[{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki52\/2022\/03\/02\/gesetz-uber-den-neuaufbau-des-reichs-wikipedia\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki52\/2022\/03\/02\/gesetz-uber-den-neuaufbau-des-reichs-wikipedia\/","headline":"Gesetz \u00fcber den Neuaufbau des Reichs \u2013 Wikipedia","name":"Gesetz \u00fcber den Neuaufbau des Reichs \u2013 Wikipedia","description":"Das Gesetz \u00fcber den Neuaufbau des Reichs vom 30. 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Januar 1934,[1] kurz (Reichs-)Neuaufbaugesetz genannt, war eine \u00c4nderung der Weimarer Verfassung im Zuge der vom NS-Regime betriebenen Gleichschaltung. Das Gesetz wurde vom Reichstag beschlossen und von Reichspr\u00e4sident Paul von Hindenburg unter Gegenzeichnung von Reichskanzler Adolf Hitler und Reichsminister des Innern Wilhelm Frick ausgefertigt und verk\u00fcndet.Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Bereits mit dem sogenannten Preu\u00dfenschlag vom 20. Juli 1932 hatte der damalige Reichskanzler Franz von Papen die von der SPD gef\u00fchrte Regierung des gr\u00f6\u00dften Landes, des Freistaats Preu\u00dfen, durch einen Reichskommissar ersetzt. Seit dem Erm\u00e4chtigungsgesetz vom 24. M\u00e4rz 1933 fungierte neben dem Reichstag und dem Reichsrat die Reichsregierung als Gesetzgeber. Bereits mit dem Vorl\u00e4ufigen Gesetz zur Gleichschaltung der L\u00e4nder mit dem Reich war infolgedessen eine weitgehende Macht\u00fcbernahme durch das Reich und die NSDAP in den L\u00e4ndern erfolgt; nun sollte dies durch die komplette Ausschaltung der L\u00e4nder vollendet werden.Reichstagssitzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Sitzung des Deutschen Reichstages am 30. Januar 1934 begann mit einer Rede des Reichstagspr\u00e4sidenten Hermann G\u00f6ring und einem erfolgreichen Gesch\u00e4ftsordnungsantrag Wilhelm Fricks, den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung zu setzen. Nach einer langen Rede Hitlers folgte die Beratung, in der sich niemand anders als G\u00f6ring selbst \u00e4u\u00dferte, wodurch das Gesetz in drei zusammenh\u00e4ngenden Lesungen ohne jede Gegen\u00e4u\u00dferung oder Gegenstimme angenommen war, was mit \u201elebhaftem Beifall und Heil-Rufe[n]\u201c quittiert wurde.[2]Durch das Reichsneuaufbaugesetz wurde die Souver\u00e4nit\u00e4t der L\u00e4nder des Deutschen Reichs aufgehoben, die nun direkt der Reichsregierung unterstanden. Dies f\u00fchrte zu einer Versch\u00e4rfung der Reichsgewalt und zu einem Verlust der Staatsqualit\u00e4t der L\u00e4nder. Durch das \u201eGesetz \u00fcber den Neuaufbau des Reiches\u201c wurde auch der (nur noch mit Nationalsozialisten besetzte) Reichsrat, der dem Gesetz selbst noch zustimmte,[3] anschlie\u00dfend \u00fcberfl\u00fcssig und mit Gesetz vom 14.\u00a0Februar 1934[4] schlie\u00dflich ebenfalls aufgel\u00f6st. Durch diese Umstellung wandelte sich das Reich von einem Bundesstaat endg\u00fcltig zu einem Zentralstaat, und die diktatorischen Rechte der NSDAP wurden noch einmal erweitert. Mit dem Erl\u00f6schen der Eigenstaatlichkeit der L\u00e4nder entfiel deren Recht, ihren B\u00fcrgern ihre jeweilige Staatsangeh\u00f6rigkeit zu verleihen. Auch die Regelung der Staatsangeh\u00f6rigkeit wurde jetzt Angelegenheit des Zentralstaats. So erfolgte am 5. Februar 1934 die Verordnung \u00fcber die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit.[5] In \u00a7\u00a01 hie\u00df es, dass die Staatsangeh\u00f6rigkeit in den L\u00e4ndern fortfalle. Es gebe nur noch eine deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit (Reichsangeh\u00f6rigkeit). So ergab sich aus der Gleichschaltung der L\u00e4nder die Einf\u00fchrung der ausschlie\u00dflich deutschen Staatsangeh\u00f6rigkeit. Bis dahin waren die B\u00fcrger Badener, Bayern, Hessen, Preu\u00dfen usw. und mit ihrer Landesstaatsangeh\u00f6rigkeit unausgewiesenerweise gleichzeitig deutsche Staatsb\u00fcrger.Aufgrund des Artikels\u00a05 des Reichsneuaufbaugesetzes wurden mehrere Verordnungen erlassen:die Erste Verordnung \u00fcber den Neuaufbau des Reichs vom 2. Februar 1934, RGBl. I S. 81.[6]die Zweite Verordnung \u00fcber den Neuaufbau des Reichs vom 27. November 1934, RGBl. I S. 1190.[7][8]die Dritte Verordnung \u00fcber den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938, RGBl. I S. 1675.