Grutter v. Bollinger – Wikipedia

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Fall des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten

Grutter v. Bollinger
Siegel des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten
Argumentiert am 1. April 2003
Beschlossen am 2. Juni 2003
Vollständiger Fallname Barbara Grutter, Petentin gegen Lee Bollinger et al.
Aktenzeichen 02-241
Zitate 539 US 306 ((Mehr)

123 S.Ct. 2325; 156 L. Ed. 2d 304; 71 USLW 4498; 91 Fair Empl.Prac.Cas. (BNA) 1761; 84 Empl. Prac. Dec. (CCH) 41.415; 177 Ed. Law Rep. 801; 03 Cal. Täglich Op. Serv. 5378; 2003 Daily Journal DAR 6800; 16 Fla. L. Weekly Fed. S 367
Anamnese
Prior Für den Kläger gehalten und vorgeschriebene Anwendung der aktuellen Zulassungsrichtlinien, 137 F. Supp. 2d 821 (ED Mich. 2001); umgekehrt, 288 F.3d 732 (6th Cir. 2002) (en banc); certiorari erteilt 537 US 1043 (2002)
Anschließend Wiederholung verweigert, 539 US 982 (2003)
Halten
Das Zulassungsprogramm der University of Michigan Law School, bei dem besonders berücksichtigt wurde, dass es sich um eine bestimmte rassische Minderheit handelt, verstieß nicht gegen die vierzehnte Änderung.
Gerichtsmitgliedschaft
Oberster Richter
William Rehnquist
Assoziierte Richter
John P. Stevens · · Sandra Day O’Connor
Antonin Scalia · · Anthony Kennedy
David Souter · · Clarence Thomas
Ruth Bader Ginsburg · · Stephen Breyer
Fallgutachten
Mehrheit O’Connor, zusammen mit Stevens, Souter, Ginsburg, Breyer
Übereinstimmung Ginsburg, zusammen mit Breyer
Stimmen Sie zu / widersprechen Sie Scalia, zusammen mit Thomas
Stimmen Sie zu / widersprechen Sie Thomas, zusammen mit Scalia
Dissens Rehnquist, zusammen mit Scalia, Kennedy, Thomas
Dissens Kennedy
Gesetze angewendet
US Const. ändern. XIV
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Grutter v. Bollinger, 539 US 306 (2003), war ein richtungsweisender Fall des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten in Bezug auf positive Maßnahmen bei der Zulassung von Studenten. Der Gerichtshof entschied, dass ein Zulassungsverfahren für Studenten, das “unterrepräsentierte Minderheitengruppen” begünstigt, nicht gegen die Gleichbehandlungsklausel der vierzehnten Änderung verstößt, solange andere Faktoren berücksichtigt werden, die für jeden Antragsteller individuell bewertet werden.

Der Fall trat auf, nachdem eine angehende Studentin der University of Michigan Law School behauptet hatte, ihr sei die Zulassung verweigert worden, weil die Schule bestimmten Minderheitengruppen eine deutlich größere Zulassungschance eingeräumt habe. Die Schule gab zu, dass ihr Zulassungsverfahren bestimmte Minderheitengruppen begünstigte, argumentierte jedoch, dass ein zwingendes staatliches Interesse bestehe, um eine “kritische Masse” von Schülern aus Minderheitengruppen sicherzustellen. In einer Mehrheitsmeinung, der sich vier weitere Richter anschlossen, vertrat Richterin Sandra Day O’Connor die Auffassung, dass die Verfassung “die eng abgestimmte Verwendung der Rasse durch die juristische Fakultät bei Zulassungsentscheidungen nicht verbietet, um ein zwingendes Interesse an der Erlangung der Bildungsvorteile zu fördern, die sich aus einer Vielzahl ergeben Studentenschaft. ”

In ihrer Mehrheitsmeinung schrieb O’Connor, dass “rassenbewusste Zulassungsrichtlinien zeitlich begrenzt sein müssen”, und fügte hinzu, dass das Gericht erwartet, dass in 25 Jahren die Verwendung von Rassenpräferenzen nicht mehr erforderlich sein wird, um das genehmigte Interesse zu fördern heute.” Die Richter Ruth Bader Ginsburg und Stephen Breyer stimmten dem Urteil zu, stimmten jedoch nicht der Überzeugung zu, dass die fraglichen positiven Maßnahmen in 25 Jahren unnötig sein würden. In einem Dissens, dem sich drei weitere Richter anschlossen, argumentierte Oberster Richter William Rehnquist, dass das Zulassungssystem der Universität tatsächlich ein dünn verhülltes und verfassungswidriges Quotensystem sei.

