Verein ohne Rechtspersönlichkeit – Wikipedia

Nach englischem Recht ist ein nicht rechtsfähige Vereinigung ist eine Gruppe von Menschen, die zusammenkommen

  1. für einen gemeinsamen Zweck (es sei denn, der Zweck ist Gewinn)
  2. beabsichtigt, eine rechtsverbindliche Beziehung zwischen ihnen herzustellen.

Das Spektrum möglicher Assoziationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist unbegrenzt. Typische Beispiele sind jedoch:

  • Eine Amateur-Fußballmannschaft, die sich bereit erklärt, einmal pro Woche einen Platz zu mieten und die Kosten aufzuteilen.
  • Bewohner einer Straße, die sich bereit erklären, für das Straßenfegen usw. in ein “Kätzchen” zu zahlen.
  • Eine Gewerkschaft
  • Ein Berufsverband

Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind billig und leicht zu gründen und erfordern ein Minimum an Formalitäten, um sie zu verwirklichen (und können sogar gegründet werden, ohne dass ihre Mitglieder dies bemerken). Sie sind auch äußerst flexibel, mit Beispielen winziger Vereinigungen von nur wenigen Menschen und nationalen Organisationen mit Tausenden von Mitgliedern.

Aus rechtlicher Sicht ist das wichtigste Merkmal eines Vereins, dass er nicht eingetragen ist. Dies bedeutet, dass sie im Allgemeinen nicht in ihrem eigenen Namen in der Lage sind, Eigentum zu besitzen, Verträge abzuschließen und ein Delikt aus unerlaubter Handlung zu begehen (oder sich dagegen zu verteidigen).

Definition[edit]

Es gibt keine gesetzliche Definition eines nicht rechtsfähigen Vereins[1], aber es gibt juristische Definitionen. Lord Justice Lawton in Konservatives und unionistisches Zentralbüro gegen Burrell definierte eine nicht rechtsfähige Vereinigung wie folgt:

[T]Zwei oder mehr Personen, die zu einem oder mehreren gemeinsamen Zwecken zusammengeschlossen sind und keine Geschäftszwecke sind, durch gegenseitige Unternehmen, die jeweils gegenseitige Pflichten und Verpflichtungen haben, in einer Organisation, deren Regeln festlegen, in wem und zu welchen Bedingungen die Kontrolle über sie und ihre Mittel liegt und die nach Belieben verbunden oder verlassen werden können. “[2]

Die wesentlichen Elemente sind somit (i) dass es Mitglieder des Vereins gibt; (ii) dass es einen Vertrag gibt, der sie bindet an sich (dh multilateral, jedes der Mitglieder an jedes der anderen Mitglieder bindend); (iii) dass sie einen gemeinsamen Zweck haben, der kein Geschäft ist; und dass (iv) es einen Moment gegeben haben muss, in dem eine Reihe von Personen zusammengekommen sind, um den Verein zu bilden[3] (obwohl diese Personen nicht die anwesenden Mitglieder sein müssen).

“Nicht eingetragen”[edit]

“Nicht eingetragen” bedeutet, dass der Verein keine juristische Person ist. Wenn beispielsweise die Gruppe von Personen einen Vertrag zur Anmietung eines Fußballplatzes abschließen möchte, kann sie dies nicht selbst tun, sondern muss jemanden (normalerweise eines oder mehrere der Mitglieder) damit beauftragen, in ihrem Namen zu handeln. Ebenso kann eine nicht rechtsfähige Vereinigung kein Eigentum besitzen (auch nicht ihre eigenen Mittel): Die Mitglieder müssen jemanden ernennen, normalerweise einen Schatzmeister oder ein Komitee, der das Eigentum als Treuhänder hält.

Rechtliche Grundlage[edit]

Rechtsgrundlage einer nicht rechtsfähigen Vereinigung ist das allgemeine Vertragsrecht [4] (einschließlich Vertretungsverträge), der die Vereinbarungen regelt, die die Mitglieder untereinander treffen. Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind daher ausschließlich private Anliegen.

