Verfassung der Sahrawi Arab Democratic Republic

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EIN Verfassung der Sahrawi Arab Democratic Republic ((SADR) wurde erstmals 1976 veröffentlicht, wurde aber seitdem mehrmals überarbeitet. Die letzte größere Überarbeitung erfolgte 1991, aber diese Version wurde 1995 und 1999 vom Sahrawi-Nationalrat – dem Exilparlament der SADR – weiter geändert.

Die Verfassung sieht eine Gewaltenteilung zwischen Justiz, Legislative und Exekutive vor. Es nennt Arabisch als Landessprache und Islam als Staatsreligion und gewährt jedem Bürger Redefreiheit und das Recht auf Eigentum. Es wird ferner festgelegt, dass eine unabhängige Westsahara eine Mehrparteiendemokratie mit einer Marktwirtschaft sein wird. Gegenwärtig bindet die Verfassung die SADR jedoch an die Polisario-Front, die daran arbeitet, eine unabhängige Westsahara aufzubauen. Zum Beispiel ist der Generalsekretär der Polisario-Front (jetzt Mohamed Abdelaziz) bis zur Erlangung der Unabhängigkeit verfassungsrechtlich identisch mit dem Präsidenten der Arabischen Demokratischen Republik Sahara.

Dies liegt daran, dass die Verfassung zwischen vor und nach der Unabhängigkeit der Westsahara unterscheidet. Daher werden mehrere Klauseln erst mit der Unabhängigkeitserklärung in Kraft treten, und dann werden verschiedene Änderungen in der politischen Ordnung eintreten (siehe z. B. Artikel 9, 10, 30, 31, 45). Die Verfassung beschreibt unter anderem eine Übergangsphase nach der Unabhängigkeitserklärung (siehe Artikel 130–133, Kapitel 3) [1]) in dem das POLISARIO von der Republik losgelöst und unter anderem in eine politische Partei umgewandelt wird. Als solches bleibt die SADR ein System dominanter Parteien.

Informationen zu den in der Verfassung der SADR geregelten Institutionen und Wahlen finden Sie hier und hier. Informationen zu den politischen Institutionen der Polisario-Front finden Sie hier.[tone]

Präambel[edit]

Das Folgende ist eine englische Übersetzung der Präambel der Verfassung von 1999 der SADR.

Das sahrauische Volk – ein arabisches, afrikanisches und muslimisches Volk -, das 1973 unter der Führung der POLISARIO-Front beschloss, seinen Befreiungskrieg zu beginnen, um sein Land vom Kolonialismus zu befreien – und die Besatzung zu beenden – entschlossen auf diese Weise in einem langen Widerstand in denen sie während ihrer Geschichte nie aufgehört haben, ihre Freiheit und ihre Würde zu verteidigen, verkünden:

ihre Entschlossenheit, den Kampf um die Perfektionierung der Souveränität der Sahrawi Arab Democratic Republic (SADR) und die Integrität ihres nationalen Territoriums fortzusetzen;
ihre Achtung der Grundsätze von Gerechtigkeit und Demokratie, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (vom 10. Dezember 1948), in der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker (vom 26. Juni 1981) und in den von SADR;
ihre Überzeugung, dass die Freiheit und die Würde des Menschen nur in einer Gesellschaft möglich sind, in der die Rechtsstaatlichkeit souverän ist und in der die Bedingungen für die soziale Entwicklung in Übereinstimmung mit den Werten einer stabilen Gesellschaft geschaffen werden, der Gesellschaft, ihrer Zivilisation, seine Religion, seine nationale Kultur sowie die Anforderungen der modernen Welt;
ihre Entschlossenheit, demokratische Institutionen zu schaffen, die Freiheit und grundlegende Menschenrechte, wirtschaftliche und soziale Rechte, die Rechte der Familie und die Grundeinheit der Gesellschaft garantieren;
ihr Glaube an die Notwendigkeit, einen großen Maghreb aufzubauen, die Einheit der Arbeit Afrikas, die Einheit der arabischen Nation zu konkretisieren und internationale Beziehungen aufzubauen, die auf Zusammenarbeit, Eintracht, gegenseitigem Respekt und der Schaffung von Frieden in der Welt beruhen.

Allgemeine Grundsätze[edit]

Das Folgende ist eine englische Übersetzung der Fassung von 1999 Allgemeine Grundsätze der Verfassung der SADR.

