Rechtsgeschichte – Wikipedia

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Interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl mit der Rechtswissenschaft als auch mit der Wissenschaft der Geschichte verbunden ist

Rechtsgeschichte oder der Rechtsgeschichte ist die Untersuchung, wie sich das Recht entwickelt hat und warum es sich geändert hat. Die Rechtsgeschichte ist eng mit der Entwicklung der Zivilisationen verbunden[citation needed] und arbeitet im weiteren Kontext der Sozialgeschichte. Einige Juristen und Historiker des Rechtsprozesses haben die Rechtsgeschichte als Aufzeichnung der Entwicklung von Gesetzen und als technische Erklärung der Entwicklung dieser Gesetze angesehen, um die Ursprünge verschiedener Rechtskonzepte besser zu verstehen. Einige betrachten die Rechtsgeschichte als einen Zweig der Geistesgeschichte. Historiker des 20. Jahrhunderts betrachteten die Rechtsgeschichte kontextualisierter – eher im Einklang mit dem Denken der Sozialhistoriker. Sie haben Rechtsinstitutionen als komplexe Systeme von Regeln, Akteuren und Symbolen betrachtet und gesehen, dass diese Elemente mit der Gesellschaft interagieren, um bestimmte Aspekte der Zivilgesellschaft zu verändern, anzupassen, zu widerstehen oder zu fördern. Solche Rechtshistoriker tendierten dazu, Fallbeispiele anhand der Parameter sozialwissenschaftlicher Untersuchungen mit statistischen Methoden zu analysieren und Klassenunterschiede zwischen Prozessparteien, Petenten und anderen Akteuren in verschiedenen Rechtsprozessen zu analysieren. Durch die Analyse der Fallergebnisse, der Transaktionskosten und der Anzahl der beigelegten Fälle haben sie eine Analyse der Rechtsinstitutionen, -praktiken, -verfahren und -beschreibungen eingeleitet, die ein komplexeres Bild von Recht und Gesellschaft liefert, als dies bei der Untersuchung von Rechtsprechung, Rechtsprechung und Zivilgesetzbuch möglich ist leisten.[citation needed]

Antike Welt[edit]

Das altägyptische Recht, das bis 3000 v. Chr. Zurückreicht, basierte auf dem Konzept von Ma’at und war geprägt von Tradition, rhetorischer Sprache, sozialer Gleichheit und Unparteilichkeit.[1] Im 22. Jahrhundert v. Chr. Formulierte Ur-Nammu, ein alter sumerischer Herrscher, das erste erhaltene Gesetzbuch, das aus kasuistischen Aussagen bestand (“wenn … dann …”). Um 1760 v. Chr. Entwickelte König Hammurabi das babylonische Recht weiter, indem er es kodifizierte und in Stein schrieb. Hammurabi legte im gesamten Königreich Babylon mehrere Kopien seines Gesetzbuchs als Stelen an, die die gesamte Öffentlichkeit sehen konnte. Dies wurde als Codex Hammurabi bekannt. Die intakteste Kopie dieser Stelen wurde im 19. Jahrhundert von britischen Assyriologen entdeckt und seitdem vollständig transliteriert und in verschiedene Sprachen übersetzt, darunter Englisch, Deutsch und Französisch. Altgriechisch hat kein Wort für “Gesetz” als abstraktes Konzept,[2] stattdessen die Unterscheidung zwischen göttlichem Gesetz beibehalten (Thémis), menschliches Dekret (Nomos) und benutzerdefinierte (Deich).[3] Das altgriechische Recht enthielt jedoch wichtige konstitutionelle Neuerungen bei der Entwicklung der Demokratie.[4]

Südasien[edit]

Die Verfassung von Indien ist die längste schriftliche Verfassung eines Landes und enthält 444 Artikel, 12 Zeitpläne, zahlreiche Änderungen und 117.369 Wörter

