Verden (Bundesland) – Wikipedia

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Das historische Gebiet von Verden ((Deutsche Aussprache: [ˈfeːɐ̯dən]) ging aus den Monarchen der fränkischen Diözese Verden im Gebiet des heutigen Mittel- und Nordostensachsens hervor und existierte als solches bis 1648. Das von weltlichen Herren für die Bischöfe verwaltete Gebiet war nicht identisch mit dem des Bistums, war es aber befindet sich innerhalb seiner Grenzen und macht etwa ein Viertel des Diözesangebiets aus. Das Gebiet wurde zu der Zeit als bezeichnet Stift Verden oder Hochstift Verden, ungefähr gleichbedeutend mit Fürstbistum Verden. Dieses Gebiet wird heute in lokalen Quellen fälschlicherweise als Bistum Verden (“Bistum Verden”) und erhielt 1648 den Titel Fürstentum Verden, manchmal als die bezeichnet Herzogtum Verden.

Ort[edit]

Das Gebiet von Verden umfasste den östlichen Teil des heutigen Bezirks Verden (seine Grenze verlief zwischen Langwedel und Etelsen), den südlichen Teil des Bezirks Rotenburg (Wümme) sowie Teile der Bezirke Harburg und Heidekreis.

Geschichte[edit]

Stiftung[edit]

Die Diözese Verden wurde um 800 in Verden upon Aller als Bischofssitz gegründet und gehörte zunächst zur kirchlichen Provinz Mainz. Ursprünglich in persönlicher Vereinigung mit der Abtei Amorbach im Odenwald, war das Bistum im 9. Jahrhundert ein politischer Fußball für den regionalen Adel geworden. Zum Beispiel beförderten die Amelungs ihre Lieblingsmönche von der Corvey Abbey auf den bischöflichen Thron.

Hochmittelalter[edit]

Im Jahr 985 gewährte Kaiser Otto III., Vertreten durch seine Mutter, Kaiserin Theophanu, dem Bischof von Verden Markt-, Münz-, Steuer- und Verbotsprivilegien in der Sturmigau – wie die Region des heutigen Bezirks Verden und des Bezirks Rotenburg vor 1977 genannt wurde. Diese Privilegien bildeten die Grundlage für ein zukünftiges Fürstbistum (Hochstift), das mit der Zerlegung des alten Herzogtums Sachsen im Jahre 1180 zustande kam. Fürstbischof Tammo von Verden gewann für etwa ein Viertel des Diözesangebiets, wo die See besaß bereits beträchtliche Privilegien, die territoriale Fürstenmacht, die das Fürstbistum Verden errichtete. 1195 gründete Fürstbischof Rudolf I. die Burg Rotenburg auf Wümme als Festung gegen die benachbarten Bremer Fürsterzbischöfe. Später übernahm die Burg die Funktion eines Fürstbischofs Residenz.

Seit der Investiturstreitigkeit im 11. und 12. Jahrhundert wählten die Domkapitel die katholischen Bischöfe im Heiligen Römischen Reich. So war das Fürstbistum Verden eine Wahlmonarchie kaiserlicher Unmittelbarkeit innerhalb des Reiches, wobei der Monarch der jeweilige Bischof war, der normalerweise vom Kapitel gewählt und vom Heiligen Stuhl bestätigt oder ausnahmsweise nur vom Heiligen Stuhl ernannt wurde, was in zunehmender Häufigkeit in Verden. Papstlich bestätigte Bischöfe wurden dann vom Kaiser mit dem fürstlichen Ornat, also dem Titel Fürstbischof, ausgestattet.

Im frühen 13. Jahrhundert wurde der Papst zunehmend von den örtlichen Fürstbischöfen in regionale Angelegenheiten einbezogen. Ab dem 14. Jahrhundert war es kaum möglich, sich gegen die päpstliche Kommission zu behaupten, was zu einer Stärkung des Einflusses des Domkapitels führte; während viele Fürstbischöfe jetzt als gesehen wurden Landfremde oder Ausländer, denen die Unterstützung vor Ort fehlte, weil sie nicht vom Kapitel gewählt, sondern nur vom Papst ernannt wurden.

Ab dem frühen 16. Jahrhundert gehörte das Fürstbistum zum niederrheinisch-westfälischen Kreis (umgangssprachlich: Westfälischer Kreis), eine steuerliche und militärische Unterabteilung des Reiches. Verden schickte seine Vertreter an die Diäten des Reiches und des Kaiserkreises. Zuweilen regierten die Fürstbischöfe in persönlicher Vereinigung das Fürsterzbistum Bremen. Um die beiden Sitze in den Diäten beizubehalten, wurden die Bremer und Verdener nie formell zu einer echten Union vereint. Gleiches gilt für die kollektiv regierten Herzogtümer Bremen und Verden, die 1648 aus den säkularisierten zwei Fürstbistümern hervorgingen.