  • 1. Kapitel: Saguia el-Hamra und Rio de Oro
Kunst. 1: Die Westsahara in ihren international anerkannten Grenzen ist eine unteilbare demokratische Republik namens Sahrawi Arab Democratic Republic (SADR).
Kunst. 2: Der Islam ist der Ursprung der Staatsreligion und des Gesetzes.
Kunst. 3: Arabische Sprache ist die offizielle Landessprache.
Kunst. 4: Die Hauptstadt des Landes ist El Aaiun.
Kunst. 5: Die Flagge, die Nationalhymne und das Wappen der SADR sind gesetzlich festgelegt.
Kunst. 6: Das sahrawische Volk ist ein arabisches, afrikanisches und muslimisches Volk.
Kunst. 7: Die Familie ist die Basis der Gesellschaft, finanziert auf den Werten des Islam und der Ethik.
Kunst. 8: Die Souveränität gehört dem Volk, das der Ursprung jeder Macht ist.
Kunst. 9 & 10: Das Volk übt seine verfassungsmäßige Souveränität durch seine auf den Kongressen gewählten Vertreter aus, bis die SADR-Souveränität über das gesamte Staatsgebiet gipfelt.
Kunst. 11: Das Volk wählt seine Institutionen, um seine Identität und Werte zu bewahren, die nationale Einheit und Unabhängigkeit zu verteidigen und die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten, wie sie in der Verfassung definiert sind.
Kunst. 12: Die Institutionen des Volkes gehören dem Volk. Sie können nur für die Ziele verwendet werden, für die sie erstellt wurden.
Kunst. 13: Der Staat bezieht seine Legitimität aus dem Willen des Volkes und dient nur dem Volk.
Kunst. 14: Der Staat übt seine Souveränität über sein Territorium, seine Hoheitsgewässer und seinen Luftraum aus.
Kunst. 15: Es ist verboten, Teile des Staatsgebiets aufzugeben oder abzutreten.
Kunst. 16: Das Staatsgebiet ist unterteilt in wilayat (Provinzen) und Dawair (Städte), unterteilt in baladiat (Bezirke). Ihre politischen Zuschreibungen sind gesetzlich festgelegt.
Kunst. 17: Die öffentlichen Güter sind Eigentum des Volkes. Sie setzen sich aus dem Mineralreichtum, den energetischen Ressourcen, dem Reichtum der Hoheitsgewässer und anderen gesetzlich festgelegten Gütern zusammen.
Kunst. 18: Die öffentlichen Güter des Staates werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz definiert und verwaltet.
Kunst. 19: Staatliche Funktion kann weder eine Quelle der Bereicherung sein, noch ein Mittel, um privaten Interessen oder Interessen einer Gruppe zu dienen, die auf Regionalismus, Vetternwirtschaft oder Tribalismus beruht.
Kunst. 20: Die gewählten Räte bilden den Rahmen, in dem das Volk seinen Willen zum Ausdruck bringt und die öffentlichen Dienste kontrolliert.
Kunst. 21: Der Staat ist verantwortlich für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Völker und Güter.
Kunst. 22: Die Sahrawi Popular Liberation Army (SPLA) ist die Armee des Staates und garantiert die nationale Souveränität.
Kunst. 23: Die SPLA-Organisation und der Militärdienst sind gesetzlich festgelegt.
Kunst. 24: SADR verfolgt in seiner Außenpolitik:

