[{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki69\/2022\/02\/12\/dienstaufsicht-wikipedia\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki69\/2022\/02\/12\/dienstaufsicht-wikipedia\/","headline":"Dienstaufsicht \u2013 Wikipedia","name":"Dienstaufsicht \u2013 Wikipedia","description":"Die Dienstaufsicht ist entweder im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch \u00fcbergeordneten Beh\u00f6rde, in der Sache durch","datePublished":"2022-02-12","dateModified":"2022-02-12","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki69\/author\/lordneo\/#Person","name":"lordneo","url":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki69\/author\/lordneo\/","image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/44a4cee54c4c053e967fe3e7d054edd4?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/44a4cee54c4c053e967fe3e7d054edd4?s=96&d=mm&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"Enzyklop\u00e4die","logo":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki4\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/download.jpg","url":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki4\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/download.jpg","width":600,"height":60}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/upload.wikimedia.org\/wikipedia\/commons\/thumb\/e\/e2\/Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg\/20px-Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg.png","url":"https:\/\/upload.wikimedia.org\/wikipedia\/commons\/thumb\/e\/e2\/Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg\/20px-Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg.png","height":"20","width":"20"},"url":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki69\/2022\/02\/12\/dienstaufsicht-wikipedia\/","wordCount":2128,"articleBody":"Die Dienstaufsicht ist entweder im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch \u00fcbergeordneten Beh\u00f6rde, in der Sache durch Kontrolle die Art und Weise vorgenommener Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle zu \u00fcberwachen oder in der Organisationslehre die wichtigste Funktion von Disziplinarvorgesetzten (bei der Bundeswehr jedes Vorgesetzten). Die Dienstaufsicht kann deshalb sowohl eine institutionelle als auch eine personelle sein. Im Verwaltungsorganisationsrecht unterscheidet man zwischen Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht. Diese drei Formen werden von rangh\u00f6heren Beh\u00f6rden gegen\u00fcber rangniedrigeren ausge\u00fcbt. Der Disziplinarvorgesetzte nimmt die Dienstaufsicht insbesondere mit seinem Disziplinarrecht wahr, das die pers\u00f6nlichen Angelegenheiten der Mitarbeiter betrifft.Im Unterschied zur Rechts- und Fachaufsicht stellt die Dienstaufsicht keine Staatsaufsicht dar.[1] Die \u00dcberwachung der subordinierten Staatsbeh\u00f6rden ist keine Staatsaufsicht, sondern eine Dienstaufsicht in Form einer Beh\u00f6rden- oder Organaufsicht. \u00dcber- und Unterordnung liegt vor, wenn eine Beh\u00f6rde mit Weisungs- und Anordnungsbefugnissen ausgestattet ist (\u00fcbergeordnete Beh\u00f6rde) und andere Beh\u00f6rden zu einem Handeln oder Unterlassen zwingen kann (untergeordnete Beh\u00f6rde). Dieses \u00dcber- und Unterordnungsverh\u00e4ltnis bildet die Grundlage f\u00fcr die Wahrnehmung der Dienstaufsicht. Die \u00dcber- und Unterordnung betrifft stets den gleichen Gesch\u00e4ftsbereich, dasselbe Ressort oder erfolgt \u00fcber eine besondere Regelung.[2]Die Dienstaufsicht ist ihrem Wesen nach inhaltlich unbeschr\u00e4nkt.[3] Sie beinhaltet das Recht zur Beeinflussung der gesamten T\u00e4tigkeit einer untergeordneten Beh\u00f6rde, soweit diese Beeinflussung nicht den fachlichen Bereich der Aufgabenerf\u00fcllung betrifft.