Schottischer Clanchef – Wikipedia

Eine romantische Darstellung des Clan-Forbes-Clan-Chefs, illustriert von RR McIan, aus James Logans Die Clans der schottischen Highlands, 1845

Das schottisch-gälische Wort Clan bedeutet Kinder.[1] In früheren Zeiten und möglicherweise sogar heute glaubten sich schottische Clanmitglieder, von einem gemeinsamen Vorfahren abzustammen, dem Gründer des Clans, nach dem der Clan benannt ist. Das Clanchef (ceannard cinnidh) ist der Vertreter dieses Gründers und repräsentiert den Clan. Im schottischen Clansystem ist ein Häuptling größer als a Häuptling (ceann-cinnidh), eine Bezeichnung für die Leiter von Zweigen eines Clans.[2] Schottische Clans, die keinen Clanchef mehr haben, werden als armigerous Clans bezeichnet.

Funktionen des Clanchefs[edit]

Historisch gesehen bestand die Hauptfunktion des Häuptlings darin, seinen Clan in der Schlacht zu Land und zu Wasser zu führen.[3] Der Häuptling und der Häuptling waren einst in den schottischen Highlands einflussreiche politische Persönlichkeiten, die eine große und oft willkürliche Autorität ausübten.[4] Von dieser Autorität ist jedoch nichts mehr übrig.[4] Highland Chiefship oder Chieftainship im modernen Sinne ist nichts anderes als eine hohe soziale Würde.[4] Die Existenz von Chiefship und Chieftainship wurde durch schottisches Recht anerkannt;[4] jedoch beseitigte die Entwaffnung der Highland-Clans nach dem Jakobitenaufstand von 1745 die Clanschaft effektiv aus dem gewöhnlichen Zivilrecht oder Gesetz.[5] Am bemerkenswertesten war der Heritable Jurisdictions (Scotland) Act von 1746, der die traditionellen Gerichtsbarkeitsrechte schottischer Clanchefs abschaffte.[6]

Anerkennung von Häuptlingen nach schottischem Recht[edit]

“Clan-Häuptlinge” und “Clan-Häuptlinge”[edit]

Während das schottische Gesetz die Existenz von Clans, Häuptlingen und Häuptlingen anerkennt,[7] diese Anerkennung ist nur eine Anerkennung der sozialen Würde oder des Vorrangs durch das Gericht von Lyon und beinhaltet keine Interessen, für die das Gesetz zuständig ist.[8]

Laut dem ehemaligen Lord Lyon Sir Thomas Innes of Learney ist ein Clan eine Gemeinschaft, die sich durch Heraldik auszeichnet und vom Souverän anerkannt wird. Ohne diese Anerkennung hätte ein Clanchef und damit der Clan keine offizielle Anerkennung.

Innes betrachtete Clans weiterhin als “edle Eingliederung”, da die von einem Clanchef getragenen Waffen vom Lord Lyon als Offizier der Krone verliehen oder anderweitig anerkannt werden, wodurch die königliche Anerkennung des gesamten Clans verliehen wird. Clans mit anerkannten Häuptlingen gelten daher nach schottischem Recht als Adelsgemeinschaft. Eine Gruppe ohne einen vom Souverän durch den Lord Lyon anerkannten Häuptling hat nach schottischem Recht keine offizielle Stellung.

Von den Anwärtern auf den Titel eines Häuptlings wird erwartet, dass sie vom Lord Lyon als rechtmäßiger Erbe der undifferenzierten Arme des Vorfahren des Clans anerkannt werden, dessen Anwärter die Anerkennung als Häuptling anstrebt. Ein Häuptling eines Clans ist die einzige Person, die berechtigt ist, das undifferenzierte Wappen des angestammten Gründers des Clans zu tragen. Der Clan gilt als erblicher Besitz des Häuptlings und das Wappen des Häuptlings ist das Siegel des Clans als „edle Gesellschaft“.