Die Entscheidung bestätigte weitgehend die Entscheidung des Gerichtshofs in Regenten der University of California gegen Bakke (1978), der es erlaubte, Rasse in der Zulassungspolitik zu berücksichtigen, Rassenquoten jedoch für verfassungswidrig hielt. Im Gratz v. Bollinger (2003) entschied ein separater Fall am selben Tag wie GrutterDas Gericht hat ein punktebasiertes Zulassungssystem abgeschafft, das einen automatischen Bonus für die Zulassungswerte von Antragstellern aus Minderheitengruppen gewährt.

Streit[edit]

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Als die University of Michigan Law School Barbara Grutter, einer in Michigan ansässigen Person mit einem GPA-Wert von 3,8 und einem LSAT-Wert von 161, die Zulassung verweigerte,[1] Sie reichte diese Klage ein und behauptete, die Befragten hätten sie aufgrund ihrer Rasse diskriminiert, was gegen die vierzehnte Änderung, Titel VI des Civil Rights Act von 1964, sowie gegen 42 USC § 1981 verstoße. dass sie abgelehnt wurde, weil die Law School die Rasse als “vorherrschenden” Faktor verwendet, wodurch Bewerber, die bestimmten Minderheiten angehören, eine signifikant höhere Zulassungschance haben als Studenten mit ähnlichen Qualifikationen aus benachteiligten Rassengruppen; und dass die Befragten kein zwingendes Interesse hatten, diese Verwendung der Rasse zu rechtfertigen. Lee Bollinger (damals Präsident der University of Michigan) war der namentlich genannte Angeklagte dieses Falls.[2]

Die Universität argumentierte, dass es ein zwingendes staatliches Interesse gebe, eine “kritische Masse” von Studenten aus Minderheitengruppen, insbesondere Afroamerikanern und Hispanics, zu gewährleisten, die innerhalb der Studentenschaft verwirklicht werde. Sie argumentierten, dass dies darauf abzielt, “sicherzustellen, dass sich diese Minderheitenschüler nicht isoliert oder als Sprecher ihrer Rasse fühlen, angemessene Möglichkeiten für die Art der Interaktion zu schaffen, von der die pädagogischen Vorteile der Vielfalt abhängen, und alle Schüler zum kritischen Denken herauszufordern Stereotypen erneut untersuchen. ”

Vorinstanzen[edit]

Im März 2001 entschied der Richter am US-Bezirksgericht Bernard A. Friedman, dass die Zulassungsrichtlinien verfassungswidrig seien, da sie die Rasse “eindeutig berücksichtigen” und “praktisch nicht von einem Quotensystem zu unterscheiden” seien. Aufgrund der Bedeutung des Falls stimmte das Berufungsgericht einer Anhörung des Falls zu en banc. Im Mai 2002 hob das Berufungsgericht des Sechsten Kreises in einem eng geteilten 5-4-Urteil die Entscheidung unter Berufung auf die Bakke Entscheidung und Erlaubnis der Verwendung von Rasse, um das “zwingende Interesse” der Vielfalt zu fördern. Die Kläger beantragten daraufhin die Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof. Der Gerichtshof stimmte der Anhörung des Falls zu, das erste Mal seit dem Meilenstein, dass der Gerichtshof einen Fall über positive Maßnahmen im Bildungsbereich gehört hatte Bakke Entscheidung von 25 Jahren zuvor.

Am 1. April 2003 hörte der Oberste Gerichtshof der USA mündliche Ausführungen für Grutter. Der Gerichtshof erlaubte die Veröffentlichung der Aufzeichnungen der Argumente am selben Tag, nur das zweite Mal, dass der Gerichtshof die Veröffentlichung mündlicher Argumente am selben Tag gestattete. Das erste Mal war Bush gegen Gore531 US 98 (2000), der Fall, der letztendlich die Präsidentschaftswahlen 2000 beendete.