[4] Hierzu geh\u00f6ren insbesondere die innere Organisation einer Beh\u00f6rde (Aufbau- und Ablauforganisation durch Gesch\u00e4ftsverteilungsplan, Arbeitsablauf) und Personalwesen. Im Regelfall liegt die Dienstaufsicht beim Innenminister, w\u00e4hrend die Fachaufsicht meist das Fachministerium wahrnimmt. Ausnahmsweise obliegt die Rechts- und Fachaufsicht der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesoberbeh\u00f6rde) dem Bundesministerium der Finanzen (\u00a7\u00a02 FinDAG), das auch die Dienstaufsicht \u00fcbernimmt. Die Kommunalaufsicht erstreckt sich ausschlie\u00dflich auf die Rechts- und Fachaufsicht. Gemeinden unterliegen mithin keiner Dienstaufsicht durch die Landesverwaltung. Die staatlichen Aufsichtsbeh\u00f6rden kontrollieren also nicht den Verwaltungsablauf und die Erf\u00fcllung der konkreten Dienstpflichten der Besch\u00e4ftigten in einer Stadt- oder Kreisverwaltung. Diese Dienstaufsicht \u00fcbernimmt bei Kommunen der B\u00fcrgermeister und bei Landkreisen\/Landrats\u00e4mtern der Landrat. Die staatliche Aufsicht ist bei den Rundfunkanstalten auf eine Rechtsaufsicht beschr\u00e4nkt. Damit ist die jeweils zust\u00e4ndige Landes- oder Bundesregierung lediglich befugt, Verst\u00f6\u00dfe gegen das jeweilige Landesrundfunkgesetz zu r\u00fcgen.Dienstaufsicht ist die Aufsicht des Dienstherrn \u00fcber das pers\u00f6nliche Verhalten der ihm in einem Dienstverh\u00e4ltnis unterstellten Mitarbeiter und beschr\u00e4nkt sich im Wesentlichen auf das Gebiet des Disziplinarrechts.[5] Im engeren Sinne begr\u00fcndet die Dienstaufsicht ein rein personenrechtliches Aufsichtsverh\u00e4ltnis, bei dem es nicht um die Korrektur einer Sachentscheidung, sondern um das pers\u00f6nliche Verhalten eines Dienstuntergebenen geht. Durch die Dienstaufsicht sorgt der Dienstvorgesetzte mit \u00dcberwachung, Belehrung und Dienstanweisung f\u00fcr ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter.[6] Diese Dienstaufsicht umfasst somit die Beobachtungs- und Berichtigungsfunktion und beschreibt die Kontroll- und Einflussm\u00f6glichkeiten eines Disziplinarvorgesetzten auf Besch\u00e4ftigte, gew\u00e4hrleistet die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausstattung der nachgeordneten Organisationseinheiten mit Personal und Sachmitteln und umfasst die Befugnis, \u00fcber dienstrechtliche Angelegenheiten der dort besch\u00e4ftigten Mitarbeiter des \u00f6ffentlichen Dienstes zu entscheiden.Fast jeder Beamte hat au\u00dfer dem Fachvorgesetzten noch einen Dienstvorgesetzten (Disziplinarvorgesetzten),[7] der die Dienstaufsicht wahrnimmt. Der Dienstvorgesetzte ist beim Verdacht einer Dienstpflichtverletzung zun\u00e4chst zugleich der Disziplinarvorgesetzte (z.\u00a0B. \u00a7 27 DisziplinarO Baden-W\u00fcrttemberg). Es gibt von diesem Prinzip zweier Vorgesetzter nur zwei Ausnahmen. Professoren unterliegen der nach Art.\u00a05 Abs. 3 GG garantierten Freiheit von Forschung und Lehre, Richter der in Art.\u00a097 Abs. 1 GG geforderten richterlichen Unabh\u00e4ngigkeit. Deshalb besitzen beide keinen Fachvorgesetzten, sondern unterstehen lediglich einem Disziplinarvorgesetzten. Richter haben streng genommen keinen Dienstvorgesetzten im beamtenrechtlichen Sinn, sondern unterliegen nach \u00a7\u00a026 DRiG der Dienstaufsicht des Gerichtspr\u00e4sidenten, soweit ihre Unabh\u00e4ngigkeit hierdurch nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Dienstaufsicht und richterliche Unabh\u00e4ngigkeit sorgen f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Justizgew\u00e4hrungsanspruchs. Nach \u00a7 26 Abs. 2 DRiG umfasst die Dienstaufsicht \u00fcber Richter auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausf\u00fchrung eines Amtsgesch\u00e4fts vorzuhalten und zu ordnungsgem\u00e4\u00dfer, unverz\u00f6gerter Erledigung der Amtsgesch\u00e4fte zu ermahnen. Darin sind als Mittel der Dienstaufsicht der Vorhalt und die Ermahnung vorgesehen.[8] Anders als Richter sind Staatsanw\u00e4lte nach \u00a7\u00a0146 GVG weisungsgebunden. Sie unterliegen der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0147 GVG.Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine besondere Form der in Art.\u00a017 GG vorgesehenen Petition. Mit Hilfe einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann das pers\u00f6nliche Verhalten bzw. die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung von Amtstr\u00e4gern durch den B\u00fcrger im Falle von Dienstpflichtverletzungen ger\u00fcgt werden; sie ersetzt jedoch nicht bestehende Rechtsmittel. Sie ist formlos an den Disziplinarvorgesetzten des Amtstr\u00e4gers oder direkt an die zust\u00e4ndige Dienstaufsichtsbeh\u00f6rde zu richten. Die Dienstaufsicht in der Bundeswehr geh\u00f6rt zu den Pflichten des soldatischen Vorgesetzten (\u00a7\u00a010 Abs.