Das alte Indien und China repräsentieren unterschiedliche Rechtstraditionen und hatten historisch unabhängige Schulen für Rechtstheorie und -praxis. Das Arthashastra, aus dem Jahr 400 v. Chr., und die Manusmriti ab 100 v[5] waren einflussreiche Abhandlungen in Indien, Texte, die als maßgebliche Rechtsberatung galten.[6] Manus zentrale Philosophie war Toleranz und Pluralismus und wurde in ganz Südostasien zitiert.[7] Während der muslimischen Eroberungen auf dem indischen Subkontinent wurde die Scharia von den muslimischen Sultanaten und Reichen gegründet, insbesondere von Fatawa-e-Alamgiri aus dem Mogulreich, zusammengestellt von Kaiser Aurangzeb und verschiedenen Islamwissenschaftlern.[8][9] Nach dem britischen Kolonialismus wurde die hinduistische Tradition zusammen mit dem islamischen Recht durch das Common Law ersetzt, als Indien Teil des britischen Empire wurde.[10] Malaysia, Brunei, Singapur und Hongkong haben ebenfalls das Common Law verabschiedet.

Ostasien[edit]

Die ostasiatische Rechtstradition spiegelt eine einzigartige Mischung aus weltlichen und religiösen Einflüssen wider.[11] Japan war das erste Land, das mit der Modernisierung seines Rechtssystems nach westlichem Vorbild begann, indem es Teile des französischen, aber vor allem des deutschen Zivilgesetzbuchs importierte.[12] Dies spiegelte teilweise den Status Deutschlands als aufstrebende Macht im späten 19. Jahrhundert wider. In ähnlicher Weise wich das traditionelle chinesische Recht der Verwestlichung in Richtung der letzten Jahre der Qing-Dynastie in Form von sechs privatrechtlichen Kodizes, die hauptsächlich auf dem japanischen Modell des deutschen Rechts basierten.[13] Heute ist das taiwanesische Recht aufgrund der Spaltung zwischen den dorthin geflohenen Nationalisten von Chiang Kai-shek und den Kommunisten von Mao Zedong, die 1949 die Kontrolle über das Festland erlangten, am engsten mit den Kodifizierungen aus dieser Zeit verbunden. Die derzeitige rechtliche Infrastruktur in der Volksrepublik Chinas war stark vom sowjetischen sozialistischen Recht beeinflusst, das das Verwaltungsrecht im Wesentlichen auf Kosten der Rechte des Privatrechts aufbläst.[14] Heute jedoch hat sich China aufgrund der raschen Industrialisierung zumindest in Bezug auf wirtschaftliche (wenn nicht soziale und politische) Rechte reformiert. Ein neuer Vertragscode im Jahr 1999 bedeutete eine Abkehr von der administrativen Vorherrschaft.[15] Nach fünfzehnjährigen Verhandlungen trat China 2001 der Welthandelsorganisation bei.[16]

Kanonisches Recht[edit]

Die Rechtsgeschichte der katholischen Kirche ist die Geschichte des katholischen kanonischen Rechts, des ältesten kontinuierlich funktionierenden Rechtssystems im Westen.[17][18] Das kanonische Recht entsteht viel später als das römische Recht, geht jedoch der Entwicklung der modernen europäischen Zivilrechtstraditionen voraus. Der kulturelle Austausch zwischen dem weltlichen (römisch / barbarischen) und dem kirchlichen (kanonischen) Recht brachte die jus-Gemeinde hervor und beeinflusste sowohl das Zivil- als auch das Gewohnheitsrecht stark.

Die Geschichte des lateinischen kanonischen Rechts kann in vier Perioden unterteilt werden: die jus antiquum, das jus novum, das jus novissimum und die Kodex des kanonischen Rechts.[19] In Bezug auf den Kodex kann die Geschichte in die unterteilt werden jus vetus (alles Gesetz vor dem Kodex) und die jus novum (das Gesetz des Kodex, oder jus codicis).[19]Das östliche kanonische Recht wurde separat entwickelt.

Im 20. Jahrhundert wurde das kanonische Recht umfassend kodifiziert. Am 27. Mai 1917 kodifizierte Papst Benedikt XV. Den Kodex des kanonischen Rechts von 1917.