Struktur und Governance[edit]

Verfassung[edit]

Das Wesentliche einer nicht rechtsfähigen Vereinigung ist, dass jedes Mitglied Rechtsbeziehungen untereinander aufgenommen hat, dh durch einen Vertrag. “an sich“. Im Allgemeinen geschieht dies durch das Abonnieren einer schriftlichen Verfassung.

Objekte oder Zwecke[edit]

Ebenso ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Verein einen oder mehrere Zwecke verfolgt, die normalerweise an der Spitze der Verfassung stehen. Wenn es unmöglich ist, die Zwecke eines Vereins in die Tat umzusetzen (z. B. wenn ein Verein gegründet wird, um Spenden für eine Schule zu sammeln, die nicht mehr besteht), löst sich der Verein auf. Dies ergibt sich aus den Regeln zur Vertragsfrustration: Aus ähnlichen Gründen kann eine Zuordnung zu nur einem Objekt diese nicht ändern.

Mitglieder[edit]

Die Mitgliedschaft ist das souveräne Organ in der Organisation, da sie aus ihrer Zustimmung zum Vertragsabschluss hervorgeht an sich dass der Verein überhaupt existiert. Ihre Befugnisse sollten in der Verfassung klar festgelegt sein. Oft sind diese beschränkt auf:

  • Die Ernennung eines Komitees, das im Namen des Vereins handelt (normalerweise in Abstimmung, aber nicht immer, kann einvernehmlich erfolgen).
  • Abberufung des Ausschusses bei Missmanagement
  • Genehmigung des Jahresabschlusses und des Jahresberichts des Ausschusses
  • Ausübung einer „Reservekraft“, um das Komitee zu verpflichten, etwas zu tun oder nicht zu tun
  • Änderung der Verfassung

Komitee[edit]

Da eine nicht rechtsfähige Vereinigung keine Person ist, kann sie nicht für sich selbst handeln. Die Mitglieder vertrauen die Mittel und die Verwaltung des Vereins normalerweise einer kleineren Gruppe ihrer Mitglieder an, dem Ausschuss (in einem winzigen Verband, den dies möglicherweise nicht innehat. Beispielsweise können in einem Verband von drei Mitgliedern die Mitglieder jeweils auf dem Bankkonto genannt werden und die gleiche Befugnis haben, für den Verein zu handeln. Alternativ kann es nur eine Person geben, nicht einen Personenausschuss, der im Namen des Vereins handelt.

Die Befugnisse des Ausschusses sollten in der Verfassung klar festgelegt sein. Wenn dies nicht der Fall ist, leitet das Gesetz sie aus den unausgesprochenen Erwartungen der Mitglieder, in deren Namen der Ausschuss handelt, aus der Verwendung ab (etablierte Praxis).[5] des Vereins und nach Grundsätzen des allgemeinen Rechts. Das Komitee ist ein Treuhänder für die Mitglieder und hat eine treuhänderische Pflicht gegenüber ihnen.

Der Stuhl[edit]

Es gibt normalerweise einen Vorsitzenden oder einfach einen “Vorsitzenden”, der die Sitzungen sowohl des Ausschusses als auch der Mitglieder leitet. Während in der Praxis viele Vorsitzende kraftvolle Einzelpersonen sind, besteht ihre rechtliche Verantwortung in einer Sitzung darin, als unparteiischer Schiedsrichter zu fungieren. Stühle können viele andere Befugnisse haben: Auch diese sollten in der Verfassung klar festgelegt sein.

Andere Offiziere[edit]

Oft wird ein Schatzmeister ernannt, der für die Überwachung der Mittel des Vereins verantwortlich ist. Oft gibt es auch eine Sekretärin, die dafür sorgt, dass alle Regeln des Vereins ordnungsgemäß eingehalten werden.

