[{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki8\/2020\/12\/17\/staatssekretar-von-wisconsin\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki8\/2020\/12\/17\/staatssekretar-von-wisconsin\/","headline":"Staatssekret\u00e4r von Wisconsin","name":"Staatssekret\u00e4r von Wisconsin","description":"before-content-x4 Das Staatssekret\u00e4r von Wisconsin ist ein Verfassungsbeamter in der Exekutive der Regierung des US-Bundesstaates Wisconsin und steht an zweiter","datePublished":"2020-12-17","dateModified":"2020-12-17","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki8\/author\/lordneo\/#Person","name":"lordneo","url":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki8\/author\/lordneo\/","image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/44a4cee54c4c053e967fe3e7d054edd4?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/44a4cee54c4c053e967fe3e7d054edd4?s=96&d=mm&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"Enzyklop\u00e4die","logo":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki4\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/download.jpg","url":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki4\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/download.jpg","width":600,"height":60}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Special:CentralAutoLogin\/start?type=1x1","url":"https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Special:CentralAutoLogin\/start?type=1x1","height":"1","width":"1"},"url":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki8\/2020\/12\/17\/staatssekretar-von-wisconsin\/","wordCount":2938,"articleBody":" (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});before-content-x4Das Staatssekret\u00e4r von Wisconsin ist ein Verfassungsbeamter in der Exekutive der Regierung des US-Bundesstaates Wisconsin und steht an zweiter Stelle (hinter dem Vizegouverneur) in der Nachfolge des Gouverneurs von Wisconsin.[2]28 Personen hatten das Amt des Au\u00dfenministers inne, von denen zwei nicht aufeinanderfolgende Amtszeiten innehatten.[3] Amtsinhaber ist Doug La Follette, ein Demokrat, der 1974 erstmals f\u00fcr eine Amtszeit von vier Jahren gew\u00e4hlt und seit 1982 wiedergew\u00e4hlt wurde.[4] (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});after-content-x4Table of ContentsWahl und Amtszeit[edit]Befugnisse und Pflichten[edit]Siehe auch[edit]Verweise[edit]Wahl und Amtszeit[edit]Der Staatssekret\u00e4r wird am Wahltag im November gew\u00e4hlt und tritt sein Amt am ersten Montag des n\u00e4chsten Januar an.[5] Urspr\u00fcnglich dauerte die Amtszeit des Staatssekret\u00e4rs zwei Jahre; Seit einer \u00c4nderung von 1967 hat die Amtszeit jedoch vier Jahre gedauert.[6] Die Anzahl der Amtszeiten eines Au\u00dfenministers ist unbegrenzt.Im Falle einer Vakanz im Amt des Staatssekret\u00e4rs kann der Gouverneur einen Ersatz ernennen, um den Rest der Amtszeit zu f\u00fcllen; Dies geschah zweimal: Nach dem Tod von Fred R. Zimmerman wurde Louis Allis ernannt, um den Rest der Amtszeit zu besetzen, und Glenn Wise wurde ernannt, um die gesamte n\u00e4chste Amtszeit zu besetzen, in die Zimmerman gew\u00e4hlt worden war.[3] (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});after-content-x4Der Staatssekret\u00e4r kann durch ein Amtsenthebungsverfahren aus dem Amt entfernt werden.[7] Sie k\u00f6nnen sich auch daf\u00fcr entscheiden, ihr Amt niederzulegen. Kein Au\u00dfenminister wurde jemals angeklagt, und keiner ist zur\u00fcckgetreten.