Liste der Bürgermeister von Heilbronn – Wikipedia

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Die Liste der Bürgermeister von Heilbronn gibt einen Überblick über die Bürgermeister von Heilbronn in reichsstädtischer Zeit von 1371 bis 1802 und über die Stadtschultheißen und Oberbürgermeister seit dem Übergang zu Württemberg 1803 bis heute.

1281–1371: Königlicher Vogt, Schultheiß, 12 “consules” (Ratsherren) und zwei „magister civium“ (Bürgermeister)

Die städtische Verfassung von 1281 durch Rudolf von Habsburg regelte, dass künftig der König den Vogt und dessen Schultheiß bestellte. Beide Ämter konnten jedoch verpfändet werden und unterlagen daher der Besetzung durch Vertreter württembergischer Grafen. zwölf consules (Ratsleuten) waren für die Verwaltung des Gemeinwesens zuständig und wurden aus den Reihen de melioribus et utilioribus civitatis (Patrizier der Stadt) gebildet.[1]

Zu den wichtigen Geschlechtern des Heilbronner Patriziats des 13. und 14. Jahrhunderts zählen die Erer, Feurer, Gebwin, Gerhard, Laemmlin, Liupold, Lutwin und die Wigmar. 1314 wird erstmals ein magister civium (Bürgermeister) erwähnt. 1332 gibt es zwei magister.

1371–1552: Zwei Bürgermeister aus “Bürger” (Patriziat) und „Gemeind´“ (nichtpatrizische Geldhändler, Kaufleute und Handwerker)

Durch die paritätische Verfassung Kaiser Karls IV. aus dem Jahr 1371 erhielten neben den alteingesessenen Patriziern auch die nichtpatrizischen Kaufleute und andere Vertreter der Handwerker ein Mitspracherecht. Die Zünfte werden durch die Verfassung von 1371 aufgelöst und verboten. Seitdem gab es in Heilbronn lediglich lockere Handwerks-Gesellschaften, Kerzen und Bruderschaften.[2] Der Rat bildete sich künftig aus 13 Patriziern sowie 13 Vertretern der nichtpatrizischen Kaufleute und Handwerker, die aus ihrer Mitte (paritätisch) zwei Bürgermeister bestimmten, die gemeinsam amtierten. Die Mitglieder des Stadtrats bestimmten selbst ihre Nachfolger und wählten sich gegenseitig alle zwei Jahre wieder.

1552 bis 1803: Drei Bürgermeister aus dem kleinen, inneren Rat „Hasenrat“” (Patriziat)

Karl V. trennte 1552 durch seine aristokratische Karolingische Ordnung den Rat in den 15-köpfigen inneren Rat (Senat der Patrizier, sogenannter Hasenrat) und den 13-köpfigen äußeren Rat (der Handwerker), wobei letzterer keine politische Funktion wahrnahm. Der innere Rat war Träger der städtischen Regierung und ergänzte sich selbst, seine 15 Mitglieder (drei Bürgermeister, vier Steuerherren, acht Senatoren) waren auf Lebenszeit bestellt und rückten dem Dienstalter nach allmählich bis zum Amt des Bürgermeisters auf. Die jeweils drei Bürgermeister wechselten sich in Vorsitz und Führung ab. Der Zugang zum inneren Rat war auch geschwägerten nichtpatrizischen Personen möglich, so dass Hochzeiten oftmals aus politischem Kalkül geschlossen wurden. Die Karolingische Ordnung wurde zwar mehrfach ergänzt und erweitert, hatte aber in ihren Grundzügen nahezu unverändert bis zur Eingliederung der Stadt nach Württemberg 1803 Bestand.

Heilbronn wurde am 25. Februar 1803 mit dem Reichsdeputationshauptschluss dem Herzogtum Württemberg eingegliedert und bekam eine neue Stadtverfassung. Dadurch wurden künftig das Stadtparlament und der Bürgermeister vom König eingesetzt. Ab 1822 wählen die Heilbronner ihren Gemeinderat selbst, dem künftig der Stadtschultheiß vorsteht. Der Titel Oberbürgermeister wird erst 1874 von König Karl I. von Württemberg an Karl Wüst, Stadtschultheiß seit 1869, wieder vergeben.[11]

Nachdem Klett das Amt altersbedingt niedergelegt hatte, wurde am 1. Februar 1869 der Ratsschreiber Josef Raur (1817–1870) zum Stadtschultheißen gewählt. Raur nahm die Wahl aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht an, so dass es am 3. Mai 1869 zur Neuwahl kam, die Wüst gewann.[12]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der von den Nationalsozialisten 1933 abgesetzte, ehemalige OB Beutinger vom amerikanischen Stadtkommandanten wieder in sein Amt eingesetzt. Sein Nachfolger Metz wurde 1946 vom Gemeinderat gewählt, seit der Wahl 1948 wählt die Bürgerschaft.

