikipedia"}}]}]