[3]Befugnisse und Pflichten[edit]Der Staatssekret\u00e4r \u00fcbt eine Reihe von verfassungsm\u00e4\u00dfigen und gesetzlichen Befugnissen und Pflichten aus, die im Gro\u00dfen und Ganzen die Registrierung und Aufbewahrung \u00f6ffentlicher Aufzeichnungen betreffen. Der Staatssekret\u00e4r ist gem\u00e4\u00df Artikel VI Abschnitt 2 der Staatsverfassung verpflichtet, \u201eein faires Protokoll \u00fcber die Amtshandlungen des Gesetzgebers und der Exekutivabteilung des Staates zu f\u00fchren\u201c und bei Bedarf anzuweisen, \u201edas Gleiche und alles zu legen diesbez\u00fcgliche Angelegenheiten vor jedem Zweig des Gesetzgebers. \u201c[8] Es ist ebenfalls die Pflicht des Staatssekret\u00e4rs gem\u00e4\u00df Artikel XIII, Abschnitt 4, das vom Wisconsin Legislature vorgesehene Gro\u00dfe Siegel des Staates aufzubewahren dadurch authentifiziert. \u201c[9] Diese verfassungsm\u00e4\u00dfige Pflicht wird durch die gesetzliche Bestimmung in Kraft gesetzt, die den Staatssekret\u00e4r anweist, “das gro\u00dfe Siegel an allen vom Gouverneur erlassenen Kommissionen und sonstigen beh\u00f6rdlichen Handlungen anzubringen und gegenzuzeichnen, wobei die Zustimmung des Gouverneurs zu den Gesetzen ausgenommen ist, und ein Register zu erstellen solche Kommissionen in einem vom Gouverneur daf\u00fcr zur Verf\u00fcgung gestellten Buch, in dem die Person, an die sie ausgestellt wurden, das \u00fcbertragene Amt sowie das Datum und die Dauer der Kommission angegeben sind. “[10] Mit dem Staatsschatzmeister und Generalstaatsanwalt ist der Staatssekret\u00e4r Mitglied des durch Artikel X Absatz 7 der Staatsverfassung geschaffenen Ausschusses der Kommissare f\u00fcr \u00f6ffentliche Grundst\u00fccke, der \u201ef\u00fcr den Verkauf der Schul- und Universit\u00e4tsgrundst\u00fccke und f\u00fcr die Anlage der daraus resultierenden Mittel. \u201c[11]Alle anderen Funktionen des Staatssekret\u00e4rs sind gesetzlich vorgesehen. Unter seinen rund 100 gesetzlichen Pflichten ist der Staatssekret\u00e4r f\u00fcr die Abgabe von Amtseiden und Urkunden f\u00fcr Staatsl\u00e4nder verantwortlich. f\u00fcr die Ausstellung von Apostillen und notariellen Beglaubigungen; zum Zusammenstellen und Aufbewahren der Originalkopien von Gesetzen und Beschl\u00fcssen; zur Aufbewahrung aller eingetragenen Gesetze und Beschl\u00fcsse; und f\u00fcr \u201edie Aufbewahrung aller B\u00fccher, Aufzeichnungen, Urkunden, Schuldverschreibungen, Pergamente, Karten, Papiere und sonstigen Gegenst\u00e4nde und Gegenst\u00e4nde des Staates, die beim Staatssekret\u00e4r hinterlegt oder aufbewahrt werden, und Vorkehrungen f\u00fcr deren Anordnung und Aufbewahrung nach Bedarf und halten Sie alle Konten und Transaktionen des Amtes jederzeit f\u00fcr die Inspektion und Pr\u00fcfung des Gouverneurs oder eines Ausschusses eines oder beider Kammern des Gesetzgebers offen. \u201c[12][13][14][15] Ebenso erh\u00e4lt und archiviert der Staatssekret\u00e4r die Unterschrift und einen Eindruck des offiziellen Siegels der Bezirksschreiber und Urkundenregister in jedem der 72 Bezirke von Wisconsin, f\u00fchrt Aufzeichnungen \u00fcber alle Ernennungen in jeder gesetzgebenden, exekutiven und gerichtlichen staatlichen Beh\u00f6rde und erh\u00e4lt, bewahrt und stellt alle Bef\u00f6rderungen, Zusammenfassungen des Eigentums, Optionen und Pachtvertr\u00e4ge f\u00fcr \u00f6ffentliches Land zur Einsicht zur Verf\u00fcgung; und, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, alle Anleihen, Hypotheken und sonstigen Wertpapiere gegen Geld, f\u00fcr die der Bundesstaat Wisconsin Vertragspartei ist.