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs[edit]

In der Mehrheitsentscheidung des Gerichtshofs, die von Richterin Sandra Day O’Connor verfasst wurde, heißt es, dass die Verfassung der Vereinigten Staaten “die eng abgestimmte Verwendung der Rasse durch die juristische Fakultät bei Zulassungsentscheidungen nicht verbietet, um ein zwingendes Interesse an der Erlangung der Bildungsvorteile zu fördern, die sich aus einer Vielzahl ergeben Studentenschaft. ” Der Gerichtshof entschied, dass das Interesse der juristischen Fakultät an einer “kritischen Masse” von Minderheitenschülern in der Tat eine “maßgeschneiderte Verwendung” sei. O’Connor merkte an, dass irgendwann in der Zukunft, vielleicht in fünfundzwanzig Jahren, rassistisch bejahende Maßnahmen nicht mehr erforderlich sein würden, um die Vielfalt zu fördern. Dies implizierte, dass positive Maßnahmen keinen dauerhaften Status erhalten sollten und dass schließlich eine “farbenblinde” Politik umgesetzt werden sollte. Die Meinung lautete: “Rassenbewusste Zulassungsrichtlinien müssen zeitlich begrenzt sein.” “Der Gerichtshof nimmt die Law School beim Wort, dass er nichts Besseres möchte, als eine rassenneutrale Zulassungsformel zu finden, und wird die Verwendung von Rassenpräferenzen so bald wie möglich einstellen. Der Gerichtshof erwartet, dass in 25 Jahren die Verwendung von Rassenpräferenzen werden nicht länger notwendig sein, um das heute genehmigte Interesse zu fördern. ” Der Satz “in 25 Jahren” wurde von Richter Thomas in seinem Dissens wiederholt. Richter Thomas, der schrieb, das System sei “jetzt illegal”, stimmte der Mehrheit nur in dem Punkt zu, in dem er zustimmte, dass das System in 25 Jahren noch illegal sein würde.

Die Entscheidung bestätigte weitgehend die Position, die in der Zustimmung von Justice Powell zu Regenten der University of California gegen BakkeDies erlaubte es der Rasse, eine Rolle in der Zulassungspolitik zu spielen, hielt jedoch Quoten für illegal.

Öffentliche Universitäten und andere öffentliche Hochschulen im ganzen Land dürfen nun die Rasse als Pluspunkt für die Entscheidung verwenden, ob ein Student zugelassen werden soll. Während das Rennen möglicherweise nicht der einzige Faktor ist, ermöglicht die Entscheidung den Zulassungsstellen, das Rennen zusammen mit anderen individuellen Faktoren bei der Prüfung der Bewerbung eines Schülers zu berücksichtigen. O’Connors Meinung beantwortet vorerst die Frage, ob “Vielfalt” in der Hochschulbildung ein zwingendes staatliches Interesse ist. Solange das Programm “eng auf dieses Ziel zugeschnitten” ist, ist es wahrscheinlich, dass der Gerichtshof es für verfassungsmäßig hält.

In der Mehrheit waren die Richter O’Connor, Stevens, Souter, Ginsburg und Breyer. Chief Justice Rehnquist und die Richter Scalia, Kennedy und Thomas waren anderer Meinung. Ein Großteil der Meinungsverschiedenheiten betraf einen Unglauben an die Gültigkeit der Behauptung der juristischen Fakultät, dass das System notwendig sei, um eine “kritische Masse” von Minderheitenschülern zu schaffen und ein vielfältiges Bildungsumfeld zu schaffen.

Der Fall wurde in Verbindung mit gehört Gratz v. Bollinger539 US 244 (2003), in dem der Gerichtshof die strengere, punktbasierte Zulassungspolitik für Studenten der University of Michigan niedergeschlagen hat, die im Wesentlichen als Quotensystem angesehen wurde. Der Fall erzeugte eine Rekordzahl von Amicus Curiae Briefs von institutionellen Unterstützern von positiven Maßnahmen. Ein Anwalt, der im Namen von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern des Gesetzgebers von Pennsylvania einen Amicus Curiae Brief eingereicht hatte, der Abgeordnete Mark B. Cohen aus Philadelphia, sagte, dass die Mehrheitsentscheidung von Sandra Day O’Connor in Grutter v. Bollinger war eine “klingende Bestätigung des Ziels einer integrativen Gesellschaft”. Sowohl Grutter und GratzO’Connor war die Swing-Abstimmung.

Dissens[edit]