Johannes XXIII. Kündigte zusammen mit seiner Absicht, das Zweite Vatikanische Konzil einzuberufen, seine Absicht an, das kanonische Recht zu reformieren, was in dem Kodex des kanonischen Rechts von 1983 gipfelte, der am 25. Januar 1983 von Johannes Paul II. Verkündet wurde. Johannes Paul II. Wurde ebenfalls beendet der lange Prozess der Kodifizierung des orientalischen Kanongesetzes, der allen 23 ostkatholischen sui juris-Kirchen am 18. Oktober 1990 gemeinsam ist, durch Verkündung des Kanonenkodex der Ostkirchen.

Islamisches Gesetz[edit]

Eines der wichtigsten im Mittelalter entwickelten Rechtssysteme war das islamische Recht und die Rechtsprechung. Eine Reihe wichtiger Rechtsinstitutionen wurden von islamischen Juristen während der klassischen Periode des islamischen Rechts und der islamischen Rechtsprechung entwickelt. Eine solche Institution war die Hawala, ein frühes informelles Werttransfersystem, das bereits im 8. Jahrhundert in Texten der islamischen Rechtsprechung erwähnt wird. Hawala selbst beeinflusste später die Entwicklung der Aval im französischen Zivilrecht und der Avallo im italienischen Recht.[20]

Europäische Gesetze[edit]

Römisches Reich[edit]

Das römische Recht wurde stark von den griechischen Lehren beeinflusst.[21] Es bildet die Brücke zur modernen Rechtswelt im Laufe der Jahrhunderte zwischen Aufstieg und Niedergang des Römischen Reiches.[22] Das römische Recht war in den Tagen der Römischen Republik und des Römischen Reiches stark prozedural und es gab keine professionelle Rechtsklasse.[23] Stattdessen ein Laie, iudexwurde ausgewählt, um zu entscheiden. Präzedenzfälle wurden nicht gemeldet, daher wurde jede sich entwickelnde Rechtsprechung getarnt und fast nicht anerkannt.[24] Jeder Fall sollte nach den Gesetzen des Staates neu entschieden werden, was die (theoretische) Unwichtigkeit der Entscheidungen der Richter für künftige Fälle in den heutigen Zivilrechtssystemen widerspiegelt. Während des 6. Jahrhunderts n. Chr. Im oströmischen Reich kodifizierte und konsolidierte Kaiser Justinian die in Rom bestehenden Gesetze, so dass nur noch ein Zwanzigstel der Masse der Gesetzestexte von früher übrig blieb.[25] Dies wurde bekannt als die Corpus Juris Civilis. Ein Rechtshistoriker schrieb: “Justinian blickte bewusst auf das goldene Zeitalter des römischen Rechts zurück und wollte es auf den Höhepunkt zurückversetzen, den es vor drei Jahrhunderten erreicht hatte.”[26]

Mittelalter[edit]

König John von England unterzeichnet die Magna Carta

Während des Byzantinischen Reiches wurde der Justinianische Kodex erweitert und blieb in Kraft, bis das Reich fiel, obwohl er im Westen nie offiziell eingeführt wurde. Stattdessen stützten sich die herrschenden Klassen nach dem Fall des westlichen Reiches und in den ehemaligen römischen Ländern auf den Theodosianischen Kodex, um die Eingeborenen und das germanische Gewohnheitsrecht für die germanischen Zuwanderer zu regieren – ein System, das als Volksrecht bekannt ist -, bis die beiden Gesetze miteinander verschmolzen. Da das römische Gerichtssystem zusammengebrochen war, wurden Rechtsstreitigkeiten nach germanischem Brauch von Versammlungen gelehrter Sprecher in starren Zeremonien und in mündlichen Verfahren, die sich stark auf Zeugenaussagen stützten, entschieden.

