Ernährung von Würmern – Wikipedia

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Kaiserliche Versammlung des Heiligen Römischen Reiches

Die Diät von Würmern von 1521 (Deutsch: Reichstag zu Worms [ˈʁaɪçstaːk tsuː ˈvɔʁms]) war ein Reichstag (eine formelle beratende Versammlung) des Heiligen Römischen Reiches, der von Kaiser Karl V. einberufen und in der Reichsfreistadt Worms durchgeführt wurde. Martin Luther wurde zum Reichstag berufen, um als Reaktion auf eine päpstliche Bulle von Papst Leo X. seine Ansichten zu widerrufen oder zu bekräftigen. Auf Nachfrage verteidigte er diese Ansichten und weigerte sich, sie zu widerrufen. Am Ende des Reichstags erließ der Kaiser die Edikt von Worms (Wormser Edikt), ein Dekret, das Luther als “notorischen Ketzer” verurteilte und den Bürgern des Reiches die Verbreitung seiner Ideen untersagte. Obwohl die protestantische Reformation normalerweise 1517 begonnen hat, signalisiert das Edikt das erste offene Schisma.

Der Reichstag wurde vom 28. Januar bis 25. Mai 1521 im Garten Heylshof unter dem Vorsitz des Kaisers durchgeführt.[1] Andere Reichstage fanden in Worms in den Jahren 829, 926, 1076, 1122, 1495 und 1545 statt, aber wenn nicht eindeutig qualifiziert, bezieht sich der Begriff “Tag zu Worms” normalerweise auf die Versammlung von 1521.

Hintergrund[edit]

Einladung Luthers zum Reichstag zu Worms, unterzeichnet von Karl V. Der Text links war auf der Rückseite.

Im Juni des Vorjahres, 1520, erließ Papst Leo X. die päpstliche Bulle Exsurge Domine (“Erhebe dich, o Herr”) und skizziert einundvierzig angebliche Fehler, die in Martin Luthers fünfundneunzig Thesen und anderen Schriften, die sich auf ihn beziehen oder von ihm verfasst wurden, gefunden wurden. Luther wurde vom Kaiser berufen. Fürst Friedrich III., Kurfürst von Sachsen, erwirkte die Vereinbarung, dass Luther im Falle eines Erscheinens sicherer Weg zu und von der Versammlung versprochen werde. Diese Garantie war nach der Behandlung von Jan Hus unabdingbar, der 1415 trotz Geleitversprechens auf dem Konstanzer Konzil vor Gericht gestellt und hingerichtet wurde.

Am 23. Januar 1521 berief Kaiser Karl V. den Reichstag zu Worms ein. Luther wurde aufgefordert, aufzugeben oder seine Ansichten zu bekräftigen. Als er am 16. April vor der Versammlung erschien, fungierte Johann Eck, ein Gehilfe des Erzbischofs von Trier (damals Richard von Greiffenklau zu Vollrads), als Sprecher des Kaisers.

Martin Luther[edit]

Luther in Worms, kolorierter Holzschnitt, 1577

Vom 16.

Am 16. April traf Luther in Worms ein. Luther sollte am nächsten Tag um 16 Uhr vor dem Reichstag erscheinen. Dr. Jeromee Schurff, Wittenberger Professor für Kirchenrecht, sollte vor dem Landtag Luthers Anwalt werden.

Am 17. April kamen der Reichsmarschall Ulrich von Pappenheim und der Herold Caspar Sturm für Luther.[2] Pappenheim erinnerte Luther daran, dass er nur auf direkte Fragen des Vorsitzenden Johann Eck sprechen sollte. Eck fragte, ob eine Sammlung von Büchern Luthers sei und ob er bereit sei, ihre Häresien zu widerrufen. Dr. Schurff sagte: “Bitte lassen Sie die Titel lesen.” Es waren 25 davon, wahrscheinlich inklusive Die 95 Thesen, Beschlüsse zu den 95 Thesen, Über das Papsttum in Rom, Ansprache an den christlichen Adel, Die babylonische Gefangenschaft der Kirche, und Über die Freiheit eines Christen. Luther bat um mehr Zeit für eine richtige Antwort, also wurde ihm bis zum nächsten Tag um 16 Uhr Zeit gegeben