Daher wird der Häuptling nach schottischem Recht als das Oberhaupt des Clans anerkannt und dient daher nach seiner Anerkennung als rechtmäßiger Vertreter der Clangemeinschaft weltweit.[9][10]

Das Gericht von Lyon bleibt die einzige Behörde, die die Würde einer durch Beglaubigung anerkannten Häuptlingswürde festhalten kann, obwohl vorgeschlagen wird, dass es eine Häuptlingswürde gerichtlich nicht erklären kann.[11]

Obwohl kein schottisches Gericht eine Gerichtsbarkeit ausüben kann, um Streitigkeiten zwischen konkurrierenden Anspruchsberechtigten auf ein Häuptlingstum oder eine Häuptlingswürde zu entscheiden,[4][12] Um Lord Aitchinson im Court of Session zu zitieren, wird vermutet, dass „Historisch die Vorstellung, dass ein Häuptling oder Häuptling seine Würde dem Schiedsgericht seines Gerichts unterwirft, wirklich grotesk ist eigene Leute“.[4]

Mit dem Scotland Act 1998 kam es zu einer Reihe von Verfassungsänderungen. Anhang 5 des Gesetzes stellt klar, dass bestimmte Angelegenheiten vorbehalten sind, unter anderem “Ehren und Würden oder die Funktionen des Lord Lyon King of Arms in Bezug auf die Gewährung von Waffen”; dies ist jedoch nicht der Fall für “Lord Lyon King of Arms in seiner richterlichen Eigenschaft”, das daher den Befugnissen des schottischen Parlaments unterliegt.

Der im Jahr 2000 verabschiedete The Abolition of Feudal Tenure Act of 2000 (2000 asp 5) besagt jedoch ausdrücklich (§ 62), dass “nichts in diesem Gesetz dazu dienen darf, die Gerichtsbarkeit oder das Vorrecht des Lord Lyon King zu ersetzen oder zu beeinträchtigen”. of Arms”, was darauf hindeutet, dass die rechtliche Autorität des Lyoner Gerichts in allen heraldischen Angelegenheiten intakt bleibt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es ein Protokoll und eine Präferenz für jeden schottischen Clan ist, dass sein Häuptling vom Lord Lyon anerkannt wird und daher einen rechtlichen Status für den gesamten Clan in Schottland und darüber hinaus hat, der es seinem Chef ermöglicht, seinen rechtmäßigen Platz im Ständigen Rat einzunehmen der schottischen Häuptlinge.

“Häuptling des Namens und der Waffen”[edit]

Das Gericht von Lyon, dessen Zuständigkeit heraldisch ist,[12] kann einen Antrag auf die Chef des Namens und der Waffen einer schottischen Familie. Der “Häuptling des Namens und der Waffen” ist jedoch ein heraldischer Begriff, der aus dem Französischen stammt “chef du nom et des armes” und bezieht sich auf das Oberhaupt einer heraldischen armen Familie.[13][14] Es gibt keine Hinweise auf eine Praxis, die auf die Verwendung von Clanchef, oder Häuptling des Zweiges des Clans, als korrekte heraldische Beschreibungen des Oberhauptes einer armen Familie.[15] Der Begriff Clanchef und Prinzipale von Zweigen gilt nicht für Personen, die Wappen tragen; Häuptlingstum und Häuptlingstum haben keine Wappenbedeutung.[15][Note 1] Obwohl die Clanchef und Chef des Namens und der Waffen können in derselben Person übereinstimmen, sie sind nicht derselbe Begriff.[15] Sehen Häuptlinge des Clan Fraser für ein Beispiel für Clanchef und Chef des Namens und der Waffen nicht von derselben Person gehalten werden.

“Clan-Kommandant”[edit]

In Fällen, in denen ein Clan keinen Häuptling hat oder eine Familie die Anerkennung als Clan wünscht, können Clan- oder Familienmitglieder formell zusammenkommen, bezeugt von einem Vertreter des Lord Lyon, in einem derbhfine, und ernennen Sie entweder a Clanchef wenn der Anhaltspunkt für Links zu einer Hauptlinie besteht oder auf andere Weise a Clankommandant.