Haftung[edit]

Außenstehende, die versuchen, einen Vertrag mit einem nicht rechtsfähigen Verein abzuschließen, stehen vor der Herausforderung, dass der Verein, da er keine Rechtspersönlichkeit besitzt, für nichts haftbar gemacht werden kann: Wenn ein Sportzentrum einen Platz bei “Smalltown Soccer Stars” anmietet und die Gebühren nicht bezahlt werden, wird die Vereinbarung nicht getroffen kann nicht durchsetzbar sein.[6] Das Sportzentrum kann jedoch nach der Person suchen, die den Platz tatsächlich gebucht hat, und versuchen, die nicht bezahlten Gebühren von ihm zurückzufordern, oder wenn sie nachweisen kann, dass sie die Buchung mit der Autorität des gesamten Teams (oder eines Organisationskomitees) vorgenommen hat Die Personen, die die Buchungen autorisieren, haften kollektiv.[7] Die Frage dreht sich um das allgemeine Gesetz der Agentur.

Sobald die Haftung einer oder mehrerer Personen festgestellt wurde, ist ihre Haftung unbegrenzt.

Rechtliche Schwierigkeiten[edit]

Rechtliche Schwierigkeiten ergeben sich aus der Tatsache, dass ein Verein zwar keine unabhängige Rechtspersönlichkeit besitzt, aber mit Sicherheit für alle praktischen Zwecke eine unabhängige Existenz hat: Mitglieder treten ihm bei, verlassen ihn und beschweren sich darüber, wie ihr Verein sie behandelt; Es hat wahrscheinlich eine eigene Website, Räumlichkeiten und ein eigenes Bankkonto und ist (in Großbritannien) steuerpflichtig. Am wichtigsten ist, dass die Leute Geld geben, als wäre es eine eigenständige Einheit. Kurz gesagt, die rechtliche Grundlage steht im Widerspruch zu der Art und Weise, wie Menschen tatsächlich denken und sich verhalten, und Richter (und gelegentlich das Parlament) haben zu verschiedenen Zeiten versucht, das Gesetz mit der sozialen Realität in Einklang zu bringen.

Während eine nicht rechtsfähige Vereinigung selbst kein Eigentum halten kann, gibt es im strengen rechtlichen Sinne Mechanismen, mit denen der gleiche Effekt erzielt werden kann.[8]

Art der gehaltenen Rechte[edit]

Es wurden verschiedene Theorien vorgeschlagen, wie Rechte wie Vermögenswerte von freiwilligen Vereinigungen gehalten werden.[3]

Gemeinsame Pacht[edit]

Die älteste Theorie besagt, dass Rechte, die auf einen freiwilligen Verein übertragen werden, von den derzeitigen Mitgliedern des Vereins als Mitmieter oder Mieter gemeinsam gehalten werden. Dies hat zur Folge, dass das Mitglied unabhängig von den anderen Mitgliedern seinen eigenen Anteil erhalten kann (was bei Mitmietern eine Abfindung ermöglicht).[3] auf die gleiche Weise, wie es ein Miteigentümer eines Unternehmens tun kann. Im Bowman gegen Secular Society Diese Konstruktion wurde sogar auf ein Geschenk angewendet, das für die allgemeinen Zwecke des Vereins verwendet werden sollte. Es ist jedoch schwer vorstellbar, dass diese Konstruktion im Fall einer philanthropischen Gesellschaft, in der die Auslegung des Geschenks als eines an die Mitglieder dem erklärten Zweck widersprechen würde, korrekt angewendet wird.[9] Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Geschenk an die gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der Gesellschaft geht, die gemäß dem Perpetuities and Accumulations Act von 1964 innerhalb der Ewigkeitsperiode zum Nutzen dieser Mitglieder tätig werden.[10]

Auf Vertrauen für die Zwecke des Vereins[edit]

Die zweite Alternative besteht darin, dass das Geschenk an die Treuhänder oder an die leitenden Angestellten, die als Treuhänder angesehen werden könnten, für die Zwecke des Vereins in einem privaten Treuhandfonds als Treuhand gehalten wird. Zweck-Trusts sind nach englischem Recht nicht zulässig (mit Ausnahme von gemeinnützigen Trusts, die gemeinnützige Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit von vielen dieser Schwierigkeiten ausnehmen), so dass solche Geschenke mangels eines Begünstigten, der die Bedingungen des Trusts durchsetzen kann, fehlschlagen.[10] Die Entscheidung in Re Denleys Treuhandurkunde ermöglicht, dass einige Trusts dieses Typs gültig gehalten werden, und dementsprechend der Fall von Die Witwen, Kinder und wohlwollenden (1930) Fund Trusts der Re West Sussex Constabulary wendete diese Konstruktion auf die Rechte eines nicht rechtsfähigen Vereins an.[11] Eine Reform der Zweckvertrauensstellungen, beispielsweise die Vollstreckbarkeit eines solchen Vertrauensvertrauens durch eine benannte Person (z. B. den Vorsitzenden oder den Schatzmeister) und nicht durch einen Begünstigten (von dem es möglicherweise keinen gibt), würde sich auf die Rolle des Zweckvertrauens in der freiwilligen Vereinigung auswirken Kontext.[12]