Am 18. April stellte sich Luther vor dem Landtag vor, indem er sagte, er habe lange gebetet und sich mit Freunden und Vermittlern beraten. Als ihm der Rat die gleichen Fragen stellte, entschuldigte sich Luther zunächst, dass ihm die Etikette des Hofes fehlte. Dann antwortete er: “Sie gehören alle mir, aber was die zweite Frage angeht, sie sind nicht alle von einer Sorte.” Luther ordnete die Schriften weiterhin in drei Kategorien ein: (1) Werke, die selbst von seinen Feinden gut aufgenommen wurden: solche, die er nicht ablehnen würde. (2) Bücher, die die Mißbräuche, Lügen und Verwüstung der christlichen Welt und des Papsttums angriffen: Luther glaubte, dass diese nicht sicher zurückgewiesen werden könnten, ohne die Mißbräuche zu ermutigen, weiterzumachen. Sie zurückzuziehen würde bedeuten, die Tür zu weiterer Unterdrückung zu öffnen.[3] “Wenn ich diese jetzt widerrufe, würde ich nichts anderes tun, als die Tyrannei zu stärken.”[3] (3) Angriffe auf Einzelpersonen: Er entschuldigte sich für den harten Ton dieser Schriften, lehnte jedoch den Inhalt dessen, was er darin lehrte, nicht ab; Wenn ihm durch die Schrift nachgewiesen werden könnte, dass seine Schriften falsch waren, fuhr Luther fort, würde er sie zurückweisen. Luther schloss mit den Worten:

Wenn ich nicht durch das Zeugnis der Schrift oder durch klare Gründe überzeugt bin (denn ich vertraue weder dem Papst noch den Konzilien allein, da sie bekanntlich oft geirrt und sich selbst widersprochen haben), bin ich an die Schrift gebunden Ich habe zitiert und mein Gewissen ist gefangen im Wort Gottes. Ich kann und will nichts widerrufen, da es weder sicher noch richtig ist, gegen das Gewissen zu gehen. Möge Gott mir helfen. Amen.[4]

Der Überlieferung nach soll Luther erklärt haben: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“, bevor er mit „Gott helfe mir. Amen“ schloss.[5] Es gibt jedoch keinen Hinweis in den Protokollen des Landtages oder in Augenzeugenberichten, dass er dies jemals gesagt hat, und die meisten Gelehrten bezweifeln jetzt, dass diese Worte gesprochen wurden.

Laut Luther teilte Eck Luther mit, dass er sich wie ein Ketzer benahm:

,Martin’, sagte er, ,es gibt keine der Häresien, die den Schoß der Kirche zerrissen haben, die nicht ihren Ursprung in der verschiedenen Auslegung der Heiligen Schrift hat. Die Bibel selbst ist das Arsenal, aus dem jeder Neuerer gezogen hat seine trügerischen Argumente. Mit biblischen Texten hielten Pelagius und Arius ihre Lehren aufrecht. Arius zum Beispiel fand die Negation der Ewigkeit des Wortes – eine Ewigkeit, die Sie in diesem Vers des Neuen Testaments zugeben –Joseph kannte seine Frau nicht, bis sie ihren erstgeborenen Sohn zur Welt gebracht hatte; und er sagte, genau wie du sagst, dass diese Stelle ihn gefesselt hat. Als die Konzilsväter von Konstanz diesen Vorschlag von John Huss verurteilten –Die Kirche Jesu Christi ist nur die Gemeinschaft der Auserwählten, verurteilten sie einen Fehler; denn wie eine gute Mutter umarmt die Kirche alle, die den Namen Christian tragen, alle, die berufen sind, sich der himmlischen Seligkeit zu erfreuen.'”[6]

Zur Klärung des Schicksals Luthers wurden private Besprechungen abgehalten, aber in Worms wurde er nicht festgenommen. Luther hatte durch Verhandlungen seines Fürsten Friedrich III. Nach seiner Entlassung brach er in seine Heimat Wittenberg auf. Aus Angst um Luthers Sicherheit schickte Friedrich III. jedoch Männer, um einen Angriff auf die Autobahn vorzutäuschen und Luther zu entführen und ihn auf der Wartburg zu verstecken.