Das Gericht von Lyon kann die Ernennung eines Clankommandanten für eine Übergangszeit von bis zu zehn Jahren anerkennen, woraufhin eine weitere derbhfine wird benötigt werden. An dieser Stelle wird der Clanchef vom Lyoner Gericht anerkannt.[16] Clans mit Clankommandanten werden immer noch als armigerous Clans bezeichnet.

Vorrechte des Clanchefs[edit]

Unterstützer[edit]

Clanhäuptlinge haben Anspruch auf Unterstützer auf ihrem Wappen, um eine sehr hohe Würde anzugeben. Eine Anforderung des Ständigen Rates der Scottish Chiefs für die Mitgliedschaft besteht darin, dass ein antragstellender Chief ein Recht auf erbliche Unterstützer nachweisen muss. Ein Häuptling ohne Unterstützer durfte dem Rat nur auf Lebenszeit angehören, und jeder nachfolgende Erbe müsste auf die gleiche Weise wiedergewählt werden.[17]

Adlerfedern[edit]

Elemente der Arme des Häuptlings finden sich oft in dem Wappenabzeichen, das von Mitgliedern schottischer Clans normalerweise auf einer Haube getragen wird. Diese Wappenabzeichen enthalten in den meisten Fällen das heraldische Wappen des Häuptlings und das heraldische Motto (oder manchmal das sekundäre Motto oder den Slogan des Häuptlings). Clanhäuptlinge haben das Recht, drei Adlerfedern hinter ihrem Wappen zu tragen. Clan-Häuptlinge haben Anspruch auf zwei Adlerfedern. Ein Clanmitglied hat keinen Anspruch auf Federn, es sei denn, ihm oder ihr wurden Waffen vom Lord Lyon King of Arms verliehen. In diesem Fall ist es ein Armiger und kann ein Wappenabzeichen mit Elementen seiner eigen Waffen.

Schärpen[edit]

Die Schärpe, wie sie von schottischen Frauen als Teil der Nationaltracht getragen wird, wird normalerweise über der rechten Schulter getragen; nur die Frauen von Häuptlingen und Häuptlingen und Frauen, die selbst Häuptlinge oder Häuptlinge sind, tragen es über der linken Schulter.[18]

Art der Adresse[edit]

Für die korrekte Anrede eines schottischen Clanchefs siehe Anrede im Vereinigten Königreich § Chiefs, Chieftains and Lairds.

Siehe auch[edit]

Verweise[edit]

  1. ^ Markus (2003), S. 458.
  2. ^ Adam; Innes of Learney (1970), S. 154–155.
  3. ^ Maclean von Ardgour v. Maclean, P. 711
  4. ^ ein B C D e F Maclean von Ardgour v. Maclean, P. 636
  5. ^ Maclean von Ardgour v. Maclean, P. 650
  6. ^ Encyclopædia Britannica – Textlink
  7. ^ Die Aufzeichnungen der Parlamente von Schottland bis 1707 (RPS).
  8. ^ Maclean von Ardgour v. Maclean, P. 657
  9. ^ Agnew von Lochnaw, Crispin. “Clans, Familien und Septen”. www.electricscotland.com. Abgerufen 26. Februar 2008.
  10. ^ “Was ist ein Clan?”. Hof des Herrn Lyon. Archiviert von das Original am 17. Januar 2008. Abgerufen 26. Februar 2008.
  11. ^ Maclean von Ardgour v. Maclean, P. 637
  12. ^ ein B Gloag und Candlish Henderson, p. 25
  13. ^ Maclean von Ardgour v. Maclean, P. 645
  14. ^ l’Académie française, S. 527
  15. ^ ein B C Maclean von Ardgour v. Maclean, P. 635
  16. ^ lyon-court.com
  17. ^ SCOSC-Anforderungen für die Anerkennung
  18. ^ Die schottischen Clans und ihre Tartans (1958), W. & AK Johnson, p. 14.

Literaturverzeichnis[edit]