[9]die Vierte Verordnung \u00fcber den Neuaufbau des Reichs vom 28. September 1939, RGBl. I S. 2041.[10]In der Folge dieses Gesetzes, das mit Wirkung vom 30. Januar 1934 die L\u00e4nderparlamente beseitigte,[11] wurde unmittelbar danach in einem weiteren Schritt der Reichsrat aufgehoben sowie im selben Jahr Hitler in die Funktionen des Reichspr\u00e4sidenten eingesetzt. Die Vorschrift des Erm\u00e4chtigungsgesetzes, die Existenz des Reichsrates und die Rechte des Reichspr\u00e4sidenten unangetastet zu lassen, wurde bei der Verabschiedung des Reichsneuaufbaugesetzes am 30. Januar 1934 formal noch nicht verletzt, da es von Reichstag und -rat beschlossen wurde. Ganz abgesehen von der Verletzung aller L\u00e4nderverfassungen durch das Gesetz ist jedoch reichsverfassungsrechtlich zu bedenken, dass der Einparteien-Reichstag vom November 1933 und der nur noch aus nationalsozialistischen L\u00e4ndervertretern bestehende Reichsrat ihrerseits ein Produkt der Gleichschaltung waren, diese aber auf Grund des Erm\u00e4chtigungsgesetzes erfolgt ist. Daher kann die Ausweitung der Verfassungs\u00e4nderungsbefugnisse \u00fcber jenes Gesetz hinaus zwar durch einen Reichstag geschehen sein, ist aber letztlich doch auf das Erm\u00e4chtigungsgesetz zur\u00fcckzuf\u00fchren, was im Ergebnis als Verfassungsbruch bezeichnet werden kann.[12] Die \u00fcbrigen Verordnungen \u00fcbertrugen den preu\u00dfischen Verwaltungsaufbau auf das Reich und benannten beispielsweise 1939 auch das badische und bayerische Bezirksamt, das w\u00fcrttembergische Oberamt oder die s\u00e4chsische Amtshauptmannschaft in \u201eLandkreis\u201c um.Als Verwaltungseinheiten innerhalb des Reiches blieben die L\u00e4nder erhalten; ihre Regierungen wurden dabei den zentral ernannten Reichsstatthaltern unterstellt und damit ausf\u00fchrende Organe des Zentralstaats. Einen deutlichen und bis heute sichtbaren Eingriff in die nunmehr rein administrative Grenzziehung mehrerer L\u00e4nder bedeutete das Gro\u00df-Hamburg-Gesetz von 1937, das u.\u00a0a. die Selbst\u00e4ndigkeit L\u00fcbecks aufhob. Unter Beibehaltung der eingef\u00fchrten deutschen Staatsangeh\u00f6rigkeit wurde das Gesetz \u00fcber den Neuaufbau des Reiches nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes 1945 mit der Regierungs\u00fcbernahme durch die Alliierten und den Alliierten Kontrollrat sowie der Wiedereinf\u00fchrung von L\u00e4ndern durch die jeweiligen Besatzungsm\u00e4chte faktisch aufgehoben. Nach der staatlichen Neuorganisation Deutschlands erfolgte die Aufhebung formell durch den Erlass des Grundgesetzes f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 in Art.\u00a0123 Abs.\u00a01 in Verbindung mit Art.\u00a028 und 30 GG in den westdeutschen L\u00e4ndern und durch Art.\u00a0144 Abs.\u00a01 in Verbindung mit Art.\u00a0109 und Art.\u00a0111 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949.[13]\u2191 RGBl. I S. 75.\u2191 Verhandlungen des Reichstags, 1933\/36, Amtliches Protokoll, S. 20.\u2191 Darstellung im Internetauftritt des Bundesrats\u2191 Gesetz \u00fcber die Aufhebung des Reichsrats vom 14. Februar 1934, RGBl. I S. 89.\u2191 RGBl. I S. 85 ff.\u2191 Erste Verordnung \u00fcber den Neuaufbau des Reichs (Volltext).\u2191 Zweite Verordnung \u00fcber den Neuaufbau des Reichs (Volltext).\u2191 Vierteljahrshefte f\u00fcr Zeitgeschichte (VfZ), 30. Jg. 1982, 1. Heft (PDF, 168 Seiten; 7,9\u00a0MB).\u2191 Dritte Verordnung \u00fcber den Neuaufbau des Reichs; verfassungen.de (jeweils im Volltext).\u2191 Vierte Verordnung \u00fcber den Neuaufbau des Reichs (Volltext).\u2191 Eugen Ehmann\/Heinz Stark, Deutsches Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht, 8. Aufl. 2010, S. 26.\u2191 Vgl. Andreas Dietz, Das Primat der Politik in kaiserlicher Armee, Reichswehr, Wehrmacht und Bundeswehr, Mohr Siebeck, T\u00fcbingen 2011, S. 352.\u2191 Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949."},{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki52\/#breadcrumbitem","name":"Enzyklop\u00e4die"}},{"@type":"ListItem","position":2,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki52\/2022\/03\/02\/gesetz-uber-den-neuaufbau-des-reichs-wikipedia\/#breadcrumbitem","name":"Gesetz \u00fcber den Neuaufbau des Reichs \u2013 Wikipedia"}}]}]