Rat des Autonomen Bezirks Jaintia Hills

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Rat des Autonomen Bezirks Jaintia Hills (JHADC) ist ein autonomer Distriktrat im indischen Bundesstaat Meghalaya.[1] Es ist einer der drei autonomen Bezirksräte in Meghalaya und eine von fünfundzwanzig autonomen Regionen Indiens. Die heutigen Hügel von Jaintia waren ein Teil des historischen Königreichs Jaintia. Es wurde am 23. November 1964 als Jowai Autonomous District Council aus der Jowai Subdivision des United Khasi-Jaintia Hills District gebildet und nahm seinen heutigen Namen am 14. Juni 1973 an.[2]

Nordöstliche autonome Divisionen

Die Gesamtfläche des Autonomen Bezirks Jaintia Hills beträgt 3.819 km² mit einer Bevölkerung von 665.476 (Stand 2011).

Geschichte[edit]

Das Königreich Jaintia wurde vom Anfang des 16. Jahrhunderts an von den Syiems regiert, aber ihre Herrschaft endete im Jahr 1835 n. Chr., als die Briten die Jaintia parganas in der Ebene annekierten und die damaligen Syiem von Jaintiapur Rajendra Singh ihnen auch die Hügelgebiete übergaben und als solches kam das gesamte Königreich Jaintia ab dem Jahr 1835 unter britische Herrschaft, bis Indien am 15. August 1947 die Unabhängigkeit erlangte. Während der britischen Herrschaft bildeten die Jaintia Hills einen Teil des Khasi Jaintia Hills District im Status einer Civil Sub -Division bekannt als Jowai Civil Sub-Division.

Als Folge der Unabhängigkeit Indiens von der britischen Herrschaft unterzeichneten die Syiems von 25 Khasi-Staaten die Beitrittsurkunde und diese Staaten kamen unter die Verwaltung des Distrikts, der in United Khasi & Jaintia Hills District umbenannt wurde. Die Verfassung von Indien, die im Jahr 1950 verkündet wurde, enthält gemäß Artikel 244 (2) eine Bestimmung für die Verwaltung von Stammesgebieten im damaligen Bundesstaat Assam gemäß dem Sechsten Anhang der Verfassung. Der United Khasi & Jaintia Hills Autonomous District Council wurde dann im Jahr 1951 nach der Sechsten Liste mit Sitz in Shillong und einer Zweigstelle in Jowai geschaffen. Für die Jaintia Hills wurde von der damaligen Regierung ein eigener Autonomer Bezirksrat geschaffen. von Assam im Jahr 1964 mit dem Namen Jowai Autonomous District Council, siehe Mitteilung Nr. TAD/R/50/64 vom 23.11.1964. Nachdem Meghalaya am 21. Januar 1972 eine vollwertige Eigenstaatlichkeit erlangt hatte, wurde die Jowai Civil Sub-Division im selben Jahr in einen vollwertigen Civil District mit dem Namen Jaintia Hills District hochgestuft. Der Autonome Bezirksrat der Jowai wurde anschließend in den Autonomen Bezirksrat von Jaintia Hills umbenannt, siehe Mitteilung vom 14.6.1973.

Daher verwalteten der Autonome Bezirksrat Jaintia Hills gemäß dem Sechsten Anhang der Verfassung und ein Zivilbezirk unter der Leitung eines stellvertretenden Kommissars bis zum 31. Juli 2013 das gleiche geografische Gebiet und im Großen und Ganzen die gleichen Einwohner, die ihre jeweiligen Rollen und Funktionen ausübten wenn die Regierung von Meghalaya schuf einen neuen Zivilbezirk, nämlich: East Jaintia Hills District mit Hauptsitz in Khliehriat und der Mutterdistrikt mit Hauptsitz in Jowai wurde in West Jaintia Hills District umbenannt. Jetzt deckt der Autonome Bezirksrat von Jaintia Hills zwei Zivilbezirke unter seiner Zuständigkeit ab.

Executive-Flügel[edit]

An der Spitze des Exekutivflügels des OEZA steht das Exekutivkomitee, dessen Aufgaben denen des Staatskabinetts ähneln. Der Vorsitzende des Exekutivausschusses, dh das Hauptgeschäftsführende Mitglied, wird vom Rat in der Sitzung mit Stimmenmehrheit gewählt und diese Wahl muss vom Gouverneur des Staates genehmigt werden. Das Chief Executive Member ernennt dann aus dem Kreis der Ratsmitglieder die Mitglieder des Exekutivkomitees. Der Exekutivausschuss bleibt im Amt, solange er die Mehrheit der Mitglieder des Rates genießt.

Abteilungen unter dem Exekutivkomitee, Jaintia Hills ADC: Um die verschiedenen Funktionen gemäß der sechsten Liste zu verwalten, hat der Autonome Bezirksrat von Jaintia Hills die folgenden Abteilungen geschaffen:

  1. Allgemeine Abteilung.
  2. Abteilung Finanzen und Rechnungswesen.
  3. Abteilung für Landeinnahmen und Landreform.
  4. Abteilung für Grundbuch und Grundstücksabrechnung.
  5. Steuerabteilung.
  6. Forstabteilung.
  7. Politische Abteilung.
  8. Abteilung Bauarbeiten.
  9. Bildungsabteilung.
  10. Markt, Landwirtschaft Boden & Fischerei Abteilung.
  11. Schreibwaren- und Druckabteilung.
  12. Justizabteilung.
  13. Gesetzgebungsabteilung

Gesetzgebender Flügel W[edit]

Die Mitglieder des Rates treffen sich alle vier Monate zu einer ordentlichen Sitzung. Der Jahreshaushalt des OEZA muss mit Stimmenmehrheit vom Rat in der Sitzung beschlossen werden. Die anderen Aufgaben des tagenden Rates bestehen darin, Gesetze und Verordnungen über die Befugnisse, die durch die Sechste Liste verliehen werden, zu erlassen und zu erlassen. Gesetzentwürfe über Gesetze und Verordnungen, die vom Rat in der Sitzung verabschiedet werden, werden dem Gouverneur des Staates zur Zustimmung oder Genehmigung übermittelt.

