[{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki48\/2021\/12\/27\/carl-joseph-pratobevera-wikipedia\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki48\/2021\/12\/27\/carl-joseph-pratobevera-wikipedia\/","headline":"Carl Joseph Pratobevera \u2013 Wikipedia","name":"Carl Joseph Pratobevera \u2013 Wikipedia","description":"Carl Joseph Pratobevera, seit 26. Juni 1838 Carl Joseph Pratobevera Freiherr von Wiesborn (* 17. 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Juni 1838 Carl Joseph Pratobevera Freiherr von Wiesborn (* 17. Februar 1769 in Bielitz in Schlesien; \u2020 6. Dezember 1853 in Wien) war ein \u00f6sterreichischer Jurist. Table of ContentsFamilie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schriftstellerisches Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Carl Joseph Pratobevera war der Sohn von Carl Anton Pratobevera (1720\u20131801), der selbst Sohn eines italienischen Wanderh\u00e4ndlers aus der Gegend um Como war, sich 1765 in Bielitz niederlie\u00df und ein Spezereyensch\u00e4ft gr\u00fcndete; seine Mutter Franziska (geb. Urbani) (um 1725\u20131796), war die Tochter eines nach Ratibor zugewanderten italienischen Gew\u00fcrzh\u00e4ndlers. Sein Bruder war Joseph von Pratobevera (1776\u20131820), Kaufmann und B\u00fcrgermeister in Bielitz, dessen Sohn Eduard Pratobevera war mit der Kochbuchautorin Katharina Pratobevera verheiratet.Carl Joseph Pratobevera war seit 1797 in Wien in erster Ehe mit Josepha (1780\u20131799), Tochter des Advokaten Ignaz Raab verheiratet, die jedoch bereits am 14. M\u00e4rz 1799 verstarb. In zweiter Ehe war er seit dem 26. April 1802 in Krakau mit Johanna (1782\u20131832), Tochter des Bielitzer Fabrikbesitzers Carl Gottlieb Schr\u00f6ter verheiratet; gemeinsam hatten sie neun Kinder, von diesen sind namentlich bekannt: Adolph von Pratobevera (* 2. Juni 1806 in Bielitz, \u2020 16. Februar 1875 in Wien), Justizminister;Wilhelm von Pratobevera, Dr. med.;Moriz von Pratobevera (\u2020 10. August 1854), Major;Maria von Pratobevera (1828\u20131839), verheiratet mit Josef von Bergmann, Regierungsrat und Geschichtsforscher;Luise von Pratobevera, verheiratet mit Josef von Bergmann, ehemaliger Schwager;Franziska von Pratobevera, verheiratet mit Josef Tremier, Kunstmaler; sie adoptierten die sp\u00e4tere Operns\u00e4ngerin Marie Wilt.Bertha von Pratobevera, verheiratet mit Heinrich Kreissle von Hellborn (1822\u20131869), Musikschriftsteller[1].Carl Joseph Pratobevera wurde auf dem Romantikerfriedhof Maria Enzersdorf bestattet.Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Er besuchte die Elementarschule in Bielitz und lernte bereits als Kind von polnischen Fl\u00fcchtlingen die polnische Sprache, was sich in seiner sp\u00e4teren Laufbahn als vorteilhaft erwies.In der Zeit von 1776 bis 1782 besuchte er das Gymnasium in Teschen. Sein Vater sandte Carl Joseph Pratobevera nach dem Schulbesuch nach Wien zu einem Gesch\u00e4ftsfreund, weil er dort die praktische Ausbildung zum Kaufmann erhalten sollte. Er h\u00f6rte w\u00e4hrend seines Aufenthaltes an der Universit\u00e4t Wien Vorlesungen zu Logik und Metaphysik bei Joseph Ernst Mayer (1751\u20131822) und Mathematik bei Georg Ignaz von Metzburg, nachdem sich sein Schwager Dr. Entzendorfer hierf\u00fcr einsetzte. Er besuchte auch f\u00fcr ein Jahr die kaufm\u00e4nnische Realschule St. Anna in Wien. 1784 kehrte er nach Hause zur\u00fcck und konnte seinen Vater im Laufe der Zeit \u00fcberzeugen, eine juristische Laufbahn einschlagen zu d\u00fcrfen.Im Herbst 1786 reiste er erneut nach Wien und begann an der dortigen Universit\u00e4t ein Studium der Rechtswissenschaften und h\u00f6rte Vorlesungen bei Matthias Dannenmayer, Joseph von Sonnenfels, Georg von Scheidlein und weitere. Am 6. Juli 1792 promovierte er mit seiner \u00f6ffentlichen Dissertation Die Rechte des Staates \u00fcber Kirchen und geistliche G\u00fcter und wurde Mitglied der juristischen Fakult\u00e4t. Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 3. September 1793 legte er bei dem nieder\u00f6sterreichischen Appellationsgericht die Advokatenpr\u00fcfung ab und erhielt die Berechtigung zum Advokaten, durfte jedoch nur in \u00d6sterreich unter der Enns t\u00e4tig sein; im Herbst 1793 er\u00f6ffnete er seine Advokatenkanzlei in Wien.Nachdem \u00d6sterreich 1795 Westgalizien in Besitz genommen hatte, begann die Regierung eine galizische Hofkanzlei einzurichten und suchte f\u00fcr das Appellationsgericht in Krakau Juristen zur Besetzung verschiedener Stellen. Der damalige nieder\u00f6sterreichische Appellationspr\u00e4sident Graf Alois Ugarte (1749\u20131817) forderte Carl Joseph auf, sich zu bewerben, worauf er am 29. M\u00e4rz 1796 zum Appellationsrat in Krakau ernannt wurde; hierbei waren auch seine polnische Sprachkenntnisse entscheidend. Bis 1806 erhielt er noch die Stelle eines Kanzleireferenten, des Studiendirektors der juristischen Fakult\u00e4t und die Stelle des Rektors der Krakauer Universit\u00e4t, dazu war er Beisitzer verschiedener Kommissionen, die unter anderem die Liquidation und Verteilung der Landesschulden berieten, sowie die Regulierung der Emigrationsfreiheit.1806 wurde er zur Aushilfe in galizischen Gesch\u00e4ften nach Wien berufen und dort am 22. August zum Hofrat bei der obersten Justizstelle bef\u00f6rdert. Am 4. April 1807 erfolgte seine Ernennung zum Beisitzer der Hofkommission in Gesetzsachen, dort revidierte er die Schlussfassung des Allgemeinen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs. Zus\u00e4tzlich erhielt er die Aufgabe, die Sammlung der Justizgesetze, die seit 1796 stockte, wieder aufzunehmen und fortzuf\u00fchren. 1808 entwarf er die Instruktion f\u00fcr galizischen Kriminalgerichte, so dass diese die Vorschriften der gesetzlichen Prozedur befolgen konnten.Am 21. September 1814 wurde er als Referent in den Staatsrat berufen, bis er 1817 zum Mitglied des Ausschusses gew\u00e4hlt wurde, dass die Statuten der \u00f6sterreichischen Nationalbank beriet. Am 30. Dezember 1818 wurde er zum Vizepr\u00e4sidenten des nieder\u00f6sterreichischen Appellationsgerichtes ernannt, worauf er am 31. Dezember 1818 auf eigene Bitte von seiner Stelle im Staatsrat entbunden wurde.Zus\u00e4tzlich zu seiner Stelle als Vizepr\u00e4sident war er Mitglied der Hofkommission in Justizsachen und war dort auch in Spezialkommissionen vertreten, so f\u00fchrte er unter anderem das Pr\u00e4sidium der Kommission, die sich mit der Revision des Strafgesetzbuchs besch\u00e4ftigte.1823\/1824 war er Rektor der Wiener Universit\u00e4t.[2]Aufgrund eines Augenleidens wurde er am 27. Februar 1838 von seiner Stellung als Mitglied der Justiz-Hofkommission entbunden. Am 6. M\u00e4rz 1841 wurde er in den Ruhestand versetzt.Nach seiner Pensionierung besuchte er noch mit 76 Jahren die Vorlesungen \u00fcber Kirchengeschichte, Philosophie und \u00c4sthetik an der Wiener Universit\u00e4t und lie\u00df sich zu Hause Vorlesungen \u00fcber Physik halten.Schriftstellerisches Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Carl Joseph Pratobevera ver\u00f6ffentlichte zahlreiche Aufs\u00e4tze und Schriften zu juristischen Fragestellungen. Gemeinsam mit Franz von Zeiller, Franz Xaver Nippel von Weyerheim, Thomas Dolliner, Vincenz August Wagner, Conrad von G\u00e4rtner und Michael Schuster gab er die erste moderne \u00f6sterreichische juristische Fachzeitschrift Die Materialien f\u00fcr Gesetzkunde und Rechtspflege in den \u00f6sterreichischen Staaten in 8 B\u00e4nden heraus. Im Vordergrund standen Berichte \u00fcber die Spruchpraxis, den Stand und die Entwicklung der \u00f6sterreichischen Gesetzgebung sowie Rezensionen \u00fcber die inl\u00e4ndische und vor allem auch ausl\u00e4ndische Rechtsliteratur; sp\u00e4ter wurde die Publikation mit der Zeitschrift f\u00fcr \u00f6sterreichische Rechtsgelehrsamkeit von Vincenz August Wagner fortgesetzt.Noch einige Bemerkungen \u00fcber das jus terrestre