EU-Lateinamerika-Karibik-Stiftung – Wikipedia

Die EU-Lateinamerika-Karibik-Stiftung (EU-LAC-Stiftung) ist eine nach dem Völkerrecht errichtete internationale Organisation[1] mit dem Ziel, die politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten der Europäischen Union, Lateinamerikas und der Karibik unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure weiter zu vertiefen und die strategische Partnerschaft zwischen den beiden Regionen mit Leben zu füllen.[2] Ihr Sitz ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Gründung wurde 2010 von den Staats- und Regierungschefs der 61 Mitgliedsstaaten und der EU in Madrid beschlossen.[3] Die EU-LAC-Stiftung fördert und koordiniert ergebnisorientierte Maßnahmen zur Unterstützung der biregionalen Beziehungen und verleiht der Partnerschaft eine erhöhte Präsenz in der Öffentlichkeit.[2]

Während des fünften EU-LAK-Gipfeltreffens in Lima am 16. Mai 2008 nahmen die Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas und der Karibik (LAK) und der Europäischen Union (EU) die Initiative zur Errichtung einer biregionalen Organisation an.[1] Auf dem sechsten EU-LAK-Gipfeltreffen am 18. Mai 2010 in Madrid wurde die Errichtung der EU-LAC-Stiftung [L103/3] als Instrument zur Stärkung der biregionalen Partnerschaft und Diskursen zu gemeinsamen Strategien und Maßnahmen beschlossen.[3] Am 7. November 2011 nahm die EU-LAC-Stiftung in Hamburg offiziell ihre Tätigkeit auf. Die Organisation wurde zur beschleunigten Arbeitsaufnahme vorläufig als Stiftung deutschen bürgerlichen Rechts errichtet.[4]

Das Übereinkommen zur Errichtung bzw. Umwandlung der EU-LAC-Stiftung als internationale Organisation nach dem Völkerrecht lag seit der EU-CELAC-Außenministertagung am 25. Oktober 2016 für alle lateinamerikanischen und karibischen Staaten, die EU-Mitgliedstaaten und die EU zur Unterzeichnung auf[1] und trat schließlich am 17. Mai 2019 in Kraft.[5]

Die EU-LAC-Stiftung besteht aus 61 Mitgliedern: 33 Mitgliedstaaten aus Lateinamerika und der Karibik, die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Europäische Union selbst.[6]

Mitglieder Lateinamerikas und der Karibik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mitglieder der Europäischen Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die EU-LAC-Stiftung zielt auf Folgendes ab:

  • Beitrag zur Stärkung des biregionalen Partnerschaftsprozesses zwischen LAK und der EU, unter anderem durch Einbeziehung und Mitwirkung zivilgesellschaftlicher Akteure.
  • Förderung der gegenseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses der beiden Regionen und
  • Verbesserung der gegenseitigen Wahrnehmung der beiden Regionen und des Bekanntheitsgrads der biregionalen Partnerschaft.[1]

Um die genannten Ziele zu verwirklichen, führt die Organisation vielseitige Initiativen mit den folgenden thematischen Schwerpunkten aus:

  1. Hochschulbildung und Wissensgenerierung
  2. Wissenschaft, Technologie und Innovation
  3. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit
  4. Nachhaltige Entwicklung und Klimawandel
  5. Kultur
  6. Zivilgesellschaft

Die EU-LAC-Stiftung hat einen Stiftungsrat, einen Präsidenten und einen Geschäftsführenden Direktor.

Stiftungsrat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Stiftungsrat der EU-LAC-Stiftung nimmt die allgemeinen Leitlinien für die Arbeit der Stiftung an und legt die operativen Prioritäten der Geschäftsordnung fest. Der Stiftungsrat setzt sich aus 62 Mitgliedern zusammen mit je einem Vertreter der Mitglieder der EU-LAC-Stiftung. Er hat zwei Vorsitzende: einen Vertreter der EU und einen Vertreter der lateinamerikanischen und der karibischen Staaten. Der Stiftungsrat hält jährlich mindestens zwei ordentliche Sitzungen ab.[7]

Präsident[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Präsident wird vom Stiftungsrat mit einer Amtszeit von vier Jahren gewählt. Der Präsident der Stiftung hat eine hauptsächlich repräsentative Rolle inne, er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Das Amt des Präsidenten wird abwechselnd von einem Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats und einem Staatsangehörigen eines lateinamerikanischen oder karibischen Staates ausgeübt. Wird ein Präsident aus einem EU-Mitgliedstaat ernannt, so muss ein Geschäftsführender Direktor aus einem lateinamerikanischen oder karibischen Staat ernannt werden und umgekehrt.[1]

Geschäftsführender Direktor[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Geschäftsführende Direktor verwaltet die Stiftung und ist der rechtliche Vertreter der Stiftung. Der Stiftungsrat ernennt den Geschäftsführenden Direktor für eine Amtszeit von vier Jahren, die einmal verlängert werden kann, und wird unter den von den Mitgliedern der EU-LAC-Stiftung vorgeschlagenen Kandidaten ausgewählt. Das Amt des Geschäftsführenden Direktors wird abwechselnd von einem Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats und einem Staatsangehörigen eines lateinamerikanischen oder karibischen Staates ausgeübt. Wird ein Geschäftsführender Direktor aus einem EU-Mitgliedstaat ernannt, so muss ein Präsident aus einem lateinamerikanischen oder karibischen Staat ernannt werden und umgekehrt.[1]

  • 2011–2015: Jorge Valdez Carrillo (Peru)
  • 2016–2020: Paola Amadei (Italien)
  • seit 2020: Adrián Bonilla (Ecuador)[10]

Die EU-LAC-Stiftung wird hauptsächlich von ihren Mitgliedern finanziert. Beiträge werden auf freiwilliger Basis geleistet. Der Stiftungsrat kann – unter Wahrung des biregionalen Gleichgewichts – andere Modalitäten der Finanzierung der Tätigkeit der Stiftung in Betracht ziehen.[1]

  1. abcdefg Übereinkommen zur Errichtung der EU-LAC-Stiftung; EUR-Lex – 22016A1022(01) – EN – EUR-Lex. Abgerufen am 27. Juni 2019. 
  2. ab Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen der Errichtung der EU-LAC-Stiftung. Deutscher Bundestag, abgerufen am 27. Juni 2019 (deutsch). 
  3. ab “Madrid Declaration” (PDF; 124 kB), zur Gründung der EU-LAC-Stiftung S. 9 (englisch), consilium.europa.eu (Abfragedatum: 15. Februar 2012)
  4. Götz Hausding: Deutscher Bundestag – EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung wird internationale Organisation. Abgerufen am 27. Juni 2019. 
  5. Mitteilung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Errichtung der EU-LAC-Stiftung; EUR-Lex – 22019X0426(01) – EN – EUR-Lex. Abgerufen am 27. Juni 2019. 
  6. Home | EU-LAC Foundation. EU-LAC Foundation, abgerufen am 27. Juni 2019 (englisch). 
  7. Board of Governors | EU-LAC Foundation. Abgerufen am 27. Juni 2019. 
  8. Acknowledgments on occasion of the conclusion of the mandate of Dr. Leonel Fernández Reyna as President of the EU-LAC International Foundation. eulacfoundation.org, 7. Februar 2020, abgerufen am 26. Februar 2020 (englisch). 
  9. Appointment of the President of the EU-LAC Foundation. eulacfoundation.org, 26. November 2020, abgerufen am 19. Januar 2021 (englisch). 
  10. Executive Director. Abgerufen am 3. August 2020.