Vertragsabschluss[edit]

Die dritte Alternative besteht darin, dass Mitglieder das Eigentum als wirtschaftliche Eigentümer halten, aber an ihre Verträge gebunden sind an sich in Bezug auf ihre Fähigkeit, ihren Anteil herauszunehmen. Dieser Anteil geht mit dem Tod oder dem Rücktritt des Mitglieds auf die anderen Mitglieder des Vereins über.[10] Die Beteiligung kann dann entweder als absolut oder als vertrauenswürdig für die gesamte Mitgliedschaft angesehen werden, es ist jedoch in jedem Fall die Rolle des Vertrags, die Rechte der Mitglieder, einschließlich der leitenden Angestellten, zu bestimmen, das Geld anzuwenden.[11]

Dieser Ansatz wurde in bevorzugt Re Recher’s Will Trusts in Bezug auf ein Geschenk an die Anti-Vivisection Society, obwohl diese Gesellschaft aufgrund der Tatsachen als nicht mehr existierend angesehen wurde und das Geschenk aus diesem Grund fehlschlug.[13] Eine Erklärung darüber, wann ein solches absolutes Geschenk als gemacht angesehen wird, wurde in gegeben Re Lipinskis Will Trusts::

“Wenn der Verein der Empfänger selbst der Nutznießer des vorgeschriebenen Zwecks ist … sollte das Geschenk als absolutes Geschenk ausgelegt werden … umso mehr, wenn die Mitglieder, wenn der Zweck erfüllt wird, durch geeignete Maßnahmen das resultierende Eigentum übertragen können an sich, denn hier sind die Treuhänder und die Begünstigten die gleichen Personen. “

Eine weitere Erklärung des Prinzips kam herein Hanchett-Stamford gegen Generalstaatsanwalt [2008] EWHC 330 (Ch), wo Lewison J sagte:

“Das Eigentum eines nicht rechtsfähigen Vereins ist das Eigentum seiner Mitglieder, aber es ist ihnen vertraglich untersagt, ihren Anteil abzutrennen, es sei denn, dies entspricht den Regeln des Vereins. Diese Art des kollektiven Eigentums muss meines Erachtens ein Sub sein.” – Arten des gemeinsamen Mietverhältnisses, die jedoch vorbehaltlich vertraglicher Beschränkungen zwischen den Mitgliedern wirksam werden. “[14]

Diese “Contract-Holding” -Theorie wird heute als die vorherrschende Theorie auf diesem Gebiet angesehen.[15]

In der Praxis[edit]

Die Frage, welche Konstruktion für eine bestimmte Übertragung gilt, muss im Einzelfall geklärt werden. Ein Spender könnte entscheiden, auf welcher Grundlage er die Rechte auf den Verein überträgt. Dies wird jedoch von den Spendern selten berücksichtigt, und daher wird die zutreffende Konstruktion häufig von den eigenen Überzeugungen des Richters in Bezug auf die gängige Praxis beeinflusst.[16]

Manchmal ist die Situation klar: Gelder, die gemäß einem Vertrag gezahlt werden, wie z. B. Gewinnspielkarten und Abonnements von Mitgliedern, fallen normalerweise in die dritte Kategorie (Vertrag halten). Wie Goff J in der West Sussex Fall:

“Erstens handelt es sich bei der Beziehung um eine vertragliche und nicht um eine vertrauensvolle Beziehung. Der Käufer eines Tickets kann das Motiv haben, die Sache zu unterstützen, oder er kann nicht … Zweitens gibt es in solchen Fällen überhaupt keinen direkten Beitrag zum Fonds. Es ist nur der Gewinn, wenn überhaupt, der letztendlich erzielt wird, und es kann sogar keinen geben. “[16]