[16][17][18][19]Der Staatssekret\u00e4r ist der zweite in der Reihenfolge der Nachfolge nach dem Amt des Gouverneurs von Wisconsin; Nach den derzeitigen Bestimmungen der Verfassung wird der Staatssekret\u00e4r Gouverneur, wenn der Gouverneur stirbt, zur\u00fccktritt oder sein Amt niederlegt und das Amt des Vizegouverneurs vakant ist, w\u00e4hrend in der Vakanz des Vizegouverneurs und in Abwesenheit vom Staat Bei Amtsenthebung oder Unf\u00e4higkeit, wegen Krankheit zu dienen, wird der Staatssekret\u00e4r lediglich zum amtierenden Gouverneur. Diese Bedingungen traten 1979 mit einer \u00c4nderung der Verfassung in Kraft. urspr\u00fcnglich wurde der Staatssekret\u00e4r bei all diesen Ereignissen einfach amtierender Gouverneur.[20] W\u00e4hrend Staatssekret\u00e4re zeitweise kurzzeitig als Gouverneur fungierten, wurde keiner jemals Gouverneur oder Gouverneur unter Umst\u00e4nden, die ihn zum Gouverneur gemacht h\u00e4tten, wenn die \u00c4nderung von 1979 zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten w\u00e4re.[3] (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});after-content-x4Siehe auch[edit]Verweise[edit]^ Geh\u00e4lter der gew\u00e4hlten Beamten des Bundesstaates Wisconsin (PDF) (Bericht). Wisconsin Legislative Reference Bureau. 2019. p. 2. Abgerufen 3. April, 2020.^ “Wisconsin Verfassung” (PDF). Wisconsin Gesetzgebung. Abgerufen 23. August 2019.^ ein b c d Wisconsin Legislative Reference Bureau, hrsg. (2007). “Kapitel 8: Statistische Informationen \u00fcber Wisconsin” (PDF). Bundesstaat Wisconsin 2007\u20132008 Blue Book. Madison: Wisconsin Legislature Joint Committee on Legislative Organization. S. 721\u2013722. Abgerufen 9. Mai 2018.^ https:\/\/www.sos.state.wi.us\/^ Wisconsin Legislative Reference Bureau, hrsg. (2007). “Kapitel 3: Verfassung von Wisconsin (Artikel XIII)” (PDF). Bundesstaat Wisconsin 2007\u20132008 Blue Book. Madison: Wisconsin Legislature Joint Committee on Legislative Organization. p. 234. Abgerufen 9. Mai 2018.^ Wisconsin Legislative Reference Bureau, hrsg. (2007). “Kapitel 3: Wisconsin Verfassung (Artikel VI)” (PDF). Bundesstaat Wisconsin 2007\u20132008 Blue Book. Madison: Wisconsin Legislature Joint Committee on Legislative Organization. S. 215\u2013216. Abgerufen 9. Mai 2018.^ Wisconsin Legislative Reference Bureau, hrsg. (2007). “Kapitel 3: Wisconsin Verfassung (Artikel VII)”. Bundesstaat Wisconsin 2007\u20132008 Blue Book. Madison: Wisconsin Legislature Joint Committee on Legislative Organization. p. 218. Abgerufen 9. Mai 2018.^ https:\/\/docs.legis.wisconsin.gov\/constitution\/wi\/000231\/000006^ https:\/\/docs.legis.wisconsin.gov\/constitution\/wi\/000238\/000005^ https:\/\/docs.legis.wisconsin.gov\/statutes\/statutes\/14\/III\/38\/2^ https:\/\/docs.legis.wisconsin.gov\/constitution\/wi\/000235\/000008^ https:\/\/www.sos.state.wi.us\/^ https:\/\/docs.legis.wisconsin.gov\/statutes\/statutes\/14\/III\/38\/5^ https:\/\/docs.legis.wisconsin.gov\/statutes\/statutes\/14\/III\/38\/3^ https:\/\/docs.legis.wisconsin.gov\/statutes\/statutes\/14\/III\/38\/6^ https:\/\/docs.legis.wisconsin.gov\/statutes\/statutes\/14\/III\/38\/9m^ https:\/\/docs.legis.wisconsin.gov\/statutes\/statutes\/14\/III\/40^ https:\/\/docs.legis.wisconsin.gov\/statutes\/statutes\/14\/III\/43^ https:\/\/www.sos.state.wi.us\/^ Wisconsin Legislative Reference Bureau, hrsg. (2007). “Kapitel 3: Verfassung von Wisconsin (Artikel V)”. Bundesstaat Wisconsin 2007\u20132008 Blue Book. Madison: Wisconsin Legislature Joint Committee on Legislative Organization. p. 214. Abgerufen 9. Mai 2018. (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});after-content-x4"},{"@context":"http:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki8\/#breadcrumbitem","name":"Enzyklop\u00e4die"}},{"@type":"ListItem","position":2,"item":{"@id":"https:\/\/wiki.edu.vn\/wiki8\/2020\/12\/17\/staatssekretar-von-wisconsin\/#breadcrumbitem","name":"Staatssekret\u00e4r von Wisconsin"}}]}]