Um die Angelegenheiten des Legislativsekretariats zu leiten, wählt der Rat in seiner Sitzung einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, deren Aufgaben denen des Sprechers und des stellvertretenden Sprechers der Landesgesetzgebung ähnlich sind. Das Büro der Legislative wird von Beamten und Mitarbeitern betreut, die vom Sekretär der Legislative geleitet werden.

Das Legislativsekretariat kümmert sich um die administrativen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den legislativen Funktionen des Autonomen Bezirksrates von Jaintia Hills.

Justizflügel[edit]

Die Rechtspflege in Bezug auf die Stammesangehörigen innerhalb des Autonomen Bezirks Jaintia Hills wird vom Bezirksgericht und seinem nachgeordneten Bezirksgericht wahrgenommen, das vom Exekutivausschuss des Bezirksrats von Jaintia Hills seit seiner Gründung im Jahr 1967 gemäß den Bestimmungen des die United Khasi & Jaintia Hills Autonomous District (Justizverwaltung) Rules 1953. Diese Gerichte werden mit Gerichtsvollziehern besetzt, die einen Abschluss in Rechtswissenschaften haben und als Richter und Magistrate bezeichnet werden, und führen die Verhandlung von Zivil- und Strafsachen nur zwischen Stämmen durch. Diese Gerichte folgen dem Geist der Zivilprozessordnung von 1908 und der Strafprozessordnung von 1973 und fallen in die Gerichtsbarkeit des Meghalaya High Court. Die Befugnisse dieser Gerichte werden vom Gouverneur von Meghalaya gemäß Absatz 5 des Sechsten Anhangs der Verfassung Indiens übertragen. In Bezug auf Zivil- und Strafsachen, die zwischen Stammes- und Nicht-Stammesangehörigen oder zwischen Nicht-Stammesangehörigen innerhalb der Autonomen Bezirke Jaintia Hills entstehen, werden diese jedoch vom stellvertretenden Kommissar und dem Bezirks- und Sitzungsrichter des Bezirks Jaintia Hills mit ihren respektierten Untergebenen betreut in Ausübung der Befugnisse, die im Rahmen der Rechtspflegevorschriften, 1937, verliehen wurden. Diese Gerichte fallen auch unter die Gerichtsbarkeit des Meghalaya High Court.

In Ausübung der ihm durch Absatz 4 des Sechsten Anhangs der Verfassung Indiens übertragenen Befugnisse setzte der Rat des Autonomen Bezirks Jaintia Hills gemäß den Bestimmungen der United Khasi & Jaintia Hills District (Justice Administration) Rules, 1953, Folgendes ein: Klassen von Gerichten:-

  1. Dorfgerichte.
  2. Untergeordnete Bezirksgerichte.
  3. Amtsgericht des Bezirks.

Dorfgerichte[edit]

Diese Gerichte werden für die Dörfer innerhalb der Elaka gebildet, um Klagen und Fälle zwischen Stämmen zu verhandeln. Es wird von den Dolloi und anderen von der Durbar Elaka gewählten Mitgliedern besetzt. In Zivilsachen ist das Dorfgericht befugt, Kosten und Entschädigungen zuzusprechen. In Strafsachen ist es nur befugt, eine Geldstrafe von Rs.50 zu verhängen. Es ist nicht befugt, eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Die Dorfgerichte verhandeln Klagen und Fälle in Übereinstimmung mit den Gewohnheitsrechten/Gewohnheiten des Dorfes.

Nachgeordnete Bezirksgerichte[edit]

Diese Gerichte sind für die Verhandlung von Klagen und Fällen für den gesamten Autonomen Bezirk Jaintia Hills eingerichtet, die nicht von Dorfgerichten verhandelt werden können, unter dem Vorsitz von Justizbeamten, die als Magistrate bezeichnet werden. In Zivilsachen hat sie unbegrenzte Befugnisse und in Strafsachen hat sie Befugnisse bis zu sieben Jahren Haft. Es hört auch Berufungen (Zivil- und Strafrecht) gegen die Entscheidungen der Dorfgerichte. Gegenwärtig gibt es in Jowai zwei untergeordnete Bezirksgerichte, die sowohl Zivil- als auch Strafsachen aus verschiedenen Teilen des Autonomen Bezirks Jaintia Hills, der den östlichen und den westlichen Bezirk Jaintia Hills umfasst, verhandeln. Viele dieser Fälle wurden von Zeit zu Zeit entsorgt.

Amtsgericht[edit]

Dieses Gericht ist für die Verhandlung von Klagen und Fällen eingerichtet, die nicht von einem Ratsgericht behandelt werden können. Es übt die Gerichtsbarkeit im gesamten Autonomen Bezirk Jaintia Hills aus und wird von einem als Richter bezeichneten Justizbeamten geleitet. In Zivilsachen hat sie unbegrenzte Befugnisse und in Strafsachen ist sie mit einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren ausgestattet. Es befasst sich auch mit Berufungen und Revisionen (Zivil- und Strafrecht) gegen die Entscheidungen der nachgeordneten Bezirksgerichte. Berufungen und Revisionen gegen seine Anordnungen/Urteile liegen beim Meghalaya High Court.

Siehe auch[edit]

Verweise[edit]

Externe Links[edit]


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