\u00a02 Alt.\u00a02 SG). Wer Vorgesetzter ist, bestimmt sich nach der Vorgesetztenverordnung. Insbesondere ist die Pflicht nicht auf die Disziplinarvorgesetzten nach \u00a7\u00a7 27 ff. Wehrdisziplinarordnung (WDO) beschr\u00e4nkt.Funktionsf\u00e4higkeit und innerer Zustand der Streitkr\u00e4fte h\u00e4ngen davon ab, wie Vorgesetzte ihre Dienstaufsicht wahrnehmen. Diese hat nicht nur eine Beobachtungs- und \u00dcberpr\u00fcfungsfunktion, sondern auch eine Erziehungs- und Eingriffsfunktion. Sie soll die Untergebenen zur Erf\u00fcllung ihrer Dienstpflichten anhalten, Pflichtverletzungen verhindern und sie vor negativen Disziplinarma\u00dfnahmen und anderen Nachteilen, z.\u00a0B. drohenden Gefahren, bewahren. Der Umfang der Dienstaufsichtspflicht richtet sich nach der Dienststellung des Vorgesetzten. Die Dienstaufsichtspflicht des Vorgesetzten besteht jedoch gegen\u00fcber dem Dienstherrn, die Bundesrepublik Deutschland, sodass der Untergebene keinen subjektiven Anspruch auf deren Aus\u00fcbung zu seinen Gunsten hat. Mangelnde Dienstaufsicht kann gegen die F\u00fcrsorgepflicht (\u00a7\u00a010 Abs.\u00a03 SG) versto\u00dfen. Sie kann sich bei der Bemessung einer Disziplinarma\u00dfnahme mildernd auswirken. Zur Dienstaufsicht geh\u00f6rt es auch, dass Vorgesetzte aus ihren Beobachtungen und \u00dcberpr\u00fcfungen die erforderlichen Entscheidungen und Ma\u00dfnahmen treffen; das Wie und Wann bemisst sich nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen im Einzelfall.[9]Bei einer Wehrbeschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung pr\u00fcfen die zust\u00e4ndigen Vorgesetzten im Rahmen ihrer Dienstaufsicht den Sachverhalt und stellen M\u00e4ngel auch dann ab, wenn die Beschwerde unzul\u00e4ssig (z.\u00a0B. verfristet) ist oder zur\u00fcckgenommen wurde. Ebenso stellen sie fest, ob der Beschwerdegrund auf mangelnde Dienstaufsicht zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.Die h\u00f6heren Disziplinarvorgesetzten \u00fcben die Dienstaufsicht \u00fcber ihre unterstellten Disziplinarvorgesetzten auch insofern aus, als sie die Aus\u00fcbung der Disziplinarbefugnis \u00fcberwachen und ggf. verh\u00e4ngte Disziplinarma\u00dfnahmen aufheben (\u00a7\u00a046 WDO).Auch die Schweiz und \u00d6sterreich kennen die Dienstaufsicht. In der Schweiz erlaubt die Dienstaufsicht die hierarchische Kontrolle von Verwaltungst\u00e4tigkeiten mittels Dienstbefehlen in konkrete Einzelgesch\u00e4fte einzugreifen. Adressaten k\u00f6nnen sowohl ganze Organisationseinheiten als auch einzelne Verwaltungshandlungen sein.[10] Nach Art. 21 Abs. 3 B-VG handelt es sich bei der Dienstaufsicht in \u00d6sterreich um jene Aufsicht, die sich auf die Einhaltung dienstrechtlicher Verpflichtungen untergeordneter Organe bezieht.\u2191 Gerhard Waibel, Gemeindeverfassungsrecht Baden-W\u00fcrttemberg, 2007, S. 226\u2191 Hans Peters, Lehrbuch der Verwaltung, 1949, S. 48\u2191 Ernst Forsthoff: Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 1958, S. 419\u2191 Friedrich Hermann Fonk, Die Beh\u00f6rde des Regierungspr\u00e4sidenten, 1967, S. 123\u2191 Erich Becker, Die Selbstverwaltung als verfassungsrechtliche Grundlage der kommunalen Ordnung in Bund und L\u00e4ndern, in: Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, Band I, 1956, S. 166\u2191 Eggert Winter, Gabler Lexikon Recht in der Wirtschaft, 1998, S. 256\u2191 Helmut Brede, Grundz\u00fcge der \u00d6ffentlichen Betriebswirtschaftslehre, 2005, S. 88 f.\u2191 Dieter C. Umbach\/Thomas Clemens (Hrsg.), Grundgesetz: Mitarbeiterkommentar und Handbuch, Band II, 2002, S. 1075\u2191 Dieter Walz, Klaus Eichen, Stefan Sohm: Soldatengesetz Kommentar. 2. Auflage. rehm, Heidelberg u.\u00a0a. 2010, ISBN 978-3-8073-0228-7, S.\u00a0240\u2013242.\u00a0\u2191 Etienne Huber, Autonomie von Agencies auf Bundesebene in der Schweiz, 2012, S. 36"},{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki69\/#breadcrumbitem","name":"Enzyklop\u00e4die"}},{"@type":"ListItem","position":2,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki69\/2022\/02\/12\/dienstaufsicht-wikipedia\/#breadcrumbitem","name":"Dienstaufsicht \u2013 Wikipedia"}}]}]