Um 890 n. Chr. Konnte das Domkapitel nach dem Eigentumsrecht eine Trennung seines Nachlasses von dem des Bischofs bewirken. Ab 1275 waren es 16 Mitglieder, von denen die fünf ältesten für die Priesterweihe verantwortlich waren, die fünf mittleren für die Ernennung von Diakonen und die fünf jüngsten für die Ernennung von Unterdiakonen. Der Johannisprovost in Lüneburg war das 16. Mitglied und hatte als solches einen Sonderstatus. Ihre Mitglieder ergänzten das Kapitel, zu dessen Würdenträgern der Provost, Dekan, Scholaster, Kellermeister, Kantor und Schatzmeisterunabhängig. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts gab es nicht weniger als 48 Kathedralenvikare (Domvikaren), angeführt von den beiden Bischofsvikaren.

Mehrere der acht Erzdiakone wurden in das Domkapitel aufgenommen.

Während das Fürstbistum Verden wie die benachbarte Grafschaft Hoya zum Westfälischen Kreis gehörte, gehörten andere angrenzende Gebiete wie das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg und das Fürstbistum Bremen zum niedersächsischen Kreis, wenn auch kirchlich Anteil an der Diözese Verden. Verdens säkulares Territorium umfasste damals grob den heutigen östlichen Teil des Landkreises Verden, den südlichen Teil des Landkreises Rotenburg und Teile des Landkreises Heidekreis.

Die Reformation[edit]

Ab 1558 fand im gesamten Gebiet der Diözese Verden eine allmähliche Änderung des Bekenntnisses zum Lutheranismus mit unterschiedlicher Geschwindigkeit statt, je nachdem, ob seine weltlichen Herrscher die Reformation förderten oder hemmten. In Verdens säkularem Gebiet, dem eigentlichen Hochstift, wurde die Reformation mit dem Erlass einer Kirchenverordnung durch Administrator Eberhard von Holle im Jahre 1568 abgeschlossen. 1630 übernahm während des Dreißigjährigen Krieges ein römisch-katholischer Bischof, Franz von Wartenberg erneut als Folge des Restitutionsedikts, konnte aber nur bis 1634 sein Amt ausüben. Danach war die römisch-katholische Kirche dort nur noch durch das Apostolische Vikariat der Nordmissionen vertreten.

Fürstentum Verden[edit]

1648 wurde das Bistum infolge des Westfälischen Friedens endgültig säkularisiert. Es wurde ein Fürstentum und wurde auf die schwedische Krone übertragen, wodurch die Existenz der Stift und das Bistum ging zu Ende. Es dauerte von 1648 bis 1712, mit einer Pause von 1675 bis 1679, die zusammen in persönlicher Vereinigung mit dem Gebiet des ehemaligen Fürst-Erzbistums Bremen als Herzogtümer Bremen und Verden (ehemals Herzogtum Bremen und Fürstentum Verden) mit ihrer Hauptstadt in Stade. Zur weiteren Geschichte siehe: Bremen-Verden.

Im schwedisch-brandenburgischen Krieg von 1675 bis 1676 wurde Verden in einem Feldzug von mehreren Staaten des Heiligen Römischen Reiches und Dänemarks erobert und blieb bis Kriegsende 1679 in alliierten Händen.

1712 eroberte Dänemark den Staat, verkaufte ihn aber 1715 an das Kurfürstentum Hannover.

Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 verlor das Fürstentum Verden seine Bedeutung als kaiserliches Gut (Reichsstand). Nach seiner Besetzung und Annexion während der Napoleonischen Kriege ging es nach der Niederlage Frankreichs in das Königreich Hannover. 1823 wurde das Fürstentum Verden formell aufgelöst und in eine hannoversche Verwaltungseinheit umgewandelt. Landdrostei Stadezusammen mit dem Herzogtum Bremen und Land Hadeln, aber mit einer Beteiligung an der Verwaltung der noch existierenden Güter Verden, Bremen und Hadeln. 1864 wurden die ersten beiden in die “Region der Herzogtümer Bremen und Verden” (Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden) durch ein hannoversches Gesetz und deren Verantwortungsbereich neu definiert.

Das neue Landrostei wurde Teil der Provinz Hannover, die 1866 von Preußen annektiert wurde. Am 1. April 1885 Landdrostei Stade wurde umbenannt Regierungsbezirk Stade gemäß der üblichen preußischen Verwaltungspraxis. 1946 wurde das Land Hannover Teil des neuen westdeutschen Nachkriegslandes Niedersachsen. Regierungsbezirk Stade Das Gebiet der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden spiegelt sich heute nur noch im Stade-Regionalverband und in der Region der Herzogtümer Bremen und Verden wider, die heute für das territorial festgelegte öffentliche Feuer zuständig ist Versicherung im Rahmen der VGH-Versicherung.

Siehe auch[edit]

Quellen[edit]

Verweise[edit]

  1. ^ Köbler, Gerhard: “Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart”, München 1995, Seite 650


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