Nachdem ein Großteil des Westens unter Karl dem Großen konsolidiert worden war, wurde das Recht zentralisiert, um das königliche Gerichtssystem und folglich die Rechtsprechung zu stärken und das Volksrecht abzuschaffen. Nachdem jedoch das Königreich Karls des Großen endgültig zersplittert war, wurde Europa feudalistisch, und das Recht wurde im Allgemeinen nicht über die Ebene des Landkreises, der Gemeinde oder der Herrschaft hinaus geregelt, wodurch eine stark dezentralisierte Rechtskultur geschaffen wurde, die die Entwicklung eines auf lokaler Rechtsprechung beruhenden Gewohnheitsrechts begünstigte. Im 11. Jahrhundert kehrten Kreuzfahrer, die das Byzantinische Reich geplündert hatten, mit byzantinischen Rechtstexten einschließlich des Justinianischen Kodex zurück, und Wissenschaftler der Universität Bologna verwendeten sie als erste, um ihre eigenen Gewohnheitsgesetze zu interpretieren.[27] Mittelalterliche europäische Rechtswissenschaftler begannen, das römische Recht zu erforschen und seine Konzepte anzuwenden[28] und bereitete den Weg für die teilweise Auferstehung des römischen Rechts als des modernen Zivilrechts in einem großen Teil der Welt.[29] Es gab jedoch großen Widerstand, so dass das Zivilrecht für einen Großteil des späten Mittelalters mit dem Gewohnheitsrecht konkurrierte.

Nach der normannischen Eroberung Englands, die normannische Rechtskonzepte in das mittelalterliche England einführte, entwickelten die mächtigen Richter des englischen Königs einen Präzedenzfall, der zum Common Law wurde.[30] Insbesondere führte Heinrich II. Rechtsreformen ein und entwickelte ein System königlicher Gerichte, das von einer kleinen Anzahl von Richtern verwaltet wurde, die in Westminster lebten und durch das Königreich reisten.[31] Heinrich II. Führte 1166 auch den Assize of Clarendon ein, der Gerichtsverfahren ermöglichte und die Anzahl der Gerichtsverfahren durch Kampf reduzierte. Ludwig IX. Von Frankreich unternahm ebenfalls umfassende Rechtsreformen und erweiterte, inspiriert vom kirchlichen Gerichtsverfahren, die kanonischen Beweismittel und Inquisitionsprozesssysteme auf die königlichen Gerichte. Außerdem bewegten sich die Richter nicht mehr in Kreisläufen, die an ihre Gerichtsbarkeit gebunden waren, und die Geschworenen wurden eher von den Parteien des Rechtsstreits als vom Sheriff ernannt.[31] Darüber hinaus nahm im 10. Jahrhundert der Gesetzeshändler, der zuerst auf skandinavischen Handelsbräuchen gegründet und dann von der Hanse gefestigt wurde, Gestalt an, damit Händler nach bekannten Standards handeln konnten und nicht nach den vielen zersplitterten Arten lokaler Gesetze. Als Vorläufer des modernen Handelsrechts betonte der Law Merchant die Vertragsfreiheit und die Veräußerlichkeit von Eigentum.[32]

Modernes europäisches Recht[edit]

Die beiden Haupttraditionen des modernen europäischen Rechts sind die kodifizierten Rechtssysteme des größten Teils Kontinentaleuropas und die auf der Rechtsprechung beruhende englische Tradition.[33]

Als der Nationalismus im 18. und 19. Jahrhundert wuchs, Lex Mercatoria wurde nach neuen Zivilgesetzen in das lokale Recht der Länder aufgenommen. Von diesen wurden der französische Napoleonische Kodex und das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch am einflussreichsten. Im Gegensatz zum englischen Common Law, das aus massiven Büchern der Rechtsprechung besteht, sind Codes in kleinen Büchern leicht zu exportieren und für Richter anzuwenden. Heute gibt es jedoch Anzeichen dafür, dass Zivil- und Gewohnheitsrecht zusammenwachsen. Das Recht der Europäischen Union ist in Verträgen kodifiziert, entwickelt sich jedoch durch den vom Europäischen Gerichtshof festgelegten Präzedenzfall.