Chief Justice Rehnquist, zusammen mit Justice Scalia, Justice Kennedy und Justice Thomas, argumentierte, die Zulassungspolitik der Law School sei ein Versuch, eine verfassungswidrige Art des Rassenausgleichs zu erreichen. Der Oberste Richter griff das erklärte Ziel der Law School an, eine “kritische Masse” von Minderheitenschülern zu erreichen, und stellte fest, dass die absolute Zahl der afroamerikanischen, hispanischen und indianischen Schüler sehr unterschiedlich war, was im Widerspruch zu dem Konzept steht, dass man dasselbe denken würde Für alle Minderheitengruppen wäre eine größenkritische Masse erforderlich. Er bemerkte, dass “[f]Von 1995 bis 2000 gab die Law School … zwischen 13 und 19 … Indianer zu[s], zwischen 91 und 108 … Afroamerikaner[s]und zwischen 47 und 56 … spanisch[s]… Man müsste glauben, dass die von den Befragten angebotenen Ziele der “kritischen Masse” nur mit der Hälfte der Hispanics und einem Sechstel der amerikanischen Ureinwohner im Vergleich zu Afroamerikanern erreicht werden. ” Der Oberste Richter bemerkte die enge Korrelation zwischen dem Prozentsatz der Bewerber und der Ausschüsse einer bestimmten Rasse und argumentierte, dass die Zahlen “viel zu genau seien, um als bloßes Ergebnis der Aufmerksamkeit der Schule abgetan zu werden.” [the] Zahlen. ‘”

Justice Thomas, zusammen mit Justice Scalia, gab eine stark formulierte Stellungnahme ab, die teilweise übereinstimmte und teilweise widersprach und argumentierte, dass die “Law School” gezwungen werden sollte, wenn Michigan keine angesehene Institution bleiben und Studenten unter einem rassenneutralen System aufnehmen könnte Wählen Sie zwischen der Ästhetik des Klassenzimmers und dem System der ausschließenden Zulassung. ” Nach Ansicht von Justice Thomas besteht kein zwingendes staatliches Interesse daran, dass Michigan eine Elite-Rechtsschule unterhält, da einige Staaten keine Rechtsschulen haben, geschweige denn Elite-Schulen. Darüber hinaus stellte Justiz Thomas fest, dass in Vereinigte Staaten v. Virginia518 US 515 (1996) forderte das Gericht das Virginia Military Institute auf, sein Zulassungsverfahren und den Charakter dieser Institution radikal umzugestalten.

Eine andere von Justice Thomas vorgebrachte Kritik verglich das Recht von Michigan mit der Universität von Kalifornien, Berkeley School of Law, wo der kalifornische Vorschlag 209 Berkeley Law daran gehindert hatte, “eine Vorzugsbehandlung auf der Grundlage der Rasse im Betrieb der öffentlichen Bildung zu gewähren”. Trotz Proposition 209 konnte Berkeley Law jedoch immer noch eine vielfältige Studentenschaft erreichen. Laut Thomas “ist der Gerichtshof absichtlich blind für die sehr reale Erfahrung in Kalifornien und anderswo, was die Schlussfolgerung aufwirft, dass Institutionen mit ‘Ruf für hervorragende Leistungen’ … konkurrieren [Michigan Law’s] haben ihren Sinn für Mission erfüllt, ohne auf verbotene Rassendiskriminierung zurückzugreifen. ”

Eine letzte Kritik an Justice O’Connors Meinung war, wie lange die Rassenzulassungspolitik rechtmäßig sein wird. Richter Thomas stimmte zu, dass Rassenpräferenzen in 25 Jahren rechtswidrig sein würden, stellte jedoch fest, dass der Gerichtshof tatsächlich rassenbasierte Programme für positive Maßnahmen in der Hochschulbildung jetzt für rechtswidrig hätte halten müssen:

Ich kann daher die Auferlegung einer Frist von 25 Jahren nur als Feststellung verstehen, dass die Rücksichtnahme des Gerichtshofs auf die Bildungsurteile der Law School und die Weigerung, ihre Zulassungsrichtlinien zu ändern, selbst auslaufen. Zu diesem Zeitpunkt wird es diesen Richtlinien eindeutig nicht gelungen sein, das zu beseitigen [perceived] Notwendigkeit einer Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit, da die Lücke bei den akademischen Qualifikationen weiterhin bestehen bleibt. [citation omitted] Der Hof definiert diese Frist im Hinblick auf eine enge Schneiderei. [internal citation omitted] Ich glaube jedoch, dass dies auf die Weigerung zurückzuführen ist, das heute bestätigte breite staatliche Interesse genau zu definieren. [internal citation omitted]. Mit diesen Bemerkungen schließe ich mich dem letzten Satz von Teil III der Stellungnahme des Gerichtshofs an.

Für die unmittelbare Zukunft hat die Mehrheit jedoch eine Praxis in den Vordergrund gestellt, die den in der Unabhängigkeitserklärung und der Gleichbehandlungsklausel enthaltenen Grundsatz der Gleichheit nur schwächen kann. “Unsere Verfassung ist farbenblind und kennt und toleriert keine Klassen unter den Bürgern.” Plessy v. Ferguson163, US 527, 559, […] (1896) (Harlan, J., abweichend). Es ist fast 140 Jahre her, seit Frederick Douglass die intellektuellen Vorfahren der Law School gebeten hat, “[d]o nichts mit uns! “und die Nation verabschiedete den vierzehnten Änderungsantrag. Jetzt müssen wir weitere 25 Jahre warten, bis dieser Grundsatz der Gleichheit bestätigt ist. Ich widerspreche daher respektvoll dem Rest der Stellungnahme des Gerichtshofs und dem Urteil.