  • Eine Liste der Heilbronner Bürgermeister ab 1281 unter Heilbronn, “Bürgermeister, magistri civium” ist im Registerverzeichnis des Eugen Knupfer im Heilbronner Urkundenbuch gegeben:
    • Eugen Knupfer (Bearb.): Urkundenbuch der Stadt Heilbronn. Kohlhammer, Stuttgart 1904 (Württembergische Geschichtsquellen. N. F. 5), dort: auf Seite 585, 586 im Register des Urkundenbuchs hinten: Heilbronn: “Bürgermeister, magistri civium”
  • Bürgermeister mit der paritätischen Regimentsordnung von 1371 des Kaisers Karls IV.:
    • Jäger, Carl: Geschichte der Stadt Heilbronn, Heilbronn, 1828.
    • Axel Hans Nuber: Heilbronner Geschlechter in Gmünd-Gmünder Geschlechter in Heilbronn in Histor. Verein Heilbronn 23. Veröffentlichung, 1960. (Erer, Hüngerlin, Feurer, Schenkel sind Gmünder Geschlechter die Heilbronner Bürgermeister stellten.)
    • Renz, Alexander: Bürgermeister/Schultheiße vor 1802/03 in der zeitgeschichtlichen Sammlung im Stadtarchiv, (ZS-2053/1+2 B) mit einer handgeschriebenen Liste über die reichsstädt. Bürgermeister von Dr. Heß 1954.
  • Bürgermeister mit der aristokratischen Regimentsordnung von 1552 des Kaisers Karls V.:
    • Max Cramer: Album senatorum (Album seu matricula senatorum et judicum, Senatum cooptati et allecti erant in urbe Heilbronna ab anno domini 1470 usque ad presentem annum 1646/1803) Heilbronn 1903.
    • Bernd Klagholz: Heilbronn und seine Bürgermeister in der Zeit vom 16. bis zum 19. Jahrhundert. (Zulassungsarbeit), Tübingen 1980
    • Max Cramer: Heilbronner Familien. Rembold, Heilbronn 1903
  • Helmut Schmolz u. Hubert Weckbach: Heilbronn – Geschichte und Leben einer Stadt. Weißenhorn, Anton H. Konrad-Verlag, 2. Auflage 1973
  • Dumitrache, Marianne und Simon M. Haag: Archäologischer Stadtkataster Baden-Württemberg. Bd. 8.: Heilbronn. Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, Stuttgart 2001 ISBN 3-927714-51-8
  • Eugen Knupfer (Bearb.): Urkundenbuch der Stadt Heilbronn. Kohlhammer, Stuttgart 1904 (Württembergische Geschichtsquellen. N. F. 5)
  • Beschreibung des Oberamts Heilbronn. Kohlhammer, Stuttgart 1901/1903
  1. Schmolz, Helmut u. Hubert Weckbach: Heilbronn – Geschichte und Leben einer Stadt, Weißenhorn, Anton H. Konrad-Verlag, 2. Auflage 1973, Nr. 23 “Erstes bekanntes Stadtrecht, verliehen von König Rudolf I, 1281”, Seite 31
  2. Schmolz, Helmut u. Hubert Weckbach: Heilbronn – Geschichte und Leben einer Stadt, Weißenhorn, Anton H. Konrad-Verlag, 2. Auflage 1973, Nr. 24 “Kaiser Karl IV verleiht der Stadt eine neue Verfassung mit paritätischer Regimentsordnung 1371”, Seite 33
  3. Jäger, Seite 203
  4. Renz
  5. Renz
  6. Renz
  7. Knupfer, Eugen: Urkundenbuch der Stadt Heilbronn in württemberg. Quellen herausgegeben von der württemberg. Kommission für Landesgeschichte, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1904. Band 1, Seite 366. Es geht um eine Klage Erhards von Utzlingen an Heilbronn bzgl. der Rückgabe von Briefen, die 1449 begann und sich bis 1460 hinzog. 1460 sichert Heilbronn für den Gang zu Gericht freies Geleit zu.
  8. Knupfer, Eugen: Urkundenbuch der Stadt Heilbronn in württemberg. Quellen herausgegeben von der württemberg. Kommission für Landesgeschichte, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1904. Band 1, Seite 254, Nr. 523: Am 25. Mai 1463 belehnt Abt Gerung von Maulbronn Bürgermeister Keller.
  9. Knupfer, Eugen: Urkundenbuch der Stadt Heilbronn in württemberg. Quellen herausgegeben von der württemberg. Kommission für Landesgeschichte, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1904. Band 1, Seite 469: „Kaiser Friedrich verleiht dem Hans Zirkendörfer…“ Am 7. Januar 1467 bittet der Kaiser für Zirkendörfer um die Hand der Tochter des Bürgermeisters Dinkespuhel an.
  10. Knupfer, Eugen: Urkundenbuch der Stadt Heilbronn in württemberg. Quellen herausgegeben von der württemberg. Kommission für Landesgeschichte, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1904. Band 1, Seite 431. Heilbronn erhält das kaiserliche Mandat bzgl. einer Forderung und lässt diese am 2. September durch den Bürgermeister Gottfried Schenkel überreichen. Seite 254, Nr. 523: Abt Gerung von Maulbronn belehnt Bürgermeister Schenkel.
  11. Heilbronn so wie es war Seite 25
  12. Wilhelm Steinhilber: Die Heilbronner Stadtvorstände seit 1803 (V): Oberbürgermeister Karl Wüst. In: Schwaben und Franken. Heimatgeschichtliche Beilage der Heilbronner Stimme. 6. Jahrgang, Nr. 3. Verlag Heilbronner Stimme, 26. März 1960, ZDB-ID 128017-X, S. 2.

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