Simon Gardner hat argumentiert, dass das Prinzip hinter einer solchen Schlussfolgerung darin besteht, dass es dem Ticketkäufer nicht freigestellt war, das Geld zu überweisen, das auf einem Zweck-Trust gehalten werden soll. Es gibt Situationen, in denen ein Vertrag eine Vertrauenszahlung erzwingt, z Quistclose Trusts und Eheverträge, die für nicht rechtsfähige Vereinigungen relevant sein könnten. Insbesondere schlägt er vor, dass die Verpflichtung eines Arbeitgebers, in einen Rententopf einzuzahlen, wie in Davis gegen Richards und Wallingtonkönnte beispielsweise in diese Kategorie fallen.[17]

Verteilung der Rechte bei Auflösung[edit]

Eine nicht rechtsfähige Vereinigung kann sich aus vielen Gründen auflösen, einschließlich einer Entscheidung der Mitglieder, sie zu schließen, oder einer gerichtlichen Anordnung. Außerdem kann sich eine Assoziation manchmal spontan auflösen. Ein solcher Fall ist, wenn der Zweck des Vereins nicht mehr zu erfüllen ist (z. B. wenn Spenden für eine Schule gesammelt werden sollen, die nicht mehr existiert). Eine zweite ist, wenn nur noch ein Mitglied übrig bleibt: Dies ergibt sich aus der Vertragsangelegenheit des Vereins, die per Definition zwischen mindestens zwei Parteien bestehen muss.[18]

Die Verteilung der Rechte in einem solchen Fall hängt davon ab, wie bestimmt wird, dass diese Rechte gehalten werden.[19]

Wenn die Zweckvertrauenskonstruktion bevorzugt wird, wird die Auflösung des Vereins nicht notwendigerweise das Zweckvertrauen beenden, abhängig davon, ob der Verein der “wesentliche Mechanismus” des Zwecks ist. Wenn der Zweck Trust die Auflösung des Vereins überlebt, müssen möglicherweise neue Treuhänder ernannt werden. Das West Sussex In diesem Fall wurde die Auswirkung der Auflösung des Vereins auf die Rechte des Trusts geprüft, bei denen der Trust tatsächlich gescheitert ist. In einem solchen Fall werden die an den Verein gezahlten Gelder normalerweise auf das daraus resultierende Vertrauen der Mitwirkenden zurückgehalten. Es kann jedoch Situationen geben (einschließlich Geld, das über Sammelboxen gesammelt wurde), in denen der Mitwirkende das resultierende Vertrauen “abgelehnt” hat und dies berücksichtigt wird Bona Vacantia.[11]

Wenn die Vertragstheorie bevorzugt wird, unterliegt die Verteilung der Rechte des Vereins den Regeln des Vereins.[11] Diese Regeln können einen ausdrücklichen Begriff in Bezug auf die Auflösung der Gesellschaft enthalten. In diesem Fall wird sie als wirksam angesehen. Wenn nicht, kann ein Begriff für die Vereinbarungen impliziert werden, wie dies beispielsweise in geschehen ist Re Bucks Constabulary Witwen und Waisen Fund Friendly Society (Nr. 2). Dadurch werden die Rechte normalerweise zu gleichen Teilen auf diejenigen aufgeteilt, die zum Zeitpunkt der Auflösung Mitglieder waren. Im Falle einer Auflösung aus Mangel an Mitgliedern, obiter Kommentare in dem Fall weisen darauf hin, dass die Rechte auf die Krone als übertragen werden Bona Vacantia, weil zum Zeitpunkt der Auflösung keine Mitglieder mehr übrig sind.[16] Diese Schlussfolgerung wurde jedoch von denjenigen bestritten, die der Ansicht sind, dass das wirtschaftliche Eigentum des letzten überlebenden Mitglieds angemessener ist.[18] Es kann Fälle geben, in denen aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen der Mitglieder kein Mitglied bei Auflösung das Vermögen des Vereins beanspruchen kann und dies auch sein wird Bona Vacantia.[20]