Nobilitatis Prussiae correctum zur Aufkl\u00e4rung der alten polnischen Erbfolge des Adels, von einem in dem k. k. Antheile des ehemaligen Polens bei einer Oberbeh\u00f6rde angestellten Rechtsgelehrten. Erschienen in Ernst Ferdinand Klein: Annalen der Gesetzgebung und Rechtsgelehrsamkeit in den preussischen Staaten, Band 23, 1805.Nekrolog des obersten Justiz-Pr\u00e4sidenten Grafen Rottenhan. Erschienen in Franz von Zeiller: J\u00e4hrlicher Beytrag zur Gesetzkunde und Rechtswissenschaft in den oesterreichischen Erbstaaten, 4. Band. 1808. S. 247 f.Die Materialien f\u00fcr Gesetzkunde und Rechtspflege in den \u00f6sterreichischen Staaten. Wien 1814\u20131824. Von Carl Joseph Pratobevera erschienen darin die Aufs\u00e4tze:Ueber die Grenzlinien zwischen Justiz und politischen Gegenst\u00e4nden. Band 1.Einige Bemerkungen \u00fcber den Beweis aus dem Zusammentreffen der Umst\u00e4nde, nach den Vorschriften des \u00f6sterreichischen Gesetzbuches \u00fcber Verbrechen. Band 1.Ideen \u00fcber den Umfang und die Oekonomie einer allgemeinen b\u00fcrgerlichen Gerichtsordnung. Band 1.Er\u00f6rterungen \u00fcber das elfte Capitel der Gerichtsordnung von dem Beweise \u00fcberhaupt. Band 2, mit den Fortsetzungen im 3., 4., 5., 7. und 8. Band.Von dem Beweise durch Gest\u00e4ndni\u00df, nach dem 12. Capitel der Civil-Gerichtsordnung.Er\u00f6rterungen \u00fcber das 13. Capitel der Gerichtsordnung. Vom Beweise durch Urkunden.Ueber das Beweismittel des Eides.Ueber den Beweis durch Zeugen.Ueber den Beweis durch Augenschein und Sachverst\u00e4ndige.Etwas \u00fcber Sammlungen von Rechtsspr\u00fcchen. Band 5.Versuch einer Erl\u00e4uterung des \u00a7. 1450 des allgemeinen b\u00fcrgerlichen Gesetzbuches, \u00fcber Restitutionen im Allgemeinen und die processualischen insbesondere. Band 6.Bruchst\u00fccke \u00fcber einige Grundz\u00fcge eines zweckm\u00e4\u00dfigen Institutes der \u00f6ffentlichen B\u00fccher. Band 8.Au\u00dferdem erschienen von ihm in den Materialien 18 Rechtsf\u00e4lle, in Ausz\u00fcgen bearbeitet, und zwar sechs Kriminalrechts- und zw\u00f6lf Zivilrechtsf\u00e4lle.Rechtsfall zur Erl\u00e4uterung der Anwendung der criminellen Strafe des Meineides. Erschienen in Zeitschrift f\u00fcr \u00f6sterreichische Rechtsgelehrsamkeit, Band 1, 1825, S. 193.Civilrechtsfall. Kann das Heirathsgut nach dem \u00a7. 1218 a. B. G. B. auch von einem dritten, zur Dotation Nichtverpflichteten m\u00fcndlich zugesichert werden? Erschienen in: Zeitschrift f\u00fcr \u00f6sterreichische Rechtsgelehrsamkeit, Band 1, 1827, S. 1.Constantin von Wurzbach: Pratobevera Freiherr von Wiesborn, Karl Joseph. In: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. 23.\u00a0Theil. Kaiserlich-k\u00f6nigliche Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1872, S.\u00a0210\u2013215 (Digitalisat).Carl Joseph Pratobevera. In: Zur Erinnerung an Carl Joseph, Freiherr v. Pratobevera-Wiesborn. Wien 1854.Carl Joseph Pratobevera. In: Allgemeine \u00f6sterreichische Gerichts-Zeitung, Band 5. Wien 1855. S. 222.B. B\u00f6ck:\u00a0Pratobevera von Wiesborn, Karl Josef Frh.. In: \u00d6sterreichisches Biographisches Lexikon 1815\u20131950 (\u00d6BL). Band\u00a08, Verlag der \u00d6sterreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1983, ISBN 3-7001-0187-2, S.\u00a0247.\u2191 H. P. Clive, Professor of French Peter Clive: Schubert and His World: A Biographical Dictionary. Clarendon Press, 1997, ISBN 978-0-19-816582-8 (google.de [abgerufen am 29.\u00a0Juli 2019]).\u00a0\u2191 Der Oesterreichische Beobachter: 1823,10\/12. Nr.\u00a0349 v. 15. Dezember 1823. Strau\u00df, 1823 (google.de [abgerufen am 29.\u00a0Juli 2019]).\u00a0"},{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki48\/#breadcrumbitem","name":"Enzyklop\u00e4die"}},{"@type":"ListItem","position":2,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki48\/2021\/12\/27\/carl-joseph-pratobevera-wikipedia\/#breadcrumbitem","name":"Carl Joseph Pratobevera \u2013 Wikipedia"}}]}]