Edikt von Worms[edit]

Das Wormser Edikt war ein am 25. Mai 1521 von Kaiser Karl V. erlassenes Dekret, in dem es hieß:

Aus diesem Grund verbieten wir von nun an jedem, es in Worten oder Taten zu wagen, den besagten Martin Luther anzunehmen, zu verteidigen, zu unterstützen oder zu begünstigen. Im Gegenteil, wir möchten, dass er als notorischer Ketzer festgenommen und bestraft wird, wie es ihm gebührt, persönlich vor uns gebracht oder sicher bewacht wird, bis uns die Gefangenen davon in Kenntnis gesetzt haben, woraufhin wir die entsprechende Art und Weise der Verurteilung anordnen Verfahren gegen den besagten Luther. Diejenigen, die bei seiner Gefangennahme helfen, werden für ihre gute Arbeit großzügig belohnt.

Der päpstliche Nuntius auf dem Landtag, Girolamo Aleandro, hat die Denunziationen Luthers ausgearbeitet und vorgeschlagen, die im Wormser Edikt vom 26. Mai enthalten sind. Das Edikt erklärte Luther zu einem hartnäckigen Ketzer und verbot das Lesen und den Besitz seiner Schriften.

Es war der Höhepunkt eines anhaltenden Kampfes zwischen Martin Luther und der katholischen Kirche um Reformen, insbesondere um die Praxis der Ablassspenden. Es gab jedoch noch andere tiefere Fragen, die sich um beide theologischen Anliegen drehten:

  • Auf theologischer Ebene hatte Luther die absolute Autorität des Papstes über die Kirche in Frage gestellt, indem er behauptete, die vom Papst autorisierte und gelehrte Ablasslehre sei falsch.[7]
  • Luther behauptete, die Erlösung sei allein durch den Glauben (sola fide) ohne Bezugnahme auf gute Werke, Almosen, Buße oder die Sakramente der Kirche. Luther behauptete, die Sakramente seien ein “Gnadenmittel”, das heißt, während die Gnade durch die Sakramente verliehen werde, gebühre Gott und nicht dem Einzelnen das Verdienst der Tat.[8]
  • Er hatte auch die Autorität der Kirche in Frage gestellt, indem er behauptete, dass alle Lehren und Dogmen der Kirche, die nicht in der Schrift gefunden werden, verworfen werden sollten (Sola scriptura).

Um die Autorität des Papstes und der Kirche zu schützen und die Ablasslehre aufrechtzuerhalten, überzeugten kirchliche Beamte Karl V. von der Bedrohung Luthers und überredeten ihn, seine Verurteilung durch das Heilige Römische Reich zu genehmigen. Luther entging der Verhaftung und blieb mehrere Monate zurückgezogen auf der Wartburg, wo er weiterhin das Neue Testament ins Deutsche schrieb und übersetzte.

Andere Entscheidungen[edit]

Der Reichstag zu Worms war auch Anlass für Karl V., die Reichsverwaltung zu reformieren. Angesichts der weitläufigen Herrschaftsgebiete des Hauses Habsburg war der Kaiser oft unterwegs und benötigte für die Zeit seiner Abwesenheit Stellvertreter (wie die Statthalter der Niederlande und die Regenten von Spanien). Karl V. erhob seinen jüngeren Bruder Ferdinand zum Erzherzog als Reichsleutnant. Als solcher wurde Ferdinand Regent und Statthalter der österreichischen Erbländer Karls V. sowie dessen Stellvertreter in Deutschland. Ferdinands Rolle als Vorsitzender der deutschen Reichsregierung wurde nie wirklich umgesetzt und endete 1523 mit der Auflösung des Gremiums. Ferdinands Herrschaft der österreichischen Länder im Namen des Kaisers wurde mit dem Geheimnis bestätigt Habsburger Pakt von Brüssel (1522), wonach Karl auch der Wahl Ferdinands zum König der Römer in Deutschland (die 1531 stattfand) zustimmte. Nach der Abdankung Karls V. 1556 folgte Ferdinand Karl als Kaiser und wurde suo jure Erzherzog von Österreich.[9][10][11]

Nachwirkungen[edit]