Afrikanisches Recht[edit]

Das afrikanische Rechtssystem basiert auf Gewohnheitsrecht und Zivilrecht.[34] Es basierte auf Stammesbräuchen und -traditionen, bevor die Kolonialisierung ihr ursprüngliches System übernahm.[35] Die Menschen hörten ihren Ältesten zu und benutzten ihre Ältesten als Menschen, zu denen sie gingen, wenn es zu Streitigkeiten kam. Sie führten keine schriftlichen Aufzeichnungen, da ihre Gesetze oft mündlich verabschiedet wurden. Während der Kolonialisierung entwickelten die afrikanischen Behörden ein offizielles Rechtssystem namens Native Courts.[36] Nach dem Kolonialismus blieben Buddhismus, Hinduismus und Judentum die wichtigsten Glaubensrichtungen.

Vereinigte Staaten[edit]

Das Rechtssystem der Vereinigten Staaten entwickelte sich hauptsächlich aus dem englischen Common Law-System (mit Ausnahme des Bundesstaates Louisiana, der nach seiner Zulassung zur Staatlichkeit weiterhin dem französischen Zivilsystem folgte). Einige Konzepte des spanischen Rechts, wie die Doktrin der vorherigen Aneignung und das Eigentum der Gemeinschaft, bleiben in einigen US-Bundesstaaten bestehen, insbesondere in jenen, die 1848 Teil der mexikanischen Abtretung waren.

Nach der Doktrin des Föderalismus hat jeder Staat sein eigenes Gerichtssystem und die Möglichkeit, Gesetze in Bereichen zu erlassen, die nicht der Bundesregierung vorbehalten sind.

Siehe auch[edit]

  1. ^ Théodoridés. “Recht”. Enzyklopädie der Archäologie des alten Ägypten.
    * VerSteeg, Gesetz im alten Ägypten
  2. ^ Kelly, Eine kurze Geschichte der westlichen Rechtstheorie5-6
  3. ^ JP Mallory, “Law”, in Enzyklopädie der indogermanischen Kultur346
  4. ^ Ober, Die Natur der athenischen Demokratie121
  5. ^ “Studie zeigt Ursprung des indischen Kastensystems”.
  6. ^ Glenn, Rechtstraditionen der Welt255
  7. ^ Glenn, Rechtstraditionen der Welt276
  8. ^ Chapra, Muhammad Umer (2014). Moral und Gerechtigkeit in der islamischen Wirtschaft und Finanzen. Edward Elgar Publishing. S. 62–63. ISBN 9781783475728.
  9. ^ Jackson, Roy (2010). Mawlana Mawdudi und politischer Islam: Autorität und der islamische Staat. Routledge. ISBN 9781136950360.
  10. ^ Glenn, Rechtstraditionen der Welt273
  11. ^ Glenn, Rechtstraditionen der Welt287
  12. ^ Glenn, Rechtstraditionen der Welt304
  13. ^ Glenn, Rechtstraditionen der Welt305
  14. ^ Glenn, Rechtstraditionen der Welt307
  15. ^ Glenn, Rechtstraditionen der Welt309
  16. ^ Farah, Fünf Jahre WTO-Mitgliedschaft in China263-304
  17. ^ Dr. Edward N. Peters, CanonLaw.info, abgerufen am 1. Juli 2013
  18. ^ Raymond Wacks, Gesetz: Eine sehr kurze Einführung, 2. Aufl. (Oxford University Press, 2015) pg. 13.
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  21. ^ Kelly, Eine kurze Geschichte der westlichen Rechtstheorie39
  22. ^ Als Rechtssystem hat das römische Recht die Entwicklung des Rechts in den meisten westlichen Zivilisationen sowie in Teilen der östlichen Welt beeinflusst. Es bildet auch die Grundlage für die Gesetzbücher der meisten Länder Kontinentaleuropas (“Römisches Recht”. Encyclopædia Britannica.).
  23. ^ Gordley-von Mehren, Vergleichende Untersuchung des Privatrechts18
  24. ^ Gordley-von Mehren, Vergleichende Untersuchung des Privatrechts21
  25. ^ Stein, Römisches Recht in der europäischen Geschichte32
  26. ^ Stein, Römisches Recht in der europäischen Geschichte35
  27. ^ Stein, Römisches Recht in der europäischen Geschichte43
  28. ^ Römisches und weltliches Recht im Mittelalter Archiviert 2011-09-27 an der Wayback-Maschine
  29. ^ römisches Recht
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  31. ^ ein b Klerman D, Mahoney PG (2007). “Legal Origins” (PDF). Zeitschrift für Vergleichende Ökonomie. 35 (2): 278–293. doi:10.1016 / j.jce.2007.03.007. Archiviert von das Original (PDF) am 26.08.2009. Abgerufen 2009-09-04.
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  33. ^ Dainow, Joseph (1966). “Das Zivilrecht und das Gewohnheitsrecht: Einige Vergleichspunkte”. Das amerikanische Journal of Comparative Law. 15 (3): 419. doi:10.2307 / 838275. ISSN 0002-919X.
  34. ^ Joireman, Sandra Fullerton (Dezember 2001). “Vererbte Rechtssysteme und wirksame Rechtsstaatlichkeit: Afrika und das koloniale Erbe”. Das Journal of Modern African Studies. 39 (4): 571–596. doi:10.1017 / S0022278X01003755. ISSN 0022-278X.
  35. ^ Ndulo (2011). “Afrikanisches Gewohnheitsrecht, Zoll und Frauenrechte”. Indiana Journal of Global Legal Studies. 18 (1): 87. doi:10.2979 / indjglolegstu.18.1.87.
  36. ^ Lesen Sie, James S. (1962). “Die Zukunft des Rechts in Afrika. Protokoll der Arbeiten der Londoner Konferenz vom 28. Dezember 1959 bis 8. Januar 1960. Herausgegeben im Auftrag der Konferenz von AN Allott. London: Butterworth & Co. (Publishers) Ltd. 1960. vi und 58 pp 7s. 6d. Net “. Zeitschrift für afrikanisches Recht. 6 (1): 65–65. doi:10.1017 / s0021855300004265. ISSN 0021-8553.