– das unveräußerliche Selbstbestimmungsrecht des sahrawischen Volkes und den Höhepunkt der nationalen Souveränität über das gesamte Staatsgebiet verteidigen;
– Unterstützung des Rechts des Volkes auf politische und wirtschaftliche Selbstbestimmung,
– Beitrag zum Bau des Großen Maghreb,
– Unterstützung der OUA bei ihren Bemühungen um die Festigung der politischen Stabilität in Afrika und die Umsetzung der wirtschaftlichen Komplementarität zwischen ihren Mitgliedstaaten.
– Schaffung von internationalem Frieden und Sicherheit und Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Völker der Welt auf der Grundlage von Gerechtigkeit und Gerechtigkeit.
  • 4. Kapitel: Rechte und Verfassungsgarantien
Kunst. 25: Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich, sowohl zum Schutz als auch zur Sanktion.
Kunst. 26: Individuelle Freiheit ist garantiert. Niemandem kann die Ausübung seiner Freiheit vorenthalten werden, außer gesetzlich. Jeder Bürger ist unschuldig, bis seine Schuld bestätigt ist.
Kunst. 27: Es ist verboten, die Privatsphäre des Mannes zu verletzen, gegen seine Ehre zu handeln oder körperliche oder moralische Gewalt oder Angriffe auf seine Würde über ihn auszuüben. Der Wohnsitz eines Bürgers ist unverletzlich. Für den Zugang ist eine Anordnung der zuständigen Justizbehörde erforderlich.
Kunst. 28: Alle Bürger sollten in der Lage sein, ihre Rechte vor den zuständigen Justizbehörden zu verteidigen.
Kunst. 29: Die Freiheit der mündlichen und schriftlichen Meinungsäußerung wird gesetzlich garantiert und ausgeübt.
Kunst. 30: Das Recht zur Gründung von Vereinen und politischen Parteien wird anerkannt und garantiert, nachdem die volle Souveränität über das Gebiet erreicht wurde.
Kunst. 31: Bis zur Vollendung der nationalen Souveränität bleibt die Polisario-Front der politische Rahmen, der die Sahrawis zusammenbringt und mobilisiert, um ihre Bestrebungen und ihr legitimes Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zum Ausdruck zu bringen und ihre nationale Einheit zu verteidigen und den Aufbau der Sahrawi souveräner Staat.
Kunst. 32: Jeder Bürger, der die erforderlichen rechtlichen Bedingungen erfüllt, hat das Recht zu wählen und gewählt zu werden.
Kunst. 33: Alle Bürger haben das Recht, sich nach den gesetzlich festgelegten Kriterien als Kandidat für ein öffentliches Amt zu bewerben.
Kunst. 34: Privateigentum ist gesetzlich garantiert und organisiert.
Kunst. 35: Das Recht auf Bildung ist garantiert. Bildung ist obligatorisch und kostenlos. Der Staat organisiert die Bildungseinrichtungen nach den akademischen Gesetzen.
Kunst. 36: Alle Bürger haben Anspruch auf Schutz und Gesundheitsversorgung.
Kunst. 37: Arbeit ist ein Recht, eine Pflicht und eine Ehre für alle Bürger.
Kunst. 38: Der Staat garantiert den Schutz von Müttern, Kindern, älteren und behinderten Menschen, richtet zu diesem Zweck Einrichtungen ein, verabschiedet eine Sozialversicherungspolitik und erlässt die erforderlichen Gesetze.
Kunst. 39: Der Staat fördert den Wohnungsbau für alle Bürger.
Kunst. 40: Der Staat garantiert Eltern (Vater und Mutter) von Märtyrern, ihren Kindern, die das Volljährigkeitsalter noch nicht erreicht haben, den verwundeten Krieg, den Gefangenen auf feindlichem Gebiet und den Opfern des Befreiungskrieges die zu definierenden materiellen und moralischen Rechte gesetzlich.
Kunst. 41: Der Staat setzt sich für die Förderung der Frauen und ihrer politischen, sozialen und kulturellen Teilhabe am Aufbau der Gesellschaft und an der Entwicklung des Landes ein.
Kunst. 42: Der Staat sorgt für die kontinuierliche Verbesserung der Fähigkeiten der Jugendlichen und deren bessere Nutzung.
Kunst. 43: Ausländer mit Wohnsitz im Gebiet der SADR haben das Recht, ihre Religion auszuüben und ihre Gewohnheiten und Bräuche auszuüben.
Kunst. 44: Der Staat garantiert die Rechte und das Privateigentum von Ausländern, die legal im Land leben.
Kunst. 45: Nach Abschluss der nationalen Souveränität werden Marktwirtschaft und Initiativfreiheit anerkannt.
Kunst. 46: Ausländische Investitionen sowie öffentliche und private Investitionen sind gesetzlich geregelt.
Kunst. 47: Alle Bürger sind verpflichtet, die Verfassung und die Gesetze der Republik zu respektieren. Unwissenheit über das Gesetz rechtfertigt nicht seine Verletzung.
Kunst. 48: Es gibt eine heilige Verpflichtung für alle: Verteidige das Heimatland und beteilige dich an seiner Befreiung, verteidige die nationale Einheit und bekämpfe jede Unbeständigkeit der Zugehörigkeit, die nicht zum sahrawischen Volk gehört. Das Gesetz sieht schwere Strafen für Verrat, Spionage im Namen des Feindes, Treue zum Feind und Verbrechen gegen die Staatssicherheit vor.
Kunst. 49: Der nationale Dienst ist obligatorisch. Alle Bürger, die die zu diesem Zweck erforderlichen gesetzlichen Bedingungen erfüllen, müssen diese einhalten.
Kunst. 50: Der Schutz der Familie und ihrer Förderung ist für die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder und für die Kinder bei der Erziehung ihrer Eltern obligatorisch.

Siehe auch[edit]

Verweise[edit]

Externe Links[edit]


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