Trotz der Vereinbarung, dass er wohlbehalten nach Hause zurückkehren könne, war im Privaten davon auszugehen, dass Luther bald verhaftet und bestraft werden würde. Um ihn vor diesem Schicksal zu bewahren, packte ihn Prinz Friedrich auf dem Heimweg und versteckte ihn auf der Wartburg. Während seiner Zeit auf der Wartburg begann Luther mit seiner deutschen Bibelübersetzung. Martin Luthers kraftvolles Glaubensbekenntnis auf dem Reichstag zu Worms 1521 hinterließ einen unauslöschlichen Eindruck bei Georg, Markgraf von Brandenburg-Ansbach, der sich früher als jeder andere deutsche Fürst oder jedes andere Mitglied des Hauses dem neuen Glauben zuwandte von Hohenzollern. Darüber hinaus trat Luther mit ihm in Korrespondenz und erörterte mit ihm die wichtigsten Glaubensfragen. Das Edikt wurde auf dem Reichstag zu Speyer 1526 vorübergehend ausgesetzt, dann aber 1529 wieder in Kraft gesetzt.

Als Luther schließlich von der Wartburg kam, drängte der Kaiser, von anderen Dingen abgelenkt, nicht auf Luthers Verhaftung. Letztendlich wurde das Wormser Edikt aufgrund der zunehmenden öffentlichen Unterstützung für Luther im deutschen Volk und des Schutzes bestimmter deutscher Fürsten in Deutschland nie durchgesetzt. In den Niederlanden (das heutige Belgien, Luxemburg und die Niederlande) wurde das Edikt jedoch zunächst gegen Luthers aktivste Anhänger durchgesetzt. Dies war möglich, weil diese Länder unter der direkten Herrschaft von Kaiser Karl V. und seiner ernannten Regentin Margarete von Österreich, Herzogin von Savoyen (und Karls Tante) standen. Im Dezember 1521 wurde Jacob Proost, Prior des Augustinerklosters Antwerpen, als erster Luther unterstützender Geistlicher verhaftet und nach dem Wormser Edikt strafrechtlich verfolgt. Im Februar 1522 war Proost gezwungen, Luthers Lehren öffentlich zu widerrufen und abzulehnen. Später in diesem Jahr wurden weitere Verhaftungen unter den Augustinern in Antwerpen vorgenommen. Zwei Mönche, Jan van Essen und Hendrik Vos, weigerten sich zu widerrufen; am 1. Juli 1523 wurden sie in Brüssel auf dem Scheiterhaufen verbrannt.[12]

Die Reichstage von 1522 und 1524 versuchten, das Urteil des Wormser Edikts gegen Luther zu vollstrecken, scheiterten jedoch.[13]

Verweise[edit]

  1. ^ Chronik der Stadt Worms Internet-Archiv
  2. ^ Schaff, Philipp (2015). Geschichte der christlichen Kirche. Arkrose-Presse. P. 145. ISBN 978-1346209654.
  3. ^ ein B Obermann, Heiko, Luther: Der Mensch zwischen Gott und dem Teufel, New Haven: Yale University Press, 2006, ISBN 0-300-10313-1.
  4. ^ Brecht, Martin. Martin Luther. tr. James L. Schaaf, Philadelphia: Fortress Press, 1985–93, 1:460.
  5. ^ Coffman, Elesha (1. April 2002). Hier Stehe Ich!. Christentum heute. Abgerufen 20. Januar 2021.
  6. ^ Martin Luther. “Leben Luthers (Luther von Martin Luther)”.
  7. ^ Noll, Mark A. (2000) [1997]. Wendepunkte: entscheidende Momente in der Geschichte des Christentums. Grand Rapids, MI: Baker Academic. P. 160. ISBN 978-0-8010-1159-7.
  8. ^ Graebner, Augustus Lawrence. “Grundrisse der Lehrtheologie”. Saint Louis, MO: Concordia-Verlag. P. 161. Archiviert von das Original am 21. Januar 2012. Abgerufen 15. Februar 2012.
  9. ^ Pavlac, Brian A.; Lott, Elizabeth S. (2019). Das Heilige Römische Reich: Eine historische Enzyklopädie [2 volumes]. ABC-CLIO. ISBN 978-1440848568.
  10. ^ Kanski, Jack J. (2019). Geschichte der deutschsprachigen Länder. ISBN 978-1789017182.
  11. ^ Rady, Martyn (2014). Der Kaiser Karl V. Routledge. ISBN 978-1317880820.
  12. ^ Brecht, Martin. Martin Luther. tr. James L. Schaaf, Philadelphia: Fortress Press, 1985–93, 2:102ff.
  13. ^ 1899 Lutherische Zyklopädie Artikel mit dem Titel “Nürnberger Konvention”

Externe Links[edit]


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