Zeitplan der Entscheidungen der Bundesgerichte[edit]

  • Das Bezirksgericht befand die Verwendung der Rasse durch die Law School als Zulassungsfaktor für rechtswidrig.[3]
  • The Sixth Circuit kehrte um und hielt die Meinung von Justice Powell in Bakke war ein verbindlicher Präzedenzfall, der Vielfalt als zwingendes staatliches Interesse etablierte, und dass die Verwendung von Rasse durch die Law School eng zugeschnitten war, weil Rasse lediglich ein “potenzieller Plusfaktor” war und weil das Programm der Law School praktisch identisch mit dem genehmigenden Harvard-Zulassungsprogramm war von Justice Powell und an seine Bakke-Meinung angehängt.[3]
  • Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Aufhebung der Entscheidung des Bezirksgerichts durch den Sechsten Stromkreis und bestätigte damit die Zulassungspolitik der Universität.[3]

Gesetz nach dem Fall angenommen[edit]

Nach der Entscheidung wurden Petitionen zur Änderung der Verfassung des Staates Michigan verteilt. Die Maßnahme, die als Michigan Civil Rights Initiative oder Vorschlag 2 bezeichnet wird, wurde im November 2006 verabschiedet und untersagte die Verwendung von Rassen in den Zulassungsverfahren der Law School. In dieser Hinsicht ähnelt Vorschlag 2 dem kalifornischen Vorschlag 209 und der Washingtoner Initiative 200, anderen Initiativen, die auch die Verwendung von Rassen bei Zulassungsentscheidungen für öffentliche Universitäten verboten haben.

Das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den sechsten Stromkreis hob MCRI am 1. Juli 2011 auf. Die Richter R. Guy Cole Jr. und Martha Craig Daughtrey sagten, dass “Vorschlag 2 den politischen Prozess in Michigan neu ordnet, um Minderheiteninteressen besonders zu belasten.” Diese Entscheidung wurde am 16. November 2012 vom Berufungsgericht bestätigt. Nach dem Urteil kündigte der Generalstaatsanwalt von Michigan, Bill Schuette, an, dass er gegen das Gerichtsurteil Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen werde.[4] Am 25. März 2013 erteilte der Oberste Gerichtshof eine Urkunde, in der er sich bereit erklärte, den Fall anzuhören. Der Gerichtshof bestätigte letztendlich MCRI in Schuette gegen Koalition zur Verteidigung der positiven Aktion.[5]

Der Oberste Gerichtshof entschied im Juni 2013 eine Anfechtung der Zulassungsrichtlinie von Austin, Fisher gegen University of Texas, an die University of Texas. In diesem Fall bestätigte der Gerichtshof erneut, dass die Universitäten berechtigt waren, ihr Urteil zu respektieren, dass Vielfalt ein zwingendes staatliches Interesse ist . Wichtig ist jedoch, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass eine Universität Anspruch auf “keine Rücksichtnahme” auf ihr Urteil hat, dass rassenbasierte positive Maßnahmen erforderlich sind, um Vielfalt und ihren Bildungsnutzen zu erreichen. Das Gericht verwies den Fall zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht des Fünften Kreises, und dieses Gericht bestätigte erneut die Verwendung der Rasse durch UT. Der Kläger legte 2016 erneut Berufung beim Obersten Gerichtshof ein, der feststellte, dass das Berufungsgericht für den fünften Stromkreis zu Recht feststellte, dass die Zulassungsrichtlinie für Studenten der University of Texas in Austin gemäß Fisher gegen University of Texas (2013) einer strengen Prüfung standhielt. .

Dieselbe Interessenvertretung und dasselbe Rechtsteam, die gegen UT Austin vorgegangen sind, haben im November 2014 auch Klagen gegen die Harvard University und die University of North Carolina in Chapel Hill eingereicht. Diese Fälle sind bei den US-Bezirksgerichten anhängig und werden teilweise ausgesetzt, bis der Oberste Gerichtshof weitere Hinweise dazu gibt seine zweite Entscheidung von UT Austin.

Siehe auch[edit]

Verweise[edit]

Weiterführende Literatur[edit]

Externe Links[edit]


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