Verweise[edit]

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  • Barretto, Vicente (2006). Dicionário de Filosofia do Direito. Unisinos Editora. ISBN 85-7431-266-5.
  • Della Rocca, Fernando (1959). Handbuch des kanonischen Rechts. Der Bruce Verlag.
  • Glenn, H. Patrick (2000). Rechtstraditionen der Welt. Oxford University Press. ISBN 0-19-876575-4.
  • Sadakat Kadri, Der Prozess: Eine Geschichte von Sokrates bis OJ Simpson, HarperCollins 2005. ISBN 0-00-711121-5
  • Kelly, JM (1992). Eine kurze Geschichte der westlichen Rechtstheorie. Oxford University Press. ISBN 0-19-876244-5.
  • Gordley, James R.; von Mehren; Arthur Taylor (2006). Eine Einführung in die vergleichende Untersuchung des Privatrechts. ISBN 978-0-521-68185-8.
  • Otto, Martin (2011). “Recht”. Europäische Geschichte online. Abgerufen 11. November, 2011.
  • Sealy, LS; Hooley, RJA (2003). Handelsrecht. LexisNexis Butterworths.
  • Stein, Peter (1999). Römisches Recht in der europäischen Geschichte. Cambridge University Press. pp. 32. ISBN 0-521-64372-4.
  • Kempin Jr., Frederick G. (1963). Rechtsgeschichte: Recht und sozialer Wandel. Englewood Cliffs, New Jersey: Prentice-Hall.

Weiterführende Literatur[edit]

  • Die Oxford-Geschichte der Gesetze von England. 13 Vols. Oxford University Press, 2003–. ((Bisher sechs Bände: Vol. I (Kanonisches Recht und kirchliche Zuständigkeit von 597 bis 1640), vol. II (871–1216), vol. VI (1483–1558), Bde. XI – XIII (1820–1914))
  • Die Oxford International Encyclopedia of Legal History. Ed. Stanley N. Katz. 6 Vols. Oxford University Press, 2009. (OUP-Katalog. Oxford Referenz Online)
  • Potz, Richard: Islam und islamisches Recht in der europäischen Rechtsgeschichte, European History Online, Mainz: Institut für Europäische Geschichte, 2011, abgerufen: 28. November 2011.

Externe Links[edit]


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