In dem Dollar In diesem Fall wurde vorgeschlagen, dass ein Begriff, der eine Verteilungsmethode angibt, selbstverständlich impliziert wird. insbesondere versuchte Walton J zu bringen Cunnack gegen Edwards und West Sussex innerhalb des vorgeschlagenen Modells impliziter Begriffe, anstatt sie zu unterscheiden.[21] Dieser Ansatz wurde nicht übernommen Davis gegen Richards und Wallington wo Scott J implizite Begriffe nicht direkt diskutierte, als er feststellte, dass die Rechte jetzt waren Bona Vacantia. Dies deutet, wie Simon Gardner bemerkt hat, auf eine Rückkehr zum „eklektischen“ Ansatz hin, der von Fall zu Fall von den Gerichten bevorzugt wurde. Stattdessen sollten Richter eine Reihe impliziter Bedingungen verfolgen, die sich je nach Art der Gesellschaft unterscheiden (z. B. Social Club oder Pensionskasse).[22]

Verleumdung[edit]

Mangelnde Rechtspersönlichkeit bedeutet, dass eine nicht rechtsfähige Vereinigung normalerweise nicht berechtigt ist, Verleumdung zu verklagen.[23]

Spezialfälle[edit]

In einigen Fällen greift das Gesetz ein, um die Behandlung einer nicht rechtsfähigen Vereinigung zu ermöglichen als ob es hat Rechtspersönlichkeit, ohne ihm tatsächlich Rechtspersönlichkeit zu verleihen, zum Beispiel eine Gewerkschaft.[24]

Siehe auch[edit]

Verweise[edit]

  1. ^ Warburton (1992), p. 2
  2. ^ Konservatives und unionistisches Zentralbüro gegen Burrell [1982] 1 WLR 522
  3. ^ ein b c Pettit (2009), p. 62
  4. ^ Warburton (1992), p. 3
  5. ^ “Verwendung”. Das freie Wörterbuch.
  6. ^ Warburton (1992), p. 86
  7. ^ Warburton (1992), S. 86-87
  8. ^ Green (1980), p. 627
  9. ^ Pettit (2009), S. 62–63
  10. ^ ein b c Pettit (2009), p. 63
  11. ^ ein b c d Gardner (1992), p. 42
  12. ^ Hayton (2001), S. 99–100
  13. ^ Pettit (2009), p. 63–64
  14. ^ Pettit (2009), p. 64
  15. ^ Ashdown (2012), p. 617
  16. ^ ein b c Gardner (1992), p. 43
  17. ^ Gardner (1992), S. 44–45
  18. ^ ein b Pettit (2009), S. 64–65
  19. ^ Gardner (1992), p. 41
  20. ^ Pettit (2009), p. 65
  21. ^ Gardner (1992), S. 47-48
  22. ^ Gardner (1992), p. 49
  23. ^ “”North London Central Mosque Trust gegen Policy Exchange & Anor [2009] EWHC 3311 (QB). 5RB.
  24. ^ “Gesetz über Gewerkschaften und Arbeitsbeziehungen (Konsolidierung) von 1992, S. 10”.

Literaturverzeichnis[edit]

  • Ashdown, Michael (2012). “Das Gesetz der nicht rechtsfähigen Vereinigungen (Publication Review)”. Law Quarterly Review. 128.
  • Gardner, Simon (1992). “Neue Blickwinkel auf nicht rechtsfähige Vereinigungen”. Förderer und Immobilienanwalt.
  • Green, Brian (1980). “Die Auflösung von nicht rechtsfähigen gemeinnützigen Vereinigungen”. Modern Law Review. 43.
  • Hayton, David (2001). “Entwicklung der Verpflichtungscharakteristik des Trusts”. Law Quarterly Review. 117.
  • Pettit, Philip (2009). Gerechtigkeit und das Gesetz der Trusts. Oxford University Press. ISBN 978-0-19-956102-5.
  • Warburton, Jean (1992). Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Süß & Maxwell. ISBN 0-421-44440-1.

Externe Links[edit]