Jurist – Wikipedia

Rechtswissenschaftler oder Akademiker, ein Fachmann, der Jura studiert, lehrt und entwickelt

Ausschnitt aus dem Sarkophag des römischen Juristen Valerio Petroniano (315–320)

EIN Jurist ist eine Person mit juristischem Fachwissen; Jemand, der das Gesetz analysiert und kommentiert.[1][2] Diese Person ist normalerweise ein Spezialist Rechtswissenschaftler– nicht unbedingt mit einer formalen juristischen Qualifikation oder einem Rechtsanwalt, obwohl in den Vereinigten Staaten der Begriff “Jurist” auf einen Richter angewendet werden kann.[3] In Bezug auf das römische Recht ist ein “Jurist” (auf Englisch) ein Rechtsberater (jurisconsulta).[4]

Der englische Begriff Jurist ist von ähnlichen Begriffen in anderen europäischen Sprachen zu unterscheiden, wo es synonym sein kann Anwaltdh jeder mit einem Berufsrechtsabschluss, der für eine juristische Tätigkeit qualifiziert ist.[citation needed]

Bemerkenswerte Juristen[edit]

Einige bemerkenswerte historische Juristen[clarification needed] einschließen:

Siehe auch[edit]

Verweise[edit]

  1. ^ Vieto Piergiovanni (2000). Vergleichende Studien zur kontinentalen und angloamerikanischen Rechtsgeschichte. Deutschland: Duncker & Humblot. p. 236. ISBN 978-3428097562.
  2. ^ “Einer, der sich zum Recht bekennt oder es behandelt; einer, der sich mit Rechtswissenschaft auskennt; ein juristischer Schriftsteller”: “Jurist”. Oxford English Dictionary online. Oxford: Oxford University Press.
  3. ^ Garner, Bryan A., Hrsg. (2019). “Jurist”. Black’s Law Dictionary (11 ed.). St. Paul, Minn.: West.
  4. ^ “Definition von Rechtsberatung”. www.merriam-webster.com.

Externe Links[edit]

  • Medien im Zusammenhang mit